Nebenkostenabrechnung19.06.2024

Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung als Sicherheit einbehalten?

Leistet ein Mieter auf die Betriebs­kosten Voraus­zahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Haben die Voraus­zahlungen des Mieters nicht ausgereicht, um die an­gefallenen Nebenkosten vollständig abzudecken, so muss er den fehlenden Betrag nachzahlen. Hat der Mieter dagegen zu viel voraus­gezahlt, erhält er ein entsprechendes Guthaben. Darf der Vermieter dieses Guthaben als Sicherheit einbehalten, weil der Mieter zum Beispiel die Mietsache beschädigt hat und sich weigert den Schaden zu ersetzen?

Immer wieder gibt es Streit zwischen Mieter und Vermieter. Jede zweite Betriebskostenabrechnung soll falsch sein. Aber auch, wenn über die Betriebs­kosten richtig abgerechnet wurde, kann es Streit geben. Manche Vermieter möchten ein Guthaben aus der Neben­kosten­abrechnung einbehalten.

Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung als Sicherheit einbehalten?

Ein Vermieter ist nicht berechtigt, das Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung als Sicherheit ein­zubehalten. Liegt dem Mieter daher die Abrechnung vor, so ist die Rück­zahlung der zu viel geleisteten Vorschüsse sofort fällig und muss somit umgehend vom Vermieter ausgezahlt werden. Weigert sich der Vermieter dem nachzukommen, kommt er spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Neben­kosten­abrechnung in Verzug. In diesem Fall kann der Mieter entweder entsprechend seines Guthabens die Voraus­zahlungen kürzen oder Klage auf Zahlung des Guthabens erheben. Der Vermieter ist lediglich berechtigt, nach Beendigung des Miet­verhältnisses die Auszahlung einer etwaigen Kaution zu verweigern.

Was tun, wenn der Vermieter gar keine Nebenkostenabrechnung machen will?

Problematisch wird es jedoch, wenn der Vermieter sich weigert, überhaupt eine Neben­kosten­abrechnung zu erstellen. Welche Möglichkeiten einem Mieter in diesem Fall zustehen, können Sie hier nachlesen: Vermieter erstellt keine Betriebs­kosten­abrechnung: Was kann man als Mieter tun, wenn der Vermieter über die Betriebs­kosten nicht abrechnet?

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.

Quelle:refrago/rb
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9 Gedanken zu „Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung als Sicherheit einbehalten?

  • 6. August 2019 um 6:14 Uhr
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    wir ziehen nächsten monat aus und unser vermieter hat das guthaben der betriebskosten für das jahr 2018 einbehalten, wir wohnten 10 jahre in der wohnug. beim einzug hatten wir ein anderen vermieter und da haben wir keine kaution bezahlt, der jetzige vermieter kaufte das haus vor 7 jahren und hat auch nie ein wort über die kaution verloren. jetzt will er das geld als sicherheit einbehalten ,kann oder darf er das.vielen dank

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  • 27. Juli 2019 um 18:06 Uhr
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    wir ziehen nächsten monat aus und unser vermieter hat das guthaben der betriebskosten für das jahr 2018 einbehalten, wir wohnten 10 jahre in der wohnug. beim einzug hatten wir ein anderen vermieter und da haben wir keine kaution bezahlt, der jetzige vermieter kaufte das haus vor 7 jahren und hat auch nie ein wort über die kaution verloren. jetzt will er das geld als sicherheit einbehalten ,kann oder darf er das.vielen dank

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  • 10. Februar 2019 um 11:38 Uhr
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    Nach Auszug hat unser Vermieter die Kaution einbehalten. Es gab Probleme bei der Übergabe, aber das ist für mich soweit in Ordnung. Nun kam vor 2 Monaten die Nebenkostenabrechnung und und diese weist ein Guthaben zu meinen Gusten auf. Mein Vermieter ignoriert seitdem meine Forderungen mir dieses Guthaben zu überweisen. Kann es das auch noch einbehalten? Oder ist mit der Kaution alles abgedeckt? welche Schritte kann ich noch einleiten? Habe bereits 2 Briefe geschickt. Vielen Dank.

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  • 29. Januar 2018 um 17:06 Uhr
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    Mein Vermieter kam kurze Zeit später mit einer zusatzvereinbarung über 20Euro,dann ist er wieder eine gewisse Zeit später mit der nächsten Zusatzvereinbarung über 30Euro. Wenn ich nicht unterschreibe, brauche ich gar nicht erst weiter auspacken. Der Mietvertrag war bereits unterschrieben und er meinte dann das wäre so ausgemacht gewesen.Wie komm ich jetzt an das Guthaben , das sich bereits auf 2.300Euro beläuft.

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  • 8. Januar 2018 um 17:48 Uhr
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    Mein vermieter hat mir schriftlich gegeben das er mein guthaben aus der betriebskostenabrechnung einbehält da meine fenster nicht geputzt sind . darf er das?

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  • 4. Dezember 2017 um 15:24 Uhr
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    Darf der Vermieter die Betriebskosten einbehalten, wenn man Auszieht?

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  • 22. Dezember 2016 um 17:05 Uhr
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    Wo finde ich die gesetzliche Grundlage, dass Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Sicherheit oder für Instandsetzungskosten genutzt werden dürfen?

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    • 28. November 2017 um 9:20 Uhr
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      (§ 286 III 1 BGB) (Schmid, ZMR 2000,663)

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  • 11. Januar 2016 um 16:55 Uhr
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    Wie sieht es dabei bei gewerblichen Mietverträgen aus?? Gilt dort das gleiche?? Ein Vermieter das Guthaben genutzt hat, um Anwaltskosten zu tilgen.

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