Anschnallpflicht22.09.2014

Anschnallpflicht: Was kostet es, wenn man den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat?

Sind die Insassen eines Fahrzeugs nicht angeschnallt, können sie sich selbst und andere bei einem Autounfall schon bei geringer Fahrgeschwindigkeit erheblich verletzen. Denn ohne einen Sicherheitsgurt werden die Insassen durch das Fahrzeug geschleudert. Aufgrund des erheblichen Verletzungspotentials bei einem Unfall existiert in Deutschland bereits seit 1974 eine Anschnallpflicht. Wer gegen diese verstößt, muss seit 1984 mit einer Ahndung rechnen. Doch was kostet es, wenn man ohne angelegten Sicherheitsgurt Auto fährt?

Was kostet es, wenn man nicht angeschnallt ist?

Wer während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, muss mit einem Verwarnungsgeld von 30 EUR rechnen. Das gleiche gilt, wenn Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert befördert werden. Sind mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, so erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 35 EUR.

Punkte im Fahreignungsregister?

Ein Punkt im Fahreignungsregister ist dagegen nicht zu befürchten, wenn man nicht angeschnallt Auto fährt. Dies ändert sich jedoch, wenn man Kinder gänzlich ohne Sicherung transportiert. In diesem Fall erhält der Verantwortliche einen Punkt. Zudem zieht ein solches Verhalten eine Geldbuße von 60 EUR bzw. bei mehreren Kindern von 70 EUR nach sich.

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Ein Gedanke zu „Anschnallpflicht: Was kostet es, wenn man den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat?

  • 23. September 2014 um 13:08 Uhr
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    der sicherheitsgurt ist zu allererst einmal ein schutz der insassen..
    der mittlerweile durch serienmäßigen airback erheblich verbessert wurde.eine gefahr des herausgeschleudert werden kann also nicht generell beanstandet werden.in vielen bereichen kann ein besseres einparken gerade zu die lösung des gurtes notwendig machen. die beliebte beanstandung und gebührenerhebung ist in diesem bereich der nicht normalen fahrt geradezu unlauter und bevormundung durch den gesetzgeber und seine vollzugsbeamten.es wiederspricht der freiheit und des würde des menschen ihn in diesen bereichen
    zu gängeln.wie gesagt etwas anderes ist die freie fahrt.obwohl auch hier der airback die frühere gurtleistung bessser erbringt.
    und somit der verdacht alter liebgewonnener aber möglicherweise ungerechtfertigter geldererhebungen bestehen bleibt.etwas andere wäre das mitführen von kindern auf dem beifahrersitz,erstickungsgefahr bei airback ausblähung oder unangeschnallt auf dem rücksitz.
    es wäre also plausibler die funktionen

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