Treppenhaus24.07.2023

Schuhe im Treppenhaus - Darf man Straßen­schuhe auf der Fußmatte vor der Wohnungs­tür im Hausflur abstellen?Streit um Schuhe im Hausflur oder Schuhe im Treppenhaus - uneinheitliche Rechtsprechung

Das Abstellen der Schuhe vor der Wohnungs­tür im Hausflur oder Treppenhaus ist eine weit verbreitete Sitte. Gerade bei schlechten Witterungs­bedingungen erscheint dies sinnvoll, da dadurch die Verschmutzung der Wohnung verhindert wird. Doch ist dies überhaupt zulässig? Gefährdet man dadurch nicht die anderen Haus­bewohner, da sie über die Schuhe stolpern können und kann dies daher nicht verboten werden?

Im Allgemeinen haben Mieter keinen Anspruch darauf, ihre Schuhe im Treppenhaus oder auf dem Treppenabsatz abzustellen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Insbesondere ist es nach dem Mietrecht nicht gestattet, Schuhe dauerhaft vor der Wohnungstür zu platzieren, beispielsweise durch Stapeln oder das Aufstellen eines Schuhregals. Dies könnte im Notfall den Flucht- oder Rettungsweg blockieren und zu Unfällen führen. Wenn jemand über die Schuhe stolpert, kann der betroffene Mieter haftbar gemacht werden, da er den Vorfall verursacht hat. Zudem sind Schuhe im Hausflur aus Brandschutzgründen problematisch.

Und was sagen die Gerichte zu dieser Rechtsfrage?

Kann verboten werden, Schuhe im Treppenhaus abzustellen?

Die Gerichte haben in dieser Frage bisher unterschiedlich entschieden.

Solange eine Gefährdung anderer Haus­bewohner ausgeschlossen werden kann, ist ein Verbot des Abstellens von Schuhen im Hausflur unzulässig. Eine Gefährdung kann zum Beispiel dadurch ausgeschlossen oder zumindest vermindert werden, wenn die Schuhe nur für eine kurze Zeit auf der Fußmatte oder im Türrahmen abgestellt werden. Kommt es im Einzelfall dennoch zu einem Schadens­fall, weil ein un­aufmerk­samer Treppen­haus­benutzer über die Schuhe stolpert, ist dies hinzunehmen. Denn ein völliger Gefahren­aus­schluss muss nicht erreicht werden (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.1988, Az. 15 W 168/88 und Amtsgericht Lünen, Urteil vom 07.09.2001, Az. 22 II 264/00 WEG). Zumindest das kurzzeitge Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist danach zulässig.

Das Amtsgericht Köln hatte jedoch im Jahr 1983 eine ganz andere Rechtsauffassung. Seiner Ansicht nach dürfen Gegenstände noch nicht einmal dann ins Treppenhaus gestellt werden, wenn eine Gefährdung anderer Mieter ausgeschlossen ist (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.04.1983, Az. 221 C 503/82). Das Amtsgericht war mit dieser Auffassung soweit ersichtlich jedoch lange allein. Im Frühjahr 2022 gab es zu der Rechtsfrage, ob Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, allerdings eine neue Gerichtsentscheidung:

Neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main

Ein relativ neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main lässt aber wieder Zweifel daran aufkommen, ob Schuhe im Treppenhaus erlaubt sind. Es entschied, dass der Mieter kein Recht hat, Schuhe im Treppenhaus abzustellen. Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbiete, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in diesem Bereich sei von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022, Az. 33 C 2354/21).

Kann man abgemahnt werden, wenn man Schuhe im Treppenhaus abstellt?

Wenn Mietende die Bestimmungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht einhalten, kann dies zu einer Abmahnung führen. Sollte beispielsweise das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus durch entsprechende Klauseln untersagt sein, sind die Mieter verpflichtet, sich daran zu halten. Wenn keine klaren Regelungen vorhanden sind, muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus für längere Zeiträume erlaubt ist oder nicht.

Darf ein Schuh­schrank im Hausflur aufgestellt werden?

Das Amtsgericht Herne entschied im Jahr 2013, dass ein Schuh­schrank im Hausflur aufgestellt werden kann, solange davon keine Behinderungen oder Belästigungen ausgehen. Werden Wohnungen vermietet, so das Gericht, erstrecke sich das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume auf das Recht zur Mit­benutzung der Gemein­schafts­flächen des Hauses. Davon umfasst sei die übliche Benutzung, wie etwa das Abstellen eines Kinder­wagens im Hausflur oder das Aufstellen eines Schuhregals (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13).

Fazit

Verzichten Sie lieber auf das dauerhafte Abstellen von Schuhe im Treppenhaus. Sie riskieren eine Abmahnung und im Zweifel ein Gerichtsverfahren, wenn der Streit weitergeht. Ein kurzfristiges Abstellen von dreckigen Schuhen im Treppenhaus oder Hausflur sollte aber möglich sein.

Diese Rechtsfrage wurde am 24.07.2023 aktualisiert. Hier die neuesten Rechtsfragen.

Tipp: Aktuelle juristische Texte zum Thema Mietrecht finden Sie bei www.recht-aktuell.de/aktuell/Mietrecht.

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Quelle:refrago/rb/pt
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25 Gedanken zu „Schuhe im Treppenhaus – Darf man Straßen­schuhe auf der Fußmatte vor der Wohnungs­tür im Hausflur abstellen?

  • 21. Juni 2018 um 15:25 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Wir wohnen in einem 6Familien Haus auf der 2.Etage. Wir haben seitlich von unserer Haustüre ein Schuhständer stehen, damit die Schuhe nicht durcheinander vor der Tür stehen.
    Die Hausverwaltung möchte das wir dies wegräumen. Habe ich Recht darauf oder nicht?

    Antwort
  • 28. September 2017 um 18:13 Uhr
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    Es ist erstmal völlig Wurscht welcher Herkunft die Nachbarn sind. In der Hausordnung kann dies wohl für kleine Ausnahmen und wenige Paare ab und zu gar nicht verboten werden. Wie wäre es damit. FREUNDlich das Gespräch suchen.

    Antwort
  • 6. Juli 2017 um 17:16 Uhr
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    Hallo , wir sind Mieter in einem 6 Fam. Haus. Seit 3 Jahren wohnen auf unserer Etage ( EG ) Eigentümer türkischer Herkunft . Seitdem stehen täglich 5 -6 , manchmal auch mehr , Paar Schuhe dauerhaft vor deren Wohnungstür . In der Hausordnung steht , daß dies verboten ist . Nun hat die Eigentümerschaft eine * Duldung * der Schuhe beschlossen , obwohl 4 Eigentümer nicht in unserem Anwesen wohnen . Der Geruch , gerade jetzt im Sommer ist unerträglich . Was kann ich als Mieter dagegen unternehmen ?

    Antwort
  • 16. November 2016 um 21:08 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Ich habe eine Frage meine schwiegermutter Wohnt mit im Haus das Haus gehört ihr. Wir haben einen Haupteingang dann gehts die treppe nach oben zu uns und unten Wohnt sie. wir haben an der treppe eine Füßmatte liegen. genau wie sie auch vor ihrer tür. meine hausschlappen stehen auf unserer matte sie nimmt sie und tritt sie unter den kinderwagen mehrfach. die schuhe stören wirklich niemand und es besteht auvh keinerlei gefahr das man darüber fällt sie behaupete der eingang gehört ihr. was meint ihr

    Antwort
    • 16. November 2016 um 21:09 Uhr
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      ich muss noch dazusagen das die schuhe sie erst stören seit ich ihr den umgang mit meinem sohn untersagt habe….

      Antwort
  • 11. Mai 2015 um 8:10 Uhr
    Permalink

    Ich finde es rücksichtlos für die anderen Mietern gegenüber Schuhen und andere Gegeständen im Treppenhaus zu lagern! Weil: 1, mein Nachbarn hat mehr Arbeit beim Putzen des Treppenhauses (die erste Regel als Kind — Was nicht dir gehört, darfst nicht anfassen! ) So putzen sie auch nicht.
    2, die stinken und wird das Febster ständig aufs "Kipp" geöffnet — dadurch im kalte Jahreszeiten kühlt sich die gesamte Haus-Wände auch von innen aus, was wiederrum etwa 30 % mehr Heizkosten versursachen für alle Mieter! — Wenn es warm ist, dann wird das Teppenhaus zu stinki Sauna! Und die ständige Durchzug — Türen knallen andauernd!
    3, Von ein Notfallflucht nicht zu Reden! Wie gefährlich das sein kann, wenn man flüchten will und stolpert oder eben über den hinwegtrampeln muss, der seine Schuhen sucht!
    4, Es sieht auch eklich aus und was geht mein Nachbarn an, ob ich zu Hause bin, oder Besuch habe und was für welche???
    5, In der Mietvertrag ist es eigentlich verboten!
    6, ….
    Hatte ein Schild aufgestellt diesbezüglich, doch sind einige die es nicht einsehen wollen und weiterhin ihren Nachbarn zu höheren Heizkosten nötigen! Hatte sogar über Nacht die Schuhen ins Keller gebracht!
    Warum gint es nicht für solche Fälle Bußgelder?
    Wer kann mir helfen?
    Da der Vermieter, eine große Firma in Bonn, außer manchmal Rundbriefe zu schicken oder ans Fenster zu heften, die sofort abgerissen werden und im Müll landen oder die Mieter mal von Hausmeister angesprochen werden, doch nichts bringt!
    Habe keine Lust für Fehlverhalten oder Bequemlichkeit anderer, selbst immer wieder bezahlen zu müssen! Etwa 1/3 mehr Heizkosten, + dreckige Treppenhaus!
    Fotos vorhanden!
    Oder wie "Schufa" für Mieter

    Antwort
    • 13. Mai 2015 um 17:52 Uhr
      Permalink

      Siehe Kommentar vom 29.12.2014:
      Kleiner Tipp für alle, die sich von den Schuhen der Nachbarn im Treppenhaus gestört fühlen: Einfach mal ein rohes Ei ganz vorn in den herumstehenden Schuhen verstecken. Unsere Nachbarn haben seitdem nie wieder ihre Schuhe draußen stehen gelassen :o))

      Antwort
  • 30. Dezember 2014 um 17:33 Uhr
    Permalink

    Nach Einzug in ein Mehrfamilienhaus, Eigentümer eine namhafte
    Versicherungsges, stellte ich im Treppenhaus 1 Gummibaum ins
    Fenster.
    Am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt: Gegenstand Ihres Miet-
    vertrages ist die Wohnung und nicht das Treppenhaus.
    M.E. eine zweifelsfreie Klarstellung.
    Bei Besuchern bevorzuge ich vollständige Bekleidung.
    KHG

    Antwort
  • 29. Dezember 2014 um 8:18 Uhr
    Permalink

    Kleiner Tipp für alle, die sich von den Schuhen der Nachbarn im Treppenhaus gestört fühlen: Einfach mal ein rohes Ei ganz vorn in den herumstehenden Schuhen verstecken. Unsere Nachbarn haben seitdem nie wieder ihre Schuhe draußen stehen gelassen :o))

    Antwort
  • 8. Juli 2014 um 16:41 Uhr
    Permalink

    immer hübsch zu sehen wie sauber und ordentlich der gute Deutsche doch ist, und es auf sich nimmt und alles was ihn nichts angeht zu ahnden und wegzuklagen – *ironie off*

    Antwort
  • 6. Juni 2014 um 18:44 Uhr
    Permalink

    Ich finde es gut, den Dreck der Straße nicht mit nach Hause zu nehmen!
    Vor allem, wenn man Kinder zu Hause hat.
    Und uns stört es überhaupt nicht, dass unsere deutschen Nachbarn auch ihre Gäste beten, deren Schuhe vor der Tür zu lassen.
    Schließlich unterstreicht Hygiene einen vorbildlichen Charakter.
    Und, die Jenigen, die sich über den Dreck vor der Tür der Anderen beschweren, sollten ihren eigenen in den 4 Wänden mal zusammen kehren..

    Antwort
    • 13. Juli 2014 um 13:31 Uhr
      Permalink

      Egoistische Einstellung und ein schlechtes Vorbild für die Kinder.
      Natürlichnehme ich die "Dreckbodden" meiner Kinder mit in meine Wohnung und reinige sie und dann kommen sie wieder in den Schrank.
      Meine Gäste kommen nicht mit verdreckten Schuhen an und sie dürfen sie auch in meiner Wohnung anbehalten, schließlich essen wir vom Teller und nicht vom Fußboden.

      Antwort
      • 18. Dezember 2014 um 20:03 Uhr
        Permalink

        wie kann man sich nur über sowas aufregen? Wenn man nichts riecht (manche haben halt Schweißfüße) und die Schuhe nicht wirklich im Weg stehen, wie kann man sich da bitte drüber Gedanken machen?

        Mit Fulltimejob und mehreren Kindern glaub ich kaum das Sie jedesmal die Schuhe ausreichend reinigen um die drinnen hygienisch abzustellen. Es sei denn Sie lassen Sie nur einmal in der Woche raus.
        Wer hier grundlegend anders denkt sollte sich mal über die eigene Denkweise Gedanken machen

        Antwort
      • 30. November 2016 um 2:18 Uhr
        Permalink

        Wählen Sie Ihre Freunde nach Schuhen oder Charakter aus?

        Antwort
    • 15. Juni 2015 um 14:15 Uhr
      Permalink

      Endlich mal jemand mit Verstand. Dankeschön. ;o)

      Antwort
    • 3. November 2016 um 8:52 Uhr
      Permalink

      Sie vergessen, das nur die Wohnung gemietet ist, aber nicht das Treppenhaus.
      Im weiteren ist es es eine Frage der Ästhetik, nicht Anderen einen Haufen Schuhwerk , verschmutzt bzw. ungeordnet, anzubieten. Ebenso ist es unverschämt die Ausdünstungen der Schuhe anderen Treppenhausnutzern zuzumuten.

      Antwort
      • 30. November 2016 um 1:51 Uhr
        Permalink

        Wenn Menschen keine Probleme haben, dann müssen Sie Sie schaffen. Jeder der sich hier übe Schuhe aufregt, sollte sich gegenüber denen schämen, die mit wirklichen Problemen konfrontiert sind und um ihr Leben kämpfen , Hunger leiden oder Schmerzen haben. Wenn es einem zu gut geht, scheint man sich aus Langeweile Probleme zu basteln. Wenn Sie es nicht ernst meinten, müsste ich herzlich darüber lachen.

        Antwort
      • 5. Februar 2017 um 9:36 Uhr
        Permalink

        Genau, die Wohnung fängt hinter der Korridortür an!!

        Was die Leute in ihrer Wohnung machen, ist mir völlig egal.

        Antwort
  • 22. April 2014 um 18:49 Uhr
    Permalink

    in einem Mehrfamilienhausflur, finde ich es abstoßend die getragenen Schuhe – auch bei gutem Wetter – anderer Bewohner
    im Hausflur stehen zu sehen.
    Nicht nur ein Paar – sondern gleich mehrere und das über
    Stunden!

    Antwort
  • 29. September 2013 um 12:51 Uhr
    Permalink

    dann müßte mann auch die fussmatten weg tun,ist dann auch ne stolperfalle

    Antwort
  • 25. Juli 2013 um 11:16 Uhr
    Permalink

    RMit schhn fängt s an,was kommtdannFahrräder ,Schränke…..

    Antwort
  • 25. Juli 2013 um 7:27 Uhr
    Permalink

    Das Abstellen von Schuhen oder anderen Gegenständen ist eine Einbringung von erhöhter Brandlast in einen Flucht und Rettungsweg. Bei einer starken Verrauchung des Treppenhauses durch ein Brandereignis, kann so ein Schuh, da die Sicht stark eingeschränkt ist, zur Stolperfalle werden und Menschenleben kosten. Mobiliar, Schuhe und andere Gegenstände haben im Treppenraum nichts verloren.

    Antwort
  • 23. Juli 2013 um 15:43 Uhr
    Permalink

    Es gibt für mich nur 2 Gründe, welche Schuhe im Treppenhaus zulassen. Entweder weil sie schmutzig sind, oder weil sie stinken! In beiden Fällen wollte ich meiner Nachbarschaft das nicht zumuten. Außerdem wirkt für mich das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus als asozial und mich ekelt es täglich, wenn ich die schweißversiffte Innensohle der Schuhe meiner Nachbarn sehen muß!!

    Antwort
    • 25. Juli 2013 um 5:49 Uhr
      Permalink

      Ich hätte gern meine Meinung geschrieben, aber mein Vorkommentator R. Streit hat die Sache so auf den Punkt gebracht, dass man das nur verwässern kann. Ich unterschreibe jedes Wort.

      Antwort
      • 25. Juli 2013 um 12:10 Uhr
        Permalink

        Schließe mich mit jedem Punkt und Komma meiner beiden Vorkommentatoren an.
        Danke für die klare Aussage und Anreiz für alle Mieter mit und ohne Schuhe im Treppenhaus.

        Antwort

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