Darf ein Fitnessstudio die Mitnahme eigener Getränke verbieten?
Der Besuch in einem Fitnessstudio bringt einen höheren Flüssigkeitsbedarf, insbesondere bei Benutzung der Ausdauergeräte, mit sich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Inhaber von Fitnessstudios versuchen daraus Kapital zu schlagen. Einige untersagen ihren Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke, um die Getränke des Sportstudios - zu teilweise überhöhten Preisen - zu verkaufen. Doch ist es überhaupt gestattet, den Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke zu untersagen?
AGB-Klausel zum Mitnahmeverbot eigener Getränke wirksam?
Untersagt eine Klausel in den AGB des Sportstudios die Mitnahme eigener Getränke, so benachteiligt dies den Kunden unangemessen. Die Klausel ist daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass mit einer sportlichen Betätigung regelmäßig ein höherer Flüssigkeitsbedarf entsteht. Ein Getränkekonsum ist daher bei Benutzung eines Fitnessstudios unumgänglich. Verbietet aber eine Klausel die Mitnahme eigener Getränke, ist der Kunde gezwungen die Getränke des Studios zu kaufen (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 25.06.2003, Az. 7 U 36/03 und Landgericht Stade, Urteil vom 29.10.1998, Az. 4 O 35/97).
Teilweise wird sogar jegliche Mitnahme von Getränken innerhalb des Trainingsbereichs untersagt und das Trinken nur im Empfangsbereich gestattet. Auch solch eine Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Glasflaschen können untersagt werden
Dem Inhaber des Fitnessstudios ist es aber erlaubt, dass Mitnehmen von Glasflaschen zu untersagen. Denn durch das Zersplittern von Glasbehältern kann eine Verletzungsgefahr entstehen (vgl. Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.11.2004, Az. 2/2 O 307/04).
Und wie ist das in Kinos?
Guten Tag,
das selbe ist in den Indoor Spielplätzen, hier wird man doppelt abgezockt… Die Eltern müssten doppelt soviel Eintritt zahlen wie die Kinder, jedoch dürfen die Eltern keine Geräte oder andere Sachen nutzen, überall steht drauf dass es bis zu einem gewissen Alter gestattet ist und ab 18 nicht mehr. Danach kommt dazu dass die Kinder weder Essen noch Getränke mitbringen düfen hier sind die Kinder den ganzen Tag haben Hunger und Flüssigkeitsbedarf und werden an der Theke regelrecht abgezockt.. Wie kann man dagegen vorgehen ?
Murat- nicht hingehen. Kein Kind braucht Indoor Spielplätze. Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel und ab in die Natur.