Vermietermeldebescheinigung27.10.2015

Muster Vermietermeldebescheinigung: Was muss in einer Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt stehen?

Durch eine Vermieterbescheinigung (im Amtsdeutsch: Wohnungsgeberbestätigung) bestätigt der Vermieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt, dass ein Mieter an einem bestimmten Datum in eine Wohnung eingezogen oder ausgezogen ist. Sinn und Zweck einer solchen Bestätigung ist die Vermeidung von Missbräuchen von Wohnanschriften. Kriminellen wird ohne eine solche Bescheinigung ermöglicht, ein Umziehen vorzutäuschen. Doch was muss in einer Vermieterbescheinigung stehen?

Die Vermieterbescheinigung ist bei Anmeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt jetzt wieder erforderlich. Wohnungsgeberbestätigung seit dem 1.11.2015 wieder Pflicht: Nach dem neuen Melderecht muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Was muss in einer Vermieterbescheinigung stehen?

Eine Vermieterbescheinigung darf nur von dem Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden (§ 19 Abs. 1 BMG). Daher darf sich zum Beispiel der Mieter selbst nicht den Ein- bzw. Auszug bescheinigen. Eine Vermieterbestätigung muss gemäß § 19 Abs. 3 BMG folgenden Inhalt haben:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs (An- oder Abmeldung) mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name des Mieters

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Ist für die Anmeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt die Vorlage einer Vermietermeldebescheinigung erforderlich?

Muster einer Vermieterbescheinigung

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8 Gedanken zu „Muster Vermietermeldebescheinigung: Was muss in einer Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt stehen?

  • 8. November 2016 um 0:02 Uhr
    Permalink

    kann eine "heimliche" Untervermietung als Einkommen durch eine wohnungsgeberbestätigung aufliegen(wenn man z.b. die Miete staatlich bezuschusst bekommen hat) ?
    beziehungsweise wo genau landen die Daten aus der vermieterbestätigung?
    werden diese auch an andere Behörden weitergeleitet und dort abgeglichen?
    zum Beispiel Finanzamt oder Sozialamt??
    vielen Dank für eineAntwort

    Antwort
  • 17. Oktober 2016 um 20:56 Uhr
    Permalink

    kann eine "heimliche" Untervermietung als Einkommen durch eine wohnungsgeberbestätigung aufliegen(wenn man z.b. die Miete staatlich bezuschusst bekommen hat) ?
    beziehungsweise wo genau landen die Daten aus der vermieterbestätigung?
    werden diese auch an andere Behörden weitergeleitet und dort abgeglichen?
    zum Beispiel Finanzamt oder Sozialamt??
    vielen Dank für eineAntwort

    Antwort
  • 10. Oktober 2016 um 6:32 Uhr
    Permalink

    kann eine "heimliche" Untervermietung als Einkommen durch eine wohnungsgeberbestätigung aufliegen(wenn man z.b. die Miete staatlich bezuschusst bekommen hat) ?

    beziehungsweise wo genau landen die Daten aus der vermieterbestätigung?
    werden diese auch an andere Behörden weitergeleitet und dort abgeglichen?
    zum Beispiel Finanzamt oder Sozialamt??

    vielen Dank für eineAntwort

    Antwort
  • 27. September 2016 um 13:25 Uhr
    Permalink

    Mein Vermieter will 25€ Gebühr für das Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung kassieren. Das erscheint mir deutlich zu hoch.
    Was kann ich dagegen tun?

    Antwort
  • 4. November 2015 um 21:50 Uhr
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    Ist eine Vermieterbescheinigung auch für Ferienwohnungen, die in meinem Bsp. über die Wintersaison für 3 Monate an einen Azubi / Leiharbeiter mit Hauptwohnsitz bei den Eltern (360Km entfernt) vermietet wird, erforderlich? Zum Thema Fewo habe ich bisher keine Infos / oder Regelungen gefunden?

    Antwort
    • 21. Mai 2016 um 14:15 Uhr
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      Das würde mich auch brennend interessieren. Ich habe nämlich die Befürchtung, dass mir durch diese Bescheinigung hintenrum ein Mietvertrag untergejubelt wird und ich die Mieter dann so leicht nicht mehr los werde.

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  • 2. November 2015 um 5:37 Uhr
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    Eine Vermieterbescheinigung darf nur von dem Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden (§ 19 Abs. 1 BMG)
    … und sollte es
    1. keinen Vermieter geben (Mieter ist Eigentümer) was dann ? oder
    2. Vermieter bestätigt Einzug, Mieter ist jedoch zu keiner Zeit (ohne Kenntnis des Vermieters) eingezogen ?

    Antwort
    • 6. November 2015 um 18:10 Uhr
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      Im Bundesmeldegesetz steht nur Wohnungsgeber. Demnach gilt auch ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet, als Wohnungsgeber. Voraussetzung er hat eine entsprechende Erlaubnis. Gemäß §19 (3) muss die Anschrift des Wohnungsgebers angegeben werde, nicht die des Eigentümers(!).

      Man sollte sich als Wohnungsgeber das Ein- bzw. Auszugsdatum und den Empfang der Bescheinigung bestätigen lassen.
      Eine Vorlage die dies berücksichtigt finden Sie z.B. hier: http://einzugsbestaetigung.convictorius.de

      Ein Wohnungsgeber kann doch nicht den Mieter nachstellen, wann dieser ein- oder auszieht. Lediglich der Zeitpunkt der Gebrauchsüberlassung der Wohnung oder bei der Übernahme der Wohnung.

      Antwort

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