Nebenkostenabrechnung27.02.2017

Darf der Vermieter die Kosten für die Anschaffung und Wartung von Feuer­löschern als Betriebs­kosten abrechnen?

Um die Sicherheit des Mietobjekts zu erhöhen, kann es sinnvoll sein, Feuer­löscher an­zuschaffen. Die Anschaffungs­kosten sowie die Kosten für die anschließende Wartung versucht so mancher Vermieter auf die Mieter als Betriebs­kosten umzulegen. Doch ist dies zulässig?

Darf der Vermieter die Kosten für die Anschaffung und Wartung von Feuer­löschern als Betriebs­kosten abrechnen?

Der Vermieter ist nicht berechtigt die Kosten für die Anschaffung von Feuer­löschern als Betriebs­kosten abzurechnen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2003, Az. 29 O 374/03). Insofern fehlt es an der erforderlichen Regel­mäßigkeit der Kosten. Jedoch ist er befugt, die Kosten für die Wartung auf die Mieter umzulegen. Diese zählen zu den sonstigen Betriebs­kosten im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebs­kosten­verordnung. Jedoch bedarf es zur Umlage einer ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag. Zu den Betriebs­kosten zählen auch die Kosten für den Austausch der Lösch­substanz (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986, Az. 62 S 94/85).

Quelle:refrago/rb
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