Haftbefehl28.03.2018

Was ist der Europäische Haftbefehl?

Um was handelt es sich beim Europäischen Haftbefehl?

Was ist der Europäische Haftbefehl?

Der Europäische Haftbefehl dient zur besseren Durch­setzung nationaler Haftbefehle. Er dient also wie ein nationaler Haftbefehl als Grundlage für die Polizei, die gesuchte Person fest­zunehmen. Eingeführt wurde der Europäische Haftbefehl durch den Rahmen­beschluss über den Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 (Rahmen­beschluss), welcher am 01. Januar 2004 in Kraft trat. Er gilt als Antwort auf den Wegfall der Grenz­kontrollen. Dadurch wurde es gesuchten Personen nämlich erheblich vereinfacht sich ins Ausland abzusetzen. Um dennoch eine Aus­lieferung zu erleichtern bzw. abzukürzen, wurde der Europäische Haftbefehl eingeführt.

Kommt es zu einer auto­matischen Aus­lieferung der gesuchten Person?

Wird eine gesuchte Person auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, kommt es nicht automatisch zu einer Aus­lieferung. Vielmehr muss diese zunächst gerichtlich überprüft werden. Jedoch ist das Aus­lieferungs­verfahren im Rahmen des Europäischen Haftbefehls im Gegensatz zur Aus­lieferung an nicht EU-Länder verkürzt und vereinfacht. So ist für eine Aus­lieferung eigentlich maßgeblich, ob die gesuchte Person einer Straftat beschuldigt wird, die im aus­zu­liefernden Land ebenfalls besteht. Dieses Erfordernis der beiderseitigen Straf­barkeit ist beim Europäischen Haftbefehl für bestimmte in Art. 2 Abs. 2 des Rahmen­beschlusses geregelte Straftaten aufgehoben.

Quelle:refrago/rb
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