Vormundschaft16.08.2019

Wo beantragt man eine Vormund­schaft?

Unter Vormund­schaft versteht man die rechtliche Fürsorge über ein minder­jähriges Kind und dessen Vermögen. Sie kommt gemäß § 1773 BGB dann zu tragen, wenn das minder­jährige Kind nicht unter elterlicher Sorge steht, die Eltern nicht zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind oder wenn der Familien­stand des minderjährigen Kindes nicht zu ermitteln ist. Doch wo beantragt man die Vormund­schaft?

Wo beantragt man eine Vormund­schaft?

Eine Vormund­schaft kann nicht beantragt werden. Vielmehr wird sie gemäß § 1774 BGB von Amts wegen durch das zuständige Familien­gericht angeordnet. Jedoch kann eine Behörde oder eine Privat­person die Anordnung der Vormund­schaft im Sinne von § 24 FamFG anregen. Zudem besteht für bestimmte Behörden und Personen die Pflicht zur Anzeige von Tatsachen, die eine Vor­mundschafts­anordnung notwendig machen. Zu den Anzeige­pflichtigen gehört etwa der Standes­beamte oder das Jugendamt.

Quelle:refrago/rb
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