Vermieter­pfandrecht01.08.2017

Darf der Mieter vom Vermieter­pfandrecht umfasste Sachen aus der Wohnung entfernen?

Bringt ein Mieter Sachen in die Wohnung ein, so erstreckt sich in der Regel das Pfandrecht des Vermieters nach § 562 Abs. 1 BGB auf die Sachen. Lesen Sie dazu mehr hier: Was ist das Vermieter­pfandrecht? Hat dies aber zur Folge, dass der Mieter nunmehr seine Sachen nicht mehr aus der Wohnung entfernen darf? Denn immerhin kann das Pfandrecht nach § 562a BGB erlöschen, sobald die Sachen aus der Wohnung entfernt sind.

Sachen aus der Wohnung entfernen?

Grund­sätzlich darf ein Mieter in die Wohnung eingebrachte Sachen auch wieder entfernen, mit der Folge, dass das Vermieter­pfandrecht erlischt. Jedoch kommt es dann nicht zum Erlöschen des Pfandrechts, wenn die Sachen ohne Wissen des Vermieters oder unter dessen Widerspruch entfernt wurden (vgl. § 562a Satz 1 BGB). Der Vermieter kann nicht widersprechen, wenn die Entfernung den gewöhnlichen Lebens­verhältnissen entspricht oder wenn die zurück­bleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen (vgl. § 562a Satz 2 BGB). Die Entfernung von Sachen kann zum Beispiel dann den gewöhnlichen Lebens­verhältnissen entsprechen, wenn Gegenstände auf Reisen mitgenommen werden, Gegenstände zur Reparatur gebracht werden oder alte Gegenstände gegen neue ausgetauscht werden.
Steht dem Vermieter ein Wider­spruchs­recht zu, ist es dem Mieter nicht erlaubt, eingebrachte Sachen aus der Wohnung zu schaffen.

Welche Folgen hat das unerlaubte Wegschaffen von ein­gebrachten Sachen?

Schafft der Mieter trotz Wider­spruchs eingebrachte Sachen weg, so kann der Vermieter das Selbsthilfe­recht nach § 562b Abs. 1 BGB ausüben oder gemäß § 562b Abs. 2 BGB die Herausgabe zum Zwecke der Zurück­schaffung auf das Grundstück verlangen. Den Heraus­gabe­anspruch muss der Vermieter aber innerhalb eines Monats, nachdem er von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend machen. Andernfalls erlischt gemäß § 562b Abs. 2 Satz 2 BGB das Vermieter­pfandrecht.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Darf der Mieter vom Vermieter­pfandrecht umfasste Sachen aus der Wohnung entfernen?

  • 17. Oktober 2017 um 13:09 Uhr
    Permalink

    sehr geehrte Damen und herren,
    meine Wohnung war sehr kalt und meiner Vermieter hat nicht zu kümmer als gericht vorziehe zu hollen und die Tür vor dem Nasen zu gespert. Er hat alle meine Sachen gepfandert und teil verkauft haben. Mein Reise Pass allles was ich mien Leben hatte sind bei ihm behalten worden.
    Ich bin hilflos zeit März bis heute keiner könnte mir helfen.
    Ich leidet daüter. Was kann ich jetzt tun?
    Bitte helfen sie mir meine Sachen zu holen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvie Hübner

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