Kann einem Ehegatten ein Anspruch auf Bezahlung der Scheidungskosten gegen den anderen Ehegatten zu stehen?
Beauftragt ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags, so muss der Ehegatte die dadurch entstehenden Kosten zahlen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Gerichtskosten. Doch kann es Fälle geben, in denen der Ehegatte die Zahlung der Scheidungskosten vom anderen Ehegatten verlangen kann?
Kann einem Ehegatten ein Anspruch auf Bezahlung der Scheidungskosten gegen den anderen Ehegatten zu stehen?
Ein Ehegatte kann tatsächlich unter bestimmten Voraussetzungen vom anderen Ehegatten die Zahlung der Scheidungskosten verlangen. Denn im Rahmen des Familien- und Trennungsunterhalts kann einem bedürftigen Ehegatten ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zu stehen. Geregelt ist dieser Anspruch in § 1360a Abs. 4 BGB. Danach ist ein Ehegatte verpflichtet, die Kosten eines Rechtsstreits vorzuschießen, wenn der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, der Rechtsstreit eine persönliche Angelegenheit betrifft und die Inanspruchnahme des Ehegatten der Billigkeit entspricht.
Für einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Antragsteller ist nicht in der Lage, die Verfahrenskosten vorzuschießen
Rechtsverfolgung des Antragstellers darf nicht aussichtslos oder mutwillig sein
Heranziehung des Antragsgegners ist ausnahmsweise nicht unzumutbar
Leistungsfähigkeit des Antragsgegners; dies ist etwa zu verneinen, wenn der Antragsgegner selbst Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat
Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss from 12.04.2017, Fn. XII ZB 254/16)
Wie ist das Verhältnis zwischen Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenhilfe?
Neben dem Verfahrenskostenvorschuss dient auch die Verfahrenskostenhilfe dazu, einen Bedürftigen die Durchführung eines Rechtsstreits zu ermöglichen. Jedoch geht der Verfahrenskostenvorschuss der Verfahrenskostenhilfe vor. Besteht daher ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss kann keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.