Reingelegt08.01.2015

Was versteht man unter Branchenbuchabzocke?

Unter einem Branchenbuch versteht man ein Verzeichnis, in dem Firmen bzw. Unternehmen alphabetisch geordnet aufgelistet sind. Ein solches Verzeichnis kann es in Printform geben, aber auch digital im Internet. Zu den bekanntesten Branchenbüchern zählen zum Beispiel die Gelben Seiten oder Yelp. Aber was versteht man unter einer Branchenbuchabzocke?

Was versteht man unter Branchenbuchabzocke?

Der Begriff Branchenbuchabzocke bezeichnet eine Betrugsmasche von meist im Ausland sitzenden Unternehmen. Diese unterhalten im Internet Branchenbücher, die aber in der Regel völlig unbekannt sind. Um dennoch Kunden für das Verzeichnis zu gewinnen, werden an Gewerbetreibende sogenannte Korrekturfaxe verschickt. Diese Faxe sind so gestaltet, dass der Eindruck beim Empfänger entsteht, es bestehe bereits ein Eintrag im Branchenbuch und dass es nur um die Korrektur bzw. Ergänzungen der Firmendaten gehe. Die zu überprüfenden Firmendaten sind dabei in der Regel bereits voreingetragen. Oft findet sich im Korrekturfax auch ein Hinweis auf einen kostenlosen Basis- oder Grundeintrag. In der Meinung einen solchen kostenfreien Grundeintrag zu korrigieren, unterschreiben viele Gewerbetreibende das Fax und schicken es wie gewünscht zurück. Damit sollen sie aber nach Ansicht des Branchenbuchanbieters einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Eintrag abgeschlossen haben. Denn im kleingedruckten Fließtext steht versteckt, dass mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrags ein kostenpflichtiger Eintrag in Auftrag gegeben werde.

Ähnlichkeit mit Gelben Seiten

Einige Branchenbuchanbieter gestalten ihre Faxformulare auch so, dass der Eindruck erweckt wird, dass es sich um die Gelben Seiten handelt. So werden die Formulare etwa mit „Das Branchenbuch“ (European Media Limited), „Gelbes Branchenbuch“ (GBB Ltd.), „Regionales Branchenbuch“ (Business Data Marketing GmbH) oder einfach nur „Branchenbuch (Euro Media Verlag GmbH) überschrieben. Bei den genannten Branchenbüchern und deren dahinter stehenden Unternehmen handelt es sich nur um einen Ausschnitt. Auf dem Markt befindet sich eine Vielzahl von solch unseriösen Firmen, die mit ähnlichen Methoden auf Kundenfang gehen.

Behördlicher Anstrich

Manch andere Branchenbuchanbieter geben sich einen behördlichen Anstrich oder geben gleich vor, dass es sich um eine behördliche Anfrage handelt. Dazu gehören etwa die GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Gewerbeauskunft-Zentrale, das Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder jetzt ganz neu die Data Cloud Global Ltd. mit dem Deutschen Gewerbeverzeichnis.

Vorsicht vor telefonischem Gesprächsmitschnitt

Andere Branchenbuchanbieter wiederum halten sich nicht lange mit Korrekturfaxen auf, sondern melden sich bei den Gewerbetreibenden telefonisch. In der Regel wird den Angerufenen vorgetäuscht, dass ein Eintrag bereits besteht und dieser nunmehr kostenpflichtig werde. Dabei gehen die Mitarbeiter des Branchenbuchanbieters durchaus energisch vor und schrecken auch nicht davor zurück dreist zu lügen. In einem zweiten Telefonat wird dann regelmäßig die Bestätigung des Vertrags durch den Gewerbetreibenden mitgeschnitten. Dabei haben es die Branchenbuchanbieter auf den Mitschnitt des Wörtchens „Ja“ abgesehen, um somit nachfolgend ihre Forderung zu legitimieren. Mit diesen Methoden gehen etwa die Allfindo UG, die Gesellschaft für Webdesign S.L. mit Wofindo und die BVO-Branchenverzeichnis S.L. vor.

Kann man sich gegen Forderungen bei einer Branchenbuchabzocke wehren?

Wenn man sich als Gewerbetreibender von einem Branchenbuchanbieter getäuscht fühlt und wegen eines ungewollten Branchenbucheintrags in Anspruch genommen wird, sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen. Bei richtigem Vorgehen bestehen gute Chancen sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.
Siehe vertiefend:

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5 Gedanken zu „Was versteht man unter Branchenbuchabzocke?

  • 28. November 2019 um 15:11 Uhr
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    Ich habe mich sofort nach der Kaltaquise im Internet über diese Medien Verlagsfirma informiert. Man hat mir ständig weis machen wollen, ich hätte einen bestehenden Vertrag, amm Telefon usw….… ich beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mir in dieser Angelegenheit zu helfen, denn der Unterschied zu der Summe war doch gewaltig! Natürlich ärgerte ich mich, das mir sowas passiert. Es ist alles gut gegangen und ich Danke Herrn Bihler.
    Hilfe war schnell, unkompliziert, sehr freundlich und hlfsbereit. Ein Mandant aus Bayern. Ich kannte die Kanzlei nicht.
    Besteht auf euer Recht! ——>Ich gebe 5 Sterne 🙂 /Nov.2019

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  • 10. Januar 2015 um 14:28 Uhr
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    Ist es denn zuspät zu einem Anwalt zu gehen, wenn man bereits Mahnung erhält?

    Antwort
  • 9. Januar 2015 um 7:05 Uhr
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    Zu den Branchenbuch Abzocker mit den doppelten Cold Call´s gehören auch:
    Digitale Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH
    Business Service Media GmbH
    Verlag für elektronische Medien Melle
    Weinert Verlag Ltd.

    und fast täglich werden es mehr.
    Die Abzocker sind extrem gut vernetzt. Organisiert in Verbänden, für die Abzocker arbeiteten Inkassounternehmen die nicht einmal Unkosten für die Abzocker in Rechnung stellen. Spezial Detekteien die angeblich befugt sind „aufwendige Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Gläubiger“ zu betreiben. Und natürlich Rechtsanwälte, die einfach nur noch vorgefertigte Schreiben aus der Schublade ziehen.

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  • 8. Januar 2015 um 14:56 Uhr
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    Ist es denn zuspät zu einem Anwalt zu gehen, wenn man bereits Mahnung erhält?

    Antwort
    • 9. Januar 2015 um 7:15 Uhr
      Permalink

      Es ist nie zu Spät! Gegen Korrektur- Faxe und Briefe hat man mit dem BGH Urteil ein gutes Werkzeug. Die Gewerbeauskunft-Zentrale z.B. kassiert regelmässig Urteile gegen sich, oder fängt sich zu Hauf Versäumnisurteile ein. NVK haben ebenfalls oft Erfolg. In Facebook gibt es speziell dazu eine Gruppe

      Antwort

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