Gebissen16.03.2016

Wie viel Schmerzens­geld kann man bei einem Hundebiss bekommen?

Immer wieder werden Personen von Hunden gebissen. Dafür hat grund­sätzlich der Halter des Tieres einzustehen. Geregelt ist dies in § 833 Satz 1 BGB. Wird danach durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu kann auch die Zahlung eines Schmerzens­geldes zählen. Doch wie viel bekommt man für einen Hundebiss?

Wie viel Schmerzens­geld kann man bei einem Hundebiss bekommen?

Die Höhe des Schmerzens­geldes nach einem Hundebiss richtet sich je nach Einzelfall. Maßgeblich für den Betrag ist die Art, Intensität und Dauer der Verletzungen und deren Folgen. Das Schmerzens­geld soll unter anderem als Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen dienen. Starre Beträge sind daher ungeeignet. So kann ein Schmerzens­geld von 100 bis 400 EUR auseichend sein, wenn es sich lediglich um einen harmlosen Hundebiss handelt, bei dem es zu keiner Infektion kommt und die gering­fügigen Verletzungen ohne Folge­schäden verheilen. Dagegen kann ein Schmerzens­geld von über 10.000 EUR bei schweren Hundebiss­fällen mit multiplen Verletzungen gerechtfertigt sein.
Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

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Ein Gedanke zu „Wie viel Schmerzens­geld kann man bei einem Hundebiss bekommen?

  • 18. März 2016 um 8:00 Uhr
    Permalink

    2004 lud mich eine Hundehalterin ein. Ich ging hinter ihr. Der
    bellende Schäferhund sah mich erst als sie ins Haus ging und
    stürzte sich sofort auf mich. Mich weg drehend, den linken Arm angewinkelt, schnappte er zu. Biss in die Oberseite des linken Unterarms. Notarzt. Umzug. Die Anwaltskanzlei 350 km entfernt in Ofr. reichte den Fall zwar ein. Gab sich aber sofort zufrieden mit der Antwort aus dem Allgäu. Sie hat ihn oder sie
    wird ihn "provoziert haben" Statt eines Glas Sekt zum Abschied-
    Wegzug aus einem Dorf – ein Hundebiss, Notfallversorgung und
    14 Tage ca Arztkonsultationen. Verbandswechsel.
    Seit 1990 wird man von allen Seiten betrogen, angegriffen …
    Aber ich sah weder Rechts-noch Staatsanwalt noch eine Kammer. Mir erzählen Alle nur, dass sie nicht wollen/können. Bestrebt sind aus der Klägerin eine Be-Klagte zu machen wenn auch schräg versetzt. Hier: nicht sie hat den Schäferhund gebissen -nur sie wird ihn provoziert haben.
    Irgendwas – nur weg mit der Arbeit. "Vom Tisch haben" Allen ist alles "egal und "sch…"Egal ob West, Süd, Mitte,, Nord/Ost.
    Gerichte – hm. Bei Rechtsanwälten nimmt man an, sie müssten
    von etwas leben von Geld vielleicht. Aber anscheinend auch nicht.

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