Corona-Pandemie22.07.2020

Wie kam Deutschland rechtlich und sozial durch die Quarantäne?Welche Lockdown-Maßnahmen waren rechtlich zulässig?

Nachdem in der Volksrepublik China schon gegen Ende des Jahres 2019 Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen wurden, folgten auch in der Mitte des März 2020 in Deutschland eine Reihe von Maßnahmen und Einschränkungen für das alltägliche Leben. Welche Lockdown-Maßnahmen waren rechtlich zulässig?

In manchen Bundesländern, wie z.B. Bayern, wurden während der Corona-Pandemie komplette Ausgangssperren verhängt. Dadurch, dass durch die verhängten Maßnahmen und Verordnungen auch Grundrechte eingeschränkt wurden, ist es selbstverständlich, dass Gerichte die Entscheidungen der Politik überprüften. Neben den sozial einschneidenden Maßnahmen, wurden auch in Bezug auf die Arbeitswelt etliche Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Hierbei wurden durch die Bundesregierung schon entsprechende Vorkehrungen in Bezug auf eine mögliche Kurzarbeit getroffen. Zudem verlagerte sich die Arbeit der Arbeitnehmer vorrangig ins Homeoffice, sobald dies möglich und vertretbar war. Die Veränderungen des alltäglichen Lebens sind auch hier übersichtlich dargestellt.

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In der deutschen Bevölkerung trafen die Maßnahmen der Regierung nicht immer auf Verständnis.

Demonstrationen in Deutschland

Demonstrationen durch verschiedenste Gruppierungen, die politisch sowohl links, als auch in der Mitte, sowohl rechts positioniert sind, waren keine Seltenheit. Dabei fürchteten die meisten Demonstranten vor allem dauerhafte Einschränkungen ihrer Grundrechte. Bei anderen Demonstrationen wiederum wurde Covid-19 als harmloser Virus dargestellt oder eine zwingende Impfung für alle Bundesbürger befürchtet. Leise und ohne Kontakt hingegen demonstrierten Gastronomiebetriebe und Gasthöfe. Auch Lokalitäten, in denen vorrangig Veranstaltungen stattfinden, protestierten im Stillen, in dem Sie Ihr Gebäude rot anleuchteten.

Die Hochphase der Pandemie

Rund um die Hochphase der Corona Pandemie, gegen Ende März und bis zur Mitte des Aprils 2020, urteilten die zuständigen Gerichte meist, dass die Schließung von verschiedenen Lokalitäten, wie z.B. Spielhallen und Restaurants oder auch das Nutzen einer Zweitwohnung als Maßnahme zum Schutz vor Infektionen geeignet wären. Meist handelte es sich jedoch nicht um Prüfungen, ob es einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit noch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit in den Verfügungen der Landkreise und Bundesländer gebe. Viel mehr wägten die Gerichte im Falle einer Eilbedürftigkeit ab, inwiefern die Interessen eingeschränkt sind. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass es ein öffentliches Interesse der Bevölkerung an der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit und einer Sicherstellung der Leistungsfähigkeit von medizinischen und krankenhausärztlichen Versorgungen gibt. Dieses Interesse überwiege in den meisten Fällen, im Falle einer Pandemie, vor den Grundrechten und Interessen des Einzelnen.

Durch viele Gerichte wurde jedoch auch berücksichtigt, dass für viele Bürger entsprechende Einschränkungen bestehen. Im Falle einer Wohnungsräumung, konnte man so darauf hoffen, dass es einen Aufschub der Räumungsfrist gab. Das Suchen von Ersatzwohnraum sei nämlich erheblich erschwert gewesen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020, Az. 67 S 16/20). Legitim sei es hingegen, die Untersuchungshaft von Angeklagten weiter anzuordnen, auch wenn diese über 6 Monate hinaus vollzogen wurde. Hierbei handele es sich nicht um einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, sondern vielmehr sei die Fortdauer der Haft unter Beachtung der derzeitigen Gefahrenlage nicht vermeidbar. Die entsprechende Gerichtsverhandlung wurde aufgrund der Pandemie verschoben, weshalb die Angeklagten länger in U-Haft bleiben müssen. Entsprechend kann die Strafkammer aus einem „wichtigen Grund“ die Fortdauer der Haft zulassen. Dieser läge bei einer akuten Pandemie vor (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020, Az. 1 Ws HE 4/20). Ebenso sei das Aufrechterhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zumutbar und das private Interesse eines Antragstellers überwiege nicht gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer Eindämmung der Pandemie. Kurioserweise mussten sich Gerichte auch u.a. damit beschäftigen, ob es sich bei einem Fliesenmarkt um einen Baumarkt handele.

Verbot von Versammlungen

Nachdem am Anfang des Aprils und in der Mitte des Aprils 2020 noch Versammlungen verboten wurden, so wurde dies gegen Ende des Monats durch die Gerichte anders entschieden. Entsprechend fanden fortan etliche Demonstrationen statt, die sich mit den Maßnahmen rund um das Coronavirus auseinandersetzten. Viele Bürger befürchteten, dass die Maßnahmen der Regierungen weiter aufrechterhalten werden sollten oder die Regierung sich dazu entscheide, nun die Demokratie abzuschaffen und eine Diktatur zu errichten. Jedoch hatten auch viele Selbstständige und Angestellte Sorge, dass ihre Existenz gefährdet sei. Wirtschaftliche Einbußen, die infolge der Corona Pandemie auftreten, sind auch noch im Herbst des Jahres zu befürchten.

Fazit:

Zusammengefasst hatten die Gerichte durch die Corona-Pandemie trotzdem eine Menge zu tun. Zwar wurden viele Prozesse, die aufschiebbar waren verschoben. Jedoch muss man festhalten, dass es viele Eilentscheidungen gab. Endgültige Entscheidungen, ob er Rechtsgüter unrechtmäßig beschränkt wurden stehen noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung wirklich in voller Gänze rechtmäßig waren. Mittlerweile ist wieder ein Hauch von Normalität in die Gesellschaft eingekehrt und auch die gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Coronavirus wieder ab. Entsprechende Klagen treten seltener auf als noch zu Beginn der Pandemie.

Quelle:refrago
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