TÜV31.10.2018

Darf ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen werden?

Wer sich ein Fahrzeug gekauft hat und dieses im öffentlichen Straßen­verkehr nutzen will, muss es bei der zuständigen Zulassungs­behörde anmelden (§ 3 Abs. 1 der Fahr­zeug-Zulas­sungs­verordnung – FZV). Doch ist dies auch ohne gültigen TÜV möglich? Man könnte dies bejahen, da es andernfalls nicht möglich wäre, das Fahrzeug überhaupt zu einer Prüfstelle zu bringen, um die Haupt­unter­suchung durchführen zu können.

Darf ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen werden?

Ein Fahrzeug darf ohne gültigen TÜV nicht zugelassen werden. Eine Ausnahme besteht nur bei Neuwagen, deren Erst­zulassung maximal drei Jahre zurückliegt. Solche Fahrzeuge können trotz fehlender Haupt­unter­suchung zugelassen werden. Fahrzeuge, deren Erst­zulassung aber mehr als drei Jahre zurückliegt, brauchen einen gültigen TÜV zur Zulassung. Das daraus folgende Problem, wie das Fahrzeug dann überhaupt zur Prüfstelle gebracht werden kann, lässt sich auf zwei Wegen lösen:

  • Transport des Fahrzeugs

    Das Fahrzeug kann mittels eines Transpor­ters zur Prüfstelle gebracht werden.

  • Kurzzeit­kennzeichen (sog. Gelbes Kennzeichen)

    Für das Fahrzeug kann ein Kurzzeit­kennzeichen beantragt werden. Mit einem solchen ist es zulässig, das Fahrzeug zwecks Über­führung im öffentlichen Straßen­raum zu bewegen. Jedoch nur bis zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungs­bezirks oder einem angrenzenden Bezirk (§§ 10 Abs. 4, 16a Abs. 7 FZV). Das Kurzzeit­kennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal fünf Tagen (§ 16a Abs. 4 Satz 2 FZV).

    Lesen Sie mehr zum Thema Kurzzeit­kennzeichen folgende Rechtsfrage: Für was kann ein Kurzzeit­kennzeichen genutzt werden?

Quelle:refrago/rb
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4 Gedanken zu „Darf ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen werden?

  • 24. November 2018 um 17:02 Uhr
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    Hm…Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, das ein KFZ mit abgelaufenem, also ebenfalls ohne gültigem Tüv automatisch seine Zulassung verlieren müsste…irgendwie seltsam….

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  • 30. Oktober 2018 um 10:13 Uhr
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    Ich glaube nicht das man den Technischen Überwachungsverein zur Zulassung eines Kfz braucht, aber eine gültige HU muss es haben….

    Antwort
  • 30. Oktober 2018 um 8:05 Uhr
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    Es gibt ja auch mehr als zwei Wege, z.B. kann das Fahrzeug mit einem Händlerkennzeichen (sog. rotes Kennzeichen :-)) zur Prüfstelle gefahren werden. Ob man aktuell noch mit ungestempelten, zum Fahrzeug gehörigen Kennzeichen mit einer durch das StVA ausgestellten Vorführbescheinigung bis zur Prüfstelle fahren darf, wie es vor einigen Jahren noch ging, weiß ich nicht. Das war m.E. die eleganteste Lösung, da der Unsinn mit den Wegwerfkennzeichen vermieden wurde.

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  • 30. Oktober 2018 um 7:47 Uhr
    Permalink

    Eine Kurzzulassung bekommt man auch nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung.

    Antwort

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