Straftat19.08.2022

Cybergrooming - Sexuelle Belästigung von Kindern und deren virtuelle Anbahnung – Wann droht Strafe?Cybergrooming – wie sexuelle Belästigung im Internet entstehen kann und was man tun kan

Leider werden Kinder, die im Internet surfen, immer wieder sexuell belästigt und missbraucht. Die Täter*innen suchen sich ihre Opfer auf beliebten Internet-Plattformen. Dort verwickeln die Täter*innen Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Die Vorbereitung dieser Straftaten nennt man Cybergrooming. Cybergrooming kann gemäß § 176b StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Im deutschen Sexualstrafrecht gibt es einige englische Begriffe. So z.B. das Cybergrooming (manchmal auch Cyber-Grooming geschrieben). Mit dem Begriff Cybergrooming (zu Deutsch sinngemäß virtuelle Anbahnung) wird die gezielte Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Internet bezeichnet. Das Ziel ist, das Opfer in eine Falle zu locken, um Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung zu begehen. Das Cybergrooming ist kein rechtsfreier Raum. Cybergrooming steht in Deutschland unter Strafe.

Wie gehen die Täter*innen vor?

Die Täter*innen suchen sich ihre Opfer oft auf beliebten Plattformen wie WhatsApp, Instagram, TikTok und Snapchat oder in Videospielen wie Fortnite. Dort verwickeln die Täter*innen Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Dann drängen sie darauf, Bilder und Videos zu schicken oder gar ein Treffen zu verabreden.

Wann handelt es sich um Cybergrooming?

Unter Cybergrooming versteht man sinngemäß die Vorbereitung oder Anbahnung im Internet. Speziell ist damit das Vorbereiten sexueller Kontakte durch das gezielte Ansprechen in Foren, Chat-Rooms, sozialen Netzwerken, Messengern oder anderen Plattformen gemeint. Täter*innen spielen ihren minderjährigen Opfern dabei zunächst Vertrauen vor, um sie dann später in einem weiteren Schritt zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Dabei nutzen die Täter*innen eine falsche Identität, indem sie zuvor ein Fake-Profil erstellt haben. Nicht selten geben sich als gleichaltrige Person aus. Kinder können dieses böse Spiel nur schwer durchschauen und sind oft leichte Opfer, weil ihnen altersbedingt noch das gesunde Misstrauen fehlt. Die Kinder werden dann von den Täter*innen aufgefordert, Nacktaufnahmen zu übersenden, sich live vor der Kamera zu zeigen oder sich sogar mit den Täter*innen im realen Leben zu treffen.

Was sagt das Strafgesetzbuch zu Cybergrooming?

Cybergrooming ist als „Vorbereitung des sexuellen Missbrauch von Kindern“ in § 176b des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Dabei muss die Einwirkung auf einen Sexualkontakt mit dem Täter oder mit einer anderen Person oder auf die Herstellung oder Erlangung von Kinderpornographie abzielen. Ob es zu einer sexuellen Handlung tatsächlich im Rahmen eines Treffens kommt, ist für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder im Internet mit einer Missbrauchsabsicht anzuschreiben. Da nunmehr bereits der Einwirkungsversuch unter Strafe steht, ist die Strafbarkeit generell sehr weit nach vorne verlagert. Die Vorbereitung des sexuellen Missbrauch von Kindern in Form des Cybergroomings in § 176b StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Was können Eltern tun, um ihre Kinder vor Cybergrooming zu schützen?

Eltern sollten mit ihren Kindern über die möglichen Gefahren, die in Chat-Angeboten lauern, sprechen. Eltern können ihrem Kind erklären, dass es im Internet Menschen gibt, die Kinder ausnutzen und ihnen nichts Gutes tun wollen! Je nach Alter können Eltern auch konkret das Thema Cybergrooming ansprechen und den Kindern erläutern, welche Absichten die Täter*innen verfolgen. Die Kinder können so sensibilisiert werden und selbst erste Anzeichen leichter erkennen. Wichtig ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und den Eltern. Nur so werden Kinder mit ihren Eltern auch Themen ansprechen, die ihnen vielleicht peinlich sind. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben wie Adresse und Telefonnummer machen.

Was können Eltern tun, wenn sie glauben, dass ihre Kinder Opfer von Cybergrooming geworden sind?

Eltern können sich an die Polizei wenden. Um das Cybergrooming nachweisen zu können, ist es wichtig Beweise zu sichern (Screenshot der Chatverläufe).

Quelle:refrago/pt
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