Umsatzsteuersenkung 1. Juli 202023.06.2020

Mehrwertsteuersenkung Hotelübernachtung: Welcher Steuersatz gilt, wenn der Hotelaufenthalt im Juni 2020 beginnt und im Juli 2020 endet?Müssen Hotels zwei Rechnungen für die Übernachtung erstellen?

Zum 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Der Umsatzsteuersatz 19 Prozent wird auf 16 Prozent gesenkt. Der Mehrwertsteuersatz 7 Prozent wird auf 5 Prozent gesenkt. Welche Auswirkung hat die Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen, die im Juni beginnen und erst im Juli 2020 enden?

Am 1. Juli 2020 findet eine Mehrwertsteuersenkung in Deutschland statt. Welche Auswirkung hat die Mehrwertsteuersenkung auf Urlauber und Geschäftsreisende, die sich über den Mehrwertsteuerwechsel am 30. Juni 2020 / 1. Juli 2020 in einem Hotel befinden?

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Nach Auskunft der Ecovis-Steuerberater erhält ein Gast immer nur eine Rechnung. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz würde hierbei auch bei Übernachtungsbeginn vor dem 1. Juli 2020 angewendet, wenn der Aufenthalt nach dem 30. Juni 2020 endet, wie das nachfolgende Beispiel verdeutlicht:

Ein Hotelier vermietet ein Doppelzimmer vom 28. Juni 2020 bis zum 3. Juli 2020. Da der Aufenthalt im Juli 2020 endet, greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent.

Quelle:refrago/Ecovis/pt
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3 Gedanken zu „Mehrwertsteuersenkung Hotelübernachtung: Welcher Steuersatz gilt, wenn der Hotelaufenthalt im Juni 2020 beginnt und im Juli 2020 endet?

  • 28. Juni 2021 um 12:50 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Mehrwertsteuersenkung bei Hotelübernachtungen. Gut zu wissen, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei Übernachtungsbeginn vor dem 1. Juli 2020 angewendet wurde. Ich hatte geschäftlich ein Zimmer in einer Pension gebucht zu dieser Zeit und wollte wissen, wie ich das abrechnen kann.

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  • 5. Juli 2020 um 8:14 Uhr
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    Hallo, was gilt denn bei einer bereits im Mai bezahlten Ferienwohnung mit Parkplatz- und Haustiergebühr, die im Juni bezogen und im Juli verlassen wird?

    Antwort
    • 8. Juli 2020 um 8:36 Uhr
      Permalink

      Ich würde behaupten, da die vollständig erbrachte Leistung (also der abgeschlossene Aufenthalt) im Juli erfolgt, gilt hier der Steuersatz von 5 % für die Übernachtung… Zu 100 % sicher bin ich mir aber nicht

      Antwort

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