Lärm­belästigung13.02.2019

Darf man in einem Mehr­parteien­haus nachts duschen oder baden?

Jeder Mensch hat seine Eigenheiten beim Waschen. Manche Leute duschen lieber, während andere lieber baden. Einige waschen sich morgens und andere wiederum abends. Es gibt sogar welche, die sich zum Beispiel aufgrund ihres Berufs erst in der Nacht waschen. Doch ist dies überhaupt zulässig? Immerhin gibt es doch eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Darf ein Bewohner eines Mehr­parteien­hauses in dieser Zeit also duschen oder baden?

Ist das Duschen oder Baden in den Nacht­stunden erlaubt?

Aus Sicht des Amtsgericht Rottenburg a. Neckar kann das nächtliche Duschen und Baden in einem Mehr­familien­haus durch eine Hausordnung in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr grund­sätzlich verboten werden. Denn dadurch sollen den Nachbarn das ungestörte Wohnen ermöglicht werden (Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994, Az. 2 C 356/94). Ähnlich sah es das {G} in seinem {T} vom {D} {(Az. AZ)}. In dem Fall hatte eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft das Duschen und Baden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr durch eine Hausordnung untersagt. Das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebene Recht der Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe sei zu beachten gewesen.

Hausordnung darf Duschen und Baden nachts nicht verbieten

Das Landgericht Köln sah dies jedoch anders. Eine Hausordnung könne nicht das nächtliche Duschen und Baden verbieten. Denn das Waschen gehöre zu einem hygienischen Mindest­standard und damit zur normalen Lebens­führung eines Mieters. Nach Ansicht des Land­gerichts müssen die Nachbarn, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohn­geräusche hinnehmen. Solche Geräusche stellen eine Folge von sozial­adäquatem Verhalten dar und können daher zu keiner Tages- oder Nachtzeit untersagt werden (Landgericht Köln, Urteil vom 17.04.1997, Az. 1 S 304/96). Die gleiche Position vertrat das {G} in seinem {T} vom {D} {(Az. AZ)}. Dort ging es jedoch darum, ob das nächtliche Duschen eine Ordnungs­widrigkeit darstellte. Das Gericht bejahte dies, wenn die nächtliche Duschzeit einen Zeitraum von 30 Minuten über­schreitet.

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10 Gedanken zu „Darf man in einem Mehr­parteien­haus nachts duschen oder baden?

  • 23. Januar 2020 um 23:49 Uhr
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    Wie alles im Leben hat auch dieses Thema 2 Seiten. Die erste ist natürlich die das niemand gern in seinem Schlaf gestört werden möchte. Hierrauf Rücksicht zu nehmen fällt heute scheinbar immer mehr Menschen schwer oder ist ihnen sogar unmöglich. Diesen Menschen kann man nur wünschen das sie sich selbst begegnen! Die 2te Seite niemand geht gern total verdreckt ins Bett, somit kann es sicherlich vorkommen das das Duschen Nachts in Ausnahmefällen unverzichtbar sein kann. Die meisten Firmen stellen jedoch sogenannte Sozialräume wo auch eine oder mehrere Duschen vorhanden sind, wodurch sich die Frage stellt warum man überhaupt so nach Hause kommt, da das Auto sicherlich nicht jede Nacht von einer Panne betroffen sein wird. Wenn das Duschen eine Ausnahme ist die nur gelegentlich vorkommt werden die meisten Nachbarn sicherlich auch keine große Sache daraus machen, sondern eher dann wenn es zur Regel wird!

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    • 16. Juni 2020 um 17:47 Uhr
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      Alles hat zwei Seiten…meine Nachbar über mich meckern dass bei mir spät gebadet bzw. geduscht wird. Und wir sollen damit aufhören sonst melden die es der Wohnun:gsgesellschaft.
      Meine Frau kommt um 22:00 aus der Arbeit und ich ca. 23:45 . Wir sind zwar nicht schwarz vom Dreck, aber 8 Stunden im Arbeitsschuhen und Arbeitsklamoten ist Grund genug um zu Waschen. Und leider täglich.

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  • 31. Juli 2019 um 7:52 Uhr
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    Ich finde es unglaublich traurig, dass es zu viel verlangt scheint, wenn man auf seine Nachbarn rücksicht nimmt.
    Statt zu sehen, dass euch etwas verboten wird, denkt doch mal über die Menschen nach, die einen leichten Schlaf haben und um 4:30Uhr morgens aufstehen müssen.

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    • 14. August 2019 um 3:19 Uhr
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      Sie sollten vllt aber auch daran denken das die Leute die mitten in der Nacht von ihrer Arbeit nach Hause kommen gerne erst kurz duschen wollen bevor sie ins Bett gehen. Klar nicht jeder der nachts duscht kommt gerade von der Arbeit aber es gibt dann auch sicher noch andere Gründe weswegen man mitten in der Nacht duscht.
      Ich komme zb auch um 3 Uhr nachts von der Arbeit nach Hause und gehe dann auch gerne erstmal duschen bevor ich mich ins Bett lege ich mache es nicht jede Nacht aber manchmal kommt das vor. Man muss das auch aus der Sicht betrachten, klar ist es doof wen man einen leichten Schlaf hat aber manchmal ist es halt nötig in der Nacht zu duschen.

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  • 14. Februar 2019 um 10:58 Uhr
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    Ich muss mich wundern mit wieviel Schwachsinn die Gerichte sich befassen müssen. Duschen oder Baden gehört zur Körperpflege, gleich zu welcher Tageszeit. Wenn es aus welchen Gründen auch immer, nötig ist sich zu reinigen, hat ein jeder Mitbewohner das Geräusch zu ertrgen und als normales Wohngeräusch anzunehmen wenn es ein normeles Zeitlimit nicht übersteigt. Falls es jemanden nicht passt, sollte er aus einem solchen Verband ausziehen und sich ein eigenes Haus bauen.
    Ich wohne 200 Meter von einer Bahnstrecke entfernt und an dieser werden ständig Bauarbeiten, mit Baggern und ähnlichen Baufahrzeugen ausgeführt, am häufigsten nachts um den am Tag stattfindenden Reiseverkehr nicht zu beeinträchtigen. Ich möchte nun meine Nachtruhe nich weiter kommentieren.
    freundliche Grüße an alle
    Ursula

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  • 6. Mai 2017 um 14:03 Uhr
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    Mein Nachbar über mir duscht drei mal am Tag … das letzte Mal ab 23 Uhr und am Wochenende ist es auch mal 01.30 Uhr bis 02.00 Uhr … höfliches bitten nützt nix … ich wache davon immer auf und bin wie gerädert … arbeiten tut er nichts, aber duschen wie ein Weltmeister … kann ich da was machen?

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    • 23. Oktober 2017 um 23:37 Uhr
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      Ich denke mal "Nein", da können Sie vermutl. nichts dagegen tun. Wohne selbst in einem extrem hellhörigen Haus. Nachbar unter mir hat ebenfalls die Angewohnheit, jede!!! verdammte Nacht zwischen 01:00 Uhr und 01:30 Uhr die Wanne mit dem Duschschlauch auszuspritzen um sich hiernach ein Vollbad einzulassen. Dass Ausspritzen der Wanne und Einlaufen des Wassers kommt bei mir (ich wohne über ihn) in einer solchen Lautstärke an, dass ich trotz Ohrstöpsel jede Nacht aus dem Schlaf gerissen werde. (Und das inzwischen seit über einem Jahr) Ich habe deswegen Beschwerde bei der Hausverwaltung eingelegt. Die aber meinten, man könne den Hausbewohnern das Baden und / oder Duschen nicht verbieten. Auch in der Nacht nicht. Selbiges hatte auch der Mieterschutzbund zu mir gesagt. Ergo: Weil das ständige aufgeweckt werden und wachgehalten werden (nach dem Vollbad, wurde dann noch gekocht und gerne bis 03:00 Uhr morgens lautstark telefoniert) inzwischen arg auf meine Gesundheit geschlagen hat(te), habe ich die Whg gekündigt. Meiner Meinung nach, gehört es sowieso es in irgend einer Weise geregelt, dass man solche extrem hellhörigen Whg entweder gar nicht mehr bauen darf und / oder diese im Nachhinein besser gedämpft werden müssen. Es kann doch nicht angehen, dass Whg für eine Stange Geld vermietet werden, die so hellhörig sind, dass man sogar hören kann, wenn der Nachbar seinen Kaffee umrührt.

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  • 12. Januar 2017 um 15:01 Uhr
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    Ich habe mal gelesen das man schon Nach 22 Uhr duschen darf aber nur so dass man sich kurz abbraust mit dem wasser das wasser wieder abstellt sich einseift das wasser wieder anstellt und fertig es sei nur verboten wenn ich das wasser die ganze zeit laufen lasse. So hab ich es mal von einem Anwalt gehört des sind die sogenanden umgehungslücken .

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  • 31. August 2015 um 12:34 Uhr
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    Ich warte schon lange darauf: Das uns die Anzahl der Toilettenbesuche pro Tag vorgeschrieben wird.
    Es gab m.W. früher mal eine Regel – in Bayern – 50er Jahre 60er – mit dem Baden, ich bin mir nicht sicher.
    Damals mussten noch Badeöfen befeuert werden. Als die Wohnungen modernisiert, saniert wurden –
    änderten sich auch unsere hygienischen Ansichten. Mit dem Wirtschaftswunder arbeiteten immer mehr
    Menschen Schichtarbeit, kamen erst nachts um 2-3 Uhr nach Hause. Bedienstete des öffentl. Nahverkehrs sowieso. Die Gesetze wurden modernisiert.
    Normales sich abduschen kann in 5 Minuten max 10 Minuten wenn man sehr kalt ist, erledigt sein.
    Sind mehrere Kinder da kann natürlich immer mal was sein.
    Das kann sich eine Etage tiefer möglicherweise anders anhören.
    Am Besten man spricht mal möglichst ruhig in Augenhöhe und nicht von vornherein aufgebracht
    und verärgert.
    Ich hoffe sehr, das derartige Gesetze offen gehalten werden. Die meisten Menschen vermeiden es
    ohnehin nachts noch zu duschen. Aber wenn man sich sehr schmutzig fühlt, auch aus Pflegeberufen
    dann ist es einfach ein Muss. – Trotzdem machen sich ja doch die meisten Leute erst dann richtig
    zurecht, wenn sie wieder aus dem Haus gehen. – Aber auch das kann natürlich je nach Beruf zwischen
    1 Uhr und 5 Uhr morgens 6 Uhr sein.

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  • 11. Juni 2015 um 13:03 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    diese Information ist sehr gut und minimiert die Kosten des Vermieters. Wer duscht sich schon länger als eine halbe Stunde?

    Mit besten Grüßen
    Theodor Holtrup

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