Waffen06.05.2016

Was sind die Voraus­setzungen für einen Waffen­schein?

Ein Waffen­schein berechtigt zum Führen einer Waffe (§ 10 Abs. 4 des Waffen­gesetzes – WaffG). Er ist erforderlich, wenn ein Waffen­besitzer seine Waffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäfts­räume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schieß­stätte tragen möchte. Zudem existiert der kleine Waffen­schein. Dieser berechtigt zum Führen von Schreck­schuss-, Reizstoff- und Signal­waffen unter er­leichterten Voraus­setzungen. Doch was sind die Voraus­setzungen für einen Waffen­schein?

Was sind die Voraus­setzungen für einen Waffen­schein?

Um einen Waffen­schein zu erhalten, müssen zunächst die Voraus­setzungen für eine Waffen­besitz­karte nach § 4 Abs. 1 WaffG vorliegen. Sie setzt voraus, dass der Antragsteller:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat

  • die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt

  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7 WaffG)

  • ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8 WaffG)

Lesen Sie mehr zu diesen Voraus­setzungen hier: Was sind die Voraus­setzungen für eine Waffen­besitz­karte?

Zudem muss der Antragsteller einen Nachweis über eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sach­schäden – erbringen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG).

Was sind die Voraus­setzungen für einen kleinen Waffen­schein?

Ein kleiner Waffen­schein ist unter er­leichterten Voraus­setzungen zu erhalten. Der Antragsteller muss weder eine Sachkunde noch ein Bedürfnis oder eine Haft­pflicht­versicherung nachweisen (Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage 2 zum WaffG). Es genügt daher, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie über die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügt.
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Worin besteht der Unterschied zwischen einer Waffen­besitz­karte und einem Waffen­schein?

Quelle:refrago/rb
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