Fahrradhelm01.06.2016

Helmpflicht für Radfahrer: Muss man als Fahrradfahrer einen Helm tragen?

Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass die Radfahrer mit zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern gehören. Laut dem statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2011 76.750 Radfahrer bei Unfällen verletzt oder getötet. Nach Ansicht vieler Verkehrsexperten, können viele Unfallfolgen durch das Tragen eines Helms verhindert oder zumindest verringert werden. Doch besteht überhaupt eine Helmpflicht für Radfahrer? Muss man als Radfahrer immer einen Helm tragen?

Helmpflicht für Radfahrer?

Eine Vorschrift, die das Tragen eines Helms für Radfahrer vorschreibt, gibt es nicht. Daher kann grundsätzlich jeder selbst entscheiden, ob er sich durch das Tragen eines Helms vor Unfällen besser schützen möchte. Dieser Grundsatz erfährt aber in einem Punkt eine wesentliche Einschränkung. Das Nichttragen eines Helms findet nämlich seine Berücksichtigung beim Mitverschulden von Unfallfolgen. Wer durch einen Schutzhelm die Verletzungsfolgen eines Unfalls hätte verringern oder gar vermeiden können, muss sich das Nichttragen eines Helms negativ anlasten lassen. Sein Anspruch auf Schadenersatz wird daher entweder gekürzt oder entfällt ganz.

Rennradfahrer trifft Helmpflicht

Die aus dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens an Unfallfolgen ergebene Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms wird aber nur für Rennradfahrer angenommen. Begründet wird dies damit, dass es sich dabei angesichts der sportlichen Fahrweise um eine besonders gefährdete Radfahrgruppe handelt (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007, Az. I-1 U 182/06 und Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.03.2011, Az. 24 U 384/10).

Nur wenn sich nicht die spezifischen Gefahren des Rennrads bzw. der sportlichen Fahrweise in den Unfallfolgen verwirklicht hat, kann ein Mitverschulden unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Schutzhelms verneint werden. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Celle. In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Zusammenprall zwei Radfahrer als eine Rennradfahrerin nach links in ein Grundstück einbiegen wollte. Ein solcher Unfall habe mit den Risiken eines Rennrads nichts zu tun und könne daher jedem Radfahrer passieren (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 12.02.2014, Az. 14 U 113/13).

Keine Helmpflicht für Freizeitfahrer

Freizeitradfahrer sind demgegenüber nicht verpflichtet einen Schutzhelm zu tragen (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999, Az. 8 U 1893/99 und Amtsgericht Wesel, Urteil vom 09.01.2014, Az. 5 C 56/13). Auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens. Denn nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf könne einem herkömmlichen Freizeitradfahrer, der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetze, nicht ohne Weiteres abverlangt werden, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Schutzhelm zu tragen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007, Az. 1 U 278/06, vergleiche auch: Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007, Az. 4 U 80/07).

Generelle Helmpflicht nach Ansicht des OLG Schleswig-Holstein

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 05.06.2013 - 7 U 11/12 - die Unterscheidung zwischen Freizeit- und Rennradfahrer aufgehoben. Aus Sicht der Richter müsse sich jeder Radfahrer grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass Fahrradfahrern im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Vor allem Verletzungen am Kopf sind aufgrund der Fallhöhe, der fehlenden Möglichkeit des Abstützens und der Geschwindigkeit zu befürchten. Vor solchen Verletzungen kann ein Fahrradhelm schützen.

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Fahrradhelmpflicht

Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Es habe weder eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms bestanden noch sei das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13). Damit gilt weiterhin, dass zumindest Freizeitfahrer keinen Fahrradhelm tragen müssen.
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13 Gedanken zu „Helmpflicht für Radfahrer: Muss man als Fahrradfahrer einen Helm tragen?

  • 1. Mai 2015 um 14:33 Uhr
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    wusel grad nach, ob ich mir nen neues Fahrrad hole. Sollte es eine Helmpflicht geben, kaufe ich mir natuerlich kein Fahrrad.

    Auch wenn die Haare durch einen Helm positiv beeinflusst werden, was den Style angeht, ist das nicht meine Art. Ich trage die Haare gern natuerlich.

    Was tun Motorradfaher nicht alles fuer den Helm, die heissen vermutlich mittlerweile alle Timo hihi

    Der Einkaufswagen Spass muss Grenzen haben, kein Mensch faehrt mit ne durchgeknallten Kaffemaschine auf dem Kopf rum warum also nen Styropor Helm im Oval look ?

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  • 26. Januar 2015 um 5:21 Uhr
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    Wie wäre es mit einer Ritterrüstung (natürlich nur Crashtestzertifiziert)? Eventuell auch bei der Benutzung von Leitern und/oder Treppen zu tragen und natürlich besonders für Kleinkinder, die höher als 50 cm ohne Geländer gelagert werdenauch ein Rüstungchen.
    Alternativ vielleicht so eine Art Rettuingsringe, wie das Michelinmännchen mit ständig mitzuführendem Pannenset und Drucksensoren, was auch zugleich nahe Wasserflächen sicherer machen würde.
    Rüstung + Rettungsreifen wären bestenfalls bei Flügen in Betracht zu ziehen, natürlich auch von einer Skiflugschanze (was allerdings eine andere Lagerung der Passagiere, größere Fallschirme wegen des höheren Gewichts und eine Überarbeitung der Sicherheitskontrollen voraussetzen dürfte.) Bei Fahrstühlen würde vielleicht eine wirkunsvolle Knautschzone für den gesamten Fahrstuhl ausreichen, aber auch ein striktes Verbot unter 10 Stockwerken und darüber hinaus auch, allerdings für höher gelegene Arbeitsstellen nur mit Anpassung der Arbeitszeiten.
    Schade, dass sich nur der Unfalltod regeln lässt. Zweifellos ein Schöpfungsmangel. Wa wäre es so schön gewesen, dafür auch noch Regelungen zu ersinnen.

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  • 19. August 2014 um 19:06 Uhr
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    Ich war ein paar Tage in den Niederlanden. Kaum jemand der Holländer die ein Helm tragen. Meiner Meinung nach müssten die es doch wissen, wie sinnvoll es ist ein Helm zu tragen. Oder?

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  • 25. Juni 2014 um 13:38 Uhr
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    Leider einen Tag zu früh. Der Artikel ist veraltet. BGH Urteil vom 17.6 fehlt

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    • 25. Juni 2014 um 18:17 Uhr
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      Wieso veraltet. Der Artikel hat doch den Bearbeitungsstand vom 17.6. Das BGH-Urteil vom 17.6.2014 wird im letzten Absatz erwähnt!

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  • 19. Juni 2014 um 13:58 Uhr
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    @ Hans:
    Der Vergleich Gurt ./. Fahrradhelm hinkt, denn für den Gurt kann man die Wirkung in reproduzierbaren Crashtests nachweisen, für den Fahrradhelm fehlt bisher der Nachweis einer konkreten Schutzwirkung.
    Und warum die Helmpflicht für Fußgänger absurd sein soll, vderstehe ich auch nicht. Denn sie erreichen zwar selten 30km/h, dennoch ist ihr Risiko an einer Kopfverletzung im Straßenverkehr zu sterben fast doppelt so hoch wie für Radfahrer. Warum sollte man da dann nicht über eine Helmpflicht nachdenken?

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  • 26. Mai 2014 um 18:44 Uhr
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    Ich bin Autofahrer und warum gibt es eine Anschnallpflicht für Autofahrer. Es hat doch nichts mit meinem fahrverhalten zutun, op ich mich Anschnalle oder nicht. Ich bin dafür das generell für Radfahrer einen gesetzlichen helmpflicht für Radfahrer geben sollte, wenn sie auf Gleichberechtigung im Verkehr stehen. Dann sollte sie auch gewisse Sicherheitsmaßnahmen tragen. Das mit füssganger sollten auch dann eınen Helmplicht haben ist Absurd, weil im gegensatz zum Fahrradfahrer keıne 30 kmh schaffen. Einfach mal mit Verstand denken!

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  • 22. April 2014 um 17:18 Uhr
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    Ich bin radfahrer von kindesbeinen an und hab auch schon manchen sturz gehabt. Trotzdem fahre ich weiter ohne Helm.
    Sollte es mal pflicht werden dann fahre ich wieder mehr mit dem Auto,Man müßte eigentlich das Autofahren verbieten da passieren doch die schlimmsten Unfälle.Aber da trauen sich diese siebengescheiten nicht ran. Gegen die autolobby haben sie ja keine Schanze.Daas wäre schade wenn sie einem noch
    die letzte Freiheit nehmen.

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  • 28. Juni 2013 um 9:22 Uhr
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    Interessant an dem Urteil des OLG Schleswig ist ja die Begründung: Weil man sich selbst einem erhöhten Risiko eines finanziell größeren Schadens aussetze, müsse man sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass alle Fahrer von teuren Autos, Mercedes, Porsche usw. zukünftig ein Mitverschulden übernehmen müssen, weil es natürlich zu erwarten ist, dass der Unfall für den Unfallverursacher teurer wird als bei billigen Autos?
    Der Gedanke zeigt, wie abstrus die Begründung des Gerichts ist.
    Gleichwohl: Ich trage immer Helm, dann muss ich mich später nicht mit weltfremden Richtern plagen.

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  • 27. Juni 2013 um 12:55 Uhr
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    "Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass die Radfahrer mit zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern gehören. Laut dem statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2011 76.750 Radfahrer bei Unfällen verletzt oder getötet."
    Ja und? Wo bleiben die Vergleichszahlen, um das Gefährdungspotential einordnen zu können?
    Mir liegen Zahlen vor, die in relativen Zahlen ausgrdrückt den Autfahrern ein fast genau so hohes Risiko bescheinigt, einer tötlichen Kopfverletzung zu erliegen. Bei Fußgängern ist die Gefahr fast doppelt so groß. Diese Zahlen beziehen sich auf die Zeit, die die Teilnehmer am Verkehr teilnehmen.
    Die Hannelore-Kohl-Stiftung, einer der wehementesten Hemlbefürworter, zeigt, daß Fußgänger und Radfahrer zusammen auf gerade mal 1% der schweren Schädel-Hirn-Traumen kommen, bei Autofahrern sind es schon 26%.
    Wo sind nun also Radfahrer bei den "gefährdesten Verkehrsteilnehmern" dabei?

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  • 27. Juni 2013 um 9:59 Uhr
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    Ein Urteil, das aus der Sicht der Richter entsteht. Haben wir nicht Gesetze auf die man rückschließen kann, oder muß? Zu diesem Streitpunkt jedenfalls nicht. Also – dieses Urteil ist angreifbar. Hier ist eher Einsicht der Radfahrer gefragt. Ich fahre immer mit Helm, er hat mich zweimal vor schweren Kopfverletzungen geschützt.

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  • 27. Juni 2013 um 8:54 Uhr
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    Sowohl Fallhöhe als auch Geschwindigkeit sind beim ebenfalls nicht seltenen Treppensturz zu Hause möglicherweise noch zu übertreffen, so dass man den Helm auch zu Hause tragen sollte. Selbst der (dann unkontrollierte) nächtliche Fall aus dem Bett wäre übrigens mit Helm sicherer und eigentlich sollte jeder, der noch nie ohne Helm auf den Kopf gefallen ist zu der Einsicht kommen, dass der Kopf ohne Helm immer ein Risiko, also eine Fehlkonstrukltion ist.

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