Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung als Sicherheit einbehalten?
Leistet ein Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Haben die Vorauszahlungen des Mieters nicht ausgereicht, um die angefallenen Nebenkosten vollständig abzudecken, so muss er den fehlenden Betrag nachzahlen. Hat der Mieter dagegen zu viel vorausgezahlt, erhält er ein entsprechendes Guthaben. Darf der Vermieter dieses Guthaben als Sicherheit einbehalten, weil der Mieter zum Beispiel die Mietsache beschädigt hat und sich weigert den Schaden zu ersetzen?
Immer wieder gibt es Streit zwischen Mieter und Vermieter. Jede zweite Betriebskostenabrechnung soll falsch sein. Aber auch, wenn über die Betriebskosten richtig abgerechnet wurde, kann es Streit geben. Manche Vermieter möchten ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung als Sicherheit einbehalten?
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung als Sicherheit einzubehalten. Liegt dem Mieter daher die Abrechnung vor, so ist die Rückzahlung der zu viel geleisteten Vorschüsse sofort fällig und muss somit umgehend vom Vermieter ausgezahlt werden. Weigert sich der Vermieter dem nachzukommen, kommt er spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung in Verzug. In diesem Fall kann der Mieter entweder entsprechend seines Guthabens die Vorauszahlungen kürzen oder Klage auf Zahlung des Guthabens erheben. Der Vermieter ist lediglich berechtigt, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Auszahlung einer etwaigen Kaution zu verweigern.
Was tun, wenn der Vermieter gar keine Nebenkostenabrechnung machen will?
Problematisch wird es jedoch, wenn der Vermieter sich weigert, überhaupt eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Welche Möglichkeiten einem Mieter in diesem Fall zustehen, können Sie hier nachlesen: Vermieter erstellt keine Betriebskostenabrechnung: Was kann man als Mieter tun, wenn der Vermieter über die Betriebskosten nicht abrechnet?
Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
wir ziehen nächsten monat aus und unser vermieter hat das guthaben der betriebskosten für das jahr 2018 einbehalten, wir wohnten 10 jahre in der wohnug. beim einzug hatten wir ein anderen vermieter und da haben wir keine kaution bezahlt, der jetzige vermieter kaufte das haus vor 7 jahren und hat auch nie ein wort über die kaution verloren. jetzt will er das geld als sicherheit einbehalten ,kann oder darf er das.vielen dank
wir ziehen nächsten monat aus und unser vermieter hat das guthaben der betriebskosten für das jahr 2018 einbehalten, wir wohnten 10 jahre in der wohnug. beim einzug hatten wir ein anderen vermieter und da haben wir keine kaution bezahlt, der jetzige vermieter kaufte das haus vor 7 jahren und hat auch nie ein wort über die kaution verloren. jetzt will er das geld als sicherheit einbehalten ,kann oder darf er das.vielen dank
Nach Auszug hat unser Vermieter die Kaution einbehalten. Es gab Probleme bei der Übergabe, aber das ist für mich soweit in Ordnung. Nun kam vor 2 Monaten die Nebenkostenabrechnung und und diese weist ein Guthaben zu meinen Gusten auf. Mein Vermieter ignoriert seitdem meine Forderungen mir dieses Guthaben zu überweisen. Kann es das auch noch einbehalten? Oder ist mit der Kaution alles abgedeckt? welche Schritte kann ich noch einleiten? Habe bereits 2 Briefe geschickt. Vielen Dank.
Mein Vermieter kam kurze Zeit später mit einer zusatzvereinbarung über 20Euro,dann ist er wieder eine gewisse Zeit später mit der nächsten Zusatzvereinbarung über 30Euro. Wenn ich nicht unterschreibe, brauche ich gar nicht erst weiter auspacken. Der Mietvertrag war bereits unterschrieben und er meinte dann das wäre so ausgemacht gewesen.Wie komm ich jetzt an das Guthaben , das sich bereits auf 2.300Euro beläuft.
Mein vermieter hat mir schriftlich gegeben das er mein guthaben aus der betriebskostenabrechnung einbehält da meine fenster nicht geputzt sind . darf er das?
Darf der Vermieter die Betriebskosten einbehalten, wenn man Auszieht?
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage, dass Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Sicherheit oder für Instandsetzungskosten genutzt werden dürfen?
(§ 286 III 1 BGB) (Schmid, ZMR 2000,663)
Wie sieht es dabei bei gewerblichen Mietverträgen aus?? Gilt dort das gleiche?? Ein Vermieter das Guthaben genutzt hat, um Anwaltskosten zu tilgen.