Hund im Auto27.07.2016

Hund im Sommer im heißen Auto eingesperrt: Darf man ein Autofenster einschlagen, um den Hund zu retten?

Immer wieder lassen Hundehalter ihre Tiere im Auto zurück, um zum Beispiel einkaufen zu gehen. Während des Sommers bei großen Temperaturen stellt dies eine Tier­quälerei dar. Denn der Innenraum kann sich schnell auf 70 °C erhitzen. Für die Hunde besteht in diesem Fall Lebens­gefahr. Ist es daher erlaubt, zur Rettung der Tiere, das Fenster einzu­schlagen?

Ist das Einschlagen eines Auto­fensters zur Tierrettung erlaubt?

Wer das Fenster eines Autos einschlägt, begeht zunächst einmal eine Sachbeschädigung. Eine solche ist grund­sätzlich nicht nur gemäß § 303 StGB strafbar, sondern begründet auch einen Schadens­ersatz­anspruch des Fahrzeug­halters nach § 823 BGB.

Die Tat kann aber gerechtfertigt sein, wenn sie darauf abzielte einen Hund vor dem Hitzetod zu bewahren. Die Sachbeschädigung kann in diesem Fall nach § 34 StGB oder § 228 BGB gerechtfertigt sein. Die beiden Vorschriften erlauben es unter anderem eine Sachbeschädigung zu begehen, um eine Gefahr abzuwenden. Es muss dabei aber die Verhältnis­mäßigkeit beachtet werden. Es ist daher ratsam vor dem Einschlagen des Fensters zu versuchen, den Fahrzeug­halter ausfindig zu machen. Auch die Hin­zuziehung von Zeugen oder das Anfertigen von Fotos ist ratsam.

Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage:
Hund im heißen Auto: Ist das Zurücklassen eines Hundes im Auto bei sommerlicher Hitze verboten oder gar strafbar?

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Hund im Sommer im heißen Auto eingesperrt: Darf man ein Autofenster einschlagen, um den Hund zu retten?

  • 30. Juli 2016 um 14:10 Uhr
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    Wenn klar ist, daß die Leute einkaufen sind – vermutlich da oder dort – dann: Geht man in die in Frage kommenden Geschäfte – Restaurants und lässt den Halter des Fahrzeugs mit der Nummer soundso ausrufen.
    In einer Siedlung, viele Einfamilienhäuser kann man auch da und da und dort mal eben klingeln und nachfragen/erinnern – da ist noch ein Hund (ggf ein Baby/Lebewesen/Katze/Vogel/Schildkröte) im Auto. "Entschuldigen sie die Störung …"!

    Antwort
  • 30. Juli 2016 um 13:55 Uhr
    Permalink

    Das wäre mir zu riskant. Was soll dann mit dem Hund passieren?
    Mit dem offenen Autofenster?
    Ich würde die Polizei rufen. Die können gekonnt/versiert in das
    Auto einbrechen – ohne irgendwas zu beschädigen. Woraufhin
    man von innen die Fenster soweit öffnen kann, daß der Hund
    frische Luft von allen Seiten erhalten kann. Dem Hund kann man ggf Wasser anbieten. Je nach seiner Verfassung ihn ggf raus nehmen. Warten auf Frauchen/Herrchen.

    Antwort

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