Fahrübungen05.09.2017

Darf auf einem Parkplatz für den Führerschein geübt werden?

So mancher Fahrschüler kann es kaum abwarten selbstständig mit einem Pkw zu fahren. Um zusätzlich Fahrpraxis zu sammeln, kann ein Fahrschüler daher auf die Idee kommen, auf einem Parkplatz zu üben. Denn außerhalb der Geschäftszeiten wird dieser in der Regel leer sein und somit genügend Platz für Übungsstunden bieten, ohne dass andere gefährdet werden. Doch ist es zulässig auf einem Parkplatz für den Führerschein zu üben?

Darf man auf einem Parkplatz für den Führerschein üben?

Ob ein Fahrschüler auf einem Parkplatz für den Führerschein üben darf, richtet sich nach der Art des Parkplatzes. Ein öffentlicher Parkplatz darf ohne Vorliegen einer Fahrerlaubnis nicht befahren werden. Dasselbe gilt für Privatparkplätze, zum Beispiel von Baumärkten oder Supermärkten, wenn sie ohne Zugangskontrollen oder -beschränkungen von jedermann befahren werden können.

In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob sich auf dem Parkplatz andere Fahrzeuge befinden oder nicht. Anders sieht es dagegen bei rein privaten Grundstücken aus, die gerade nicht von jedermann befahren werden können. Für umschlossene Privatgrundstücke wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Auf dem elterlichen Hof ist es daher zum Beispiel erlaubt für den Führerschein zu üben.

Welche Folgen hat das Befahren eines Parkplatzes ohne Fahrerlaubnis?

Wer einen öffentlichen Parkplatz oder einen für jedermann zugänglichen Privatparkplatz ohne Fahrerlaubnis befährt, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

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