Katzen22.10.2018

Katzenhaltung und Recht: Was ist rechtlich alles bei der Katzenhaltung zu beachten und wann haften Katzenhalter für Schäden durch ihre Katze?

Wer eine Katze hält muss einige Dinge beachten, damit durch die Katzenhaltung keine Unannehmlichkeiten entstehen. Gerade die Mieter einer Wohnung sollten auf ihre Nachbarn und vor allem auf ihren Vermieter Rücksicht nehmen. Eine Katze hat natürlich auch Bedürfnisse und es versteht sich von selbst, dass diese so weitgehend wie möglich berücksichtigt werden müssen. Jedoch ist darauf zu Achten, dass dadurch nicht andere über das Zumutbare hinaus belästigt werden. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob etwa ein Katzennetz am Balkon angebracht werden darf oder ob es erlaubt ist, seine tote Katze im Garten zu beerdigen. Was ist also alles bei der Katzenhaltung zu beachten?

Was ist alles bei der Katzenhaltung zu beachten?

Der Halter einer Katze sollte einige Dinge beachten, damit das Zusammenleben mit den Mitmenschen angenehm verläuft. Wir haben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Problemfelder erstellt.

Wann haftet ein Katzenhalter für die von seiner Katze verursachten Schäden?

Eines der wichtigsten Themen im Zusammenhang mit einer Katzenhaltung ist die Tierhalterhaftung. Der Halter eine Katze haftet nach § 833 Satz 1 BGB grundsätzlich für sämtliche Schäden, die durch seine Katze verursacht worden sind. Wer also zum Beispiel von einer Katze gebissen wird, kann vom Katzenhalter Schadenersatz verlangen (Landgericht Bielefeld, Urteil vom 21.03.2012, Az. 21 S 38/11). Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Katzenhalters an. Vielmehr liegt eine reine Gefährdungshaftung vor. Wichtig ist nur, dass der Schaden auch tatsächlich von der Katze verursacht wurde. Ist dem Geschädigten dieser Nachweis nicht möglich, besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Tierhalter (vgl. Landgericht Siegen, Urteil vom 14.07.2005, Az. 5 O 31/05 und Amtsgericht Aachen, Urteil vom 30.11.2006, Az. 5 C 511/06).
Zudem sollten sich Mieter vorsehen, wenn sie eine Katze halten. Beschädigt diese nämlich die Mietsache, so machen sie sich unter Umständen haftbar. Lesen Sie dazu mehr hier: Schäden bei genehmigter Tierhaltung von Hund und Katze: Muss ein Mieter für Schäden in der Wohnung aufkommen?

Kann der Vermieter eine Katzenhaltung verbieten?

Es gibt Vermieter die eine Katzenhaltung entweder von vornherein oder aus einem bestimmten Anlass heraus verbieten. Ob dies zulässig ist, können Sie hier nachlesen: Sind Hunde nach dem BGH-Urteil VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 in Mietwohnungen jetzt immer erlaubt? Obwohl sich die Rechtsfrage mit der Zulässigkeit einer Hundehaltung befasst, ist sie entsprechend auf eine Katzenhaltung übertragbar.

Darf ein Katzennetz am Balkon angebracht werden?

Manche Mieter einer Wohnung bringen an ihrem Balkon ein Katzennetz an, um somit das Entwischen oder Herunterfallen der Katze zu verhindern. Doch darf der Mieter ein solches Netz am Balkon anbringen? Diese Frage haben wir hier beantwortet: Katzennetz: Darf man als Mieter ein Katzen- oder Fangnetz an seinem Balkon anbringen?

Ist der Einbau einer Katzenklappe zulässig?

Der Zutritt und das Verlassen der Wohnung wird sowohl für die Katze als auch den Katzenhalter ungemein durch eine Katzenklappe erleichtert. Doch ist sie auch zulässig. Lesen Sie dazu mehr hier: Darf ein Mieter eine Katzenklappe einbauen?

Kann eine tote Katze im Garten beerdigt werden?

Verstirbt die geliebte Hauskatze, stellt sich trotz der Trauer schnell die Frage. Wohin mit dem toten Tier? Diese Frage wird Ihnen hier beantwortet: Haustier­grab oder Tier­körper­beseitigungs­anlage: Darf man seinen toten Hund, seine tote Katze oder ein anderes totes Haustier im Garten vergraben?

Muss ein Nachbar den Besuch der Nachbarkatze dulden?

Hin und wieder kommt es vor, dass sich eine Freigänger-Katze auf de Grundstück des Nachbarn aufhält. Nicht jeder Nachbar zeigt sich damit einverstanden, insbesondere dann, wenn die Katze ihren Kot auf dem Grundstück verteilt. Ein Nachbar wird aber dennoch in der Regel vom Katzenhalter nicht verlangen können, den Besuch der Katze zu verhindern. So gehöre nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim in einer Einfamilienhaussiedlung die Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Zudem entspreche es der Natur der Katze mit freiem Auslauf, auf anderen Grundstücken herum zu streunen. Ein Nachbar habe daher zumindest den Besuch einer Katze regelmäßig zu dulden, selbst wenn dies mit Kotablagerungen einhergeht (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 01.10.2003, Az. 1 S 48/03 und Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 03.11.1998, Az. 2 C 947/98). Nach Auffassung des Landgerichts Darmstadt sei sogar der Besuch von zwei Katzen hinzunehmen (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17.03.1993, Az. 9 O 597/92).

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6 Gedanken zu „Katzenhaltung und Recht: Was ist rechtlich alles bei der Katzenhaltung zu beachten und wann haften Katzenhalter für Schäden durch ihre Katze?

  • 7. Dezember 2018 um 3:12 Uhr
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    Das ist so ein dämmlichen Mist der Gerichten dass ich mich übergeben müsste. Die Justiz ist einfach kaputt , einfach nur KAPUTT!
    Ich soll eine oder sogar zwei fremden Katzen zusehen wie sie in meinem Garten Schei….
    Na wie dämmlich sind die Deppen die sowas für richtig halten?
    Ich sehe es so…. Katzenhalter muss dafür sorgen dass die Katze Nachbarn Grundstücke nicht betritt bzw. muss dafür sorgen dass die Katze das Grundstück nicht verlässt. Anderes ist alles nur Blödsinn.

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    • 14. April 2019 um 9:22 Uhr
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      Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen. Wir haben auch den Ärger mit zwei Nachbarskatzen. Unsere neu angelegten Hochbeete werden als Katzenklo missbraucht. Jede aufgelockerte Stelle im Garten ebenfalls. Nach der Rechtssprechung bin ich jetzt der Dumme, der zusehen muss, wie er sein Grund und Boden sichert, um nicht ständig Katzen kot in frisch angelegten Beeten vorzufinden.
      Elektronische Abwehrmaßnahmen helfen nicht. Ich muss um jedes Beet einen hohen Zaun bauen, um die Katzen fernzuhalten.
      Aber wehe, ich traue mich der Katze etwas nachzuwerfen. Dann bin ich der Buhmann und muss mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen. Tierschutz ist wichtig! Das stelle ich nicht in Frage. Aber hier läuft etwas total verkehrt. Von wilden Tieren kann ich nicht verlangen, dass sie sich den Menschen anpassen. Aber von Besitzern von Haustieren muss man doch verlangen können, dass sie die volle Verantwortung für das Verhalten der Tiere übernehmen. Schließlich haben sie sich ja auch bewusst für die Anschaffung der Tiere entschieden.

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      • 9. September 2019 um 16:30 Uhr
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        Es wäre schöne wenn es nur 2 Katzen wären, bei mir laufen bis zu 10 fremde Katzen auf meinem Grundstück umher. Wenn ich die Nachbarn anspreche, dann sagt jeder der Katzenkot stammt von den anderen Katzen. Die Katzenbesitzer haben sich untereinander unterhalten und gejammert, dass die Katzen eine menge Zecken haben und dadurch die Kinder gefährdet sind. 1 Katze ist zusätzlich krank und kotzt in meinen Garten. Ich muss jetzt nachweisen welche Katzen die Zecke in meinen Garten gebracht hat um einen Schadenersatz für den Zeckenbiss den ich mir zugezogen habe zu erhalten. Aber was ist schon ein Menschenleben wert wichtig ist der Tierschutz.

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        • 27. Februar 2020 um 9:25 Uhr
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          man kann sich aber auch anscheissen ,habt ihr nix besseres zu tun als unsere steurgelder zu verschwenden und gerichte zu blocklieren

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  • 12. Juni 2016 um 13:25 Uhr
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    Hallo
    Ich habe zu meinem Geburtstag Katzen geschenkt bekommen. Meine Freundin hat mir ihr Vorhaben paar Tage vor meinem Geburtstag gesagt. Daraufhin habe ich meiner Vermieterin die Sachlage geschrieben und ob wir uns einigen könnten das wir die Katzen halten dürfen. So an meinem Geburtstag kam meine Freundin dann mit den Katzen (die aus Ibiza gekommen sind) und an dem Tag kam das schreiben Sie wäre ja damit EIGENTLICH nicht einverstanden. Und das wäre Tierquälerei das Tier 8std alleine daheim zu lassen etc. Und ob wir sie nicht wo anders unterbringen können. Ich schrieb darauf das es keine Tierquälerei sei und das wir sie nicht wo anders unterbringen können. Sie schrieb dann das sie ausdrücklich die Katzen Haltung untersagt hätte. Und das ihre Mutter mit meinem Freund geredet habe und sie hätte den Eindruck gehabt das mein Freund auch mit der Haltung nicht einverstanden wäre (was nicht stimmt ) und das für Sie Stress ist und ihr Verhältnis zu mir jetzt gestört sei etc. Und das sie sich weitete Maßnahmen vorbehalte. Darauf hin schrieb ich ihr warum das für Sie Stress wäre da sie nicht mit im Haus wohne etc. Und habe ihr paar Gesetzes Texte und gerichtsbeschlüsse wegen Katzen geschrieben. Daraufhin kam gestern ein Schreiben das sie es für eine Frechheit findet das ich ihr mit dem komme und wir haben ja eine teilmöbelierte Wohnung und sie will nicht das die Tiere die Möbel zerkratzten, ruinieren oder auf die Matratze kacken und Flöhe in die Wohnung bringen. (wobei es reine Hauskatzen sind) und sie nach uns dann Sie Wohnung nicht mehr vermieten können. Und das ihre ablehnende Haltung keine Willkür ist und wir sollen uns doch eine andere Wohnung suchen. Was können wir tun?? Ausziehen geht bei uns die nächsten 10 Monate nicht…

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  • 22. Oktober 2014 um 23:30 Uhr
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    "Darf ein Kartennetz am Balkon angebracht werden?"

    Ich denke mal hier ist ein Katzennetz gemeint 😉

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