Bett05.09.2017

Reisemangel: Wie lang und breit muss ein Hotelbett und wie weich darf die Matratze sein?

Wer in den Urlaub fährt, möchte sich in der Regel vom stressigen Alltag erholen. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Bett zu klein oder die Matratze zu weich und daher ein erholsamer Schlaf nicht möglich ist. Doch hat ein Reisender überhaupt einen Anspruch auf eine bestimmte Länge oder Breite des Hotelbetts oder eine bestimmte Härte der Matratze?

Wie lang und breit muss ein Hotelbett und wie weich darf die Matratze sein?

Das Landgericht Hamburg hat in einem Fall aus dem Jahr 2010 ausgeführt, dass es keine Vorschrift oder Norm gibt, die eine bestimmte Matratzenlänge als Mindeststandard verbindlich vorschreibt. Jedoch dürfe ein Durchschnittsreisender erwarten, dass das Hotelbett zumindest eine Länge von 1,90 m aufweist, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten. Dabei spielt der Urlaubsort oder der Preis der Reise keine Rolle. Daher kann ein Reisender auch auf einer „Billigreise“ in Frankreich die Mindestlänge von 1,90 m erwarten. Wird diese unterschritten, liege ein Reisemangel vor (Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.09.2010, Az. 318 S 209/09).
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Jahr 1998 entschieden, dass ein Doppelbett mit einer Breite von nur 1,20 m einen Reisemangel darstellt. Wird nämlich im Reiseprospekt ein Doppelbett abgebildet, so dürfe der Reisende erwarten, dass das Bett breiter als 1,20 m ist. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf die Prospektwahrheit (Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1998, Az. 29 C 16301/97).
Zudem darf laut eines Urteils des Amtsgerichts Hamburg die Matratze eines Hotelbettes nicht zu weich sein. Denn erleidet der Reisende durch eine zu weiche Matratze Rückenschmerzen, so begründet dies einen Reisemangel (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.01.2002, Az. 22 a 23/01).

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