Darf ein Supermarkt Hausverbot erteilen?
Wird der Kunde eines Supermarkts beim Stehlen erwischt, kann es vorkommen, dass der Betreiber des Supermarkts gegenüber dem Kunden ein Hausverbot erteilt. Es kann aber auch andere Gründe für die Erteilung eines solchen Verbots geben, wie zum Beispiel die Verweigerung einer Taschenkontrolle durch Mitarbeiter des Supermarkts. Doch ist der Supermarktbetreiber überhaupt zur Erteilung eines Hausverbots berechtigt?
Darf ein Supermarkt Hausverbot erteilen?
Das Oberlandesgericht Celle hat im Jahr 1971 entschieden, dass ein Lebensmittelhändler grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gegenüber einem Kunden ein Hausverbot aussprechen darf. Denn insofern sei zu beachten, dass der Händler aufgrund der Vertragsfreiheit in der Wahl seiner Kunden frei ist. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sei ein Hausverbot unzulässig. Dies sei aus Sicht der Richter zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lebensmittelhändler eine Monopolstellung auf lebensnotwenige Produkte innehat und der Kunde nicht anderweitig die Produkte erhalten kann (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.07.1971, Az. 13 W 93/71). Diese Entscheidung dürfte jedoch inzwischen überholt sein.
Der Bundesgerichtshof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebsablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden. Unzulässig ist dagegen die Erteilung eines Hausverbots, wenn der Kunde die Kontrolle seiner Tasche durch Mitarbeiter des Supermarkts ohne Bestehen eines konkreten Verdachts verweigert (Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93).
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hielt im Jahr 2000 die Erteilung eines Hausverbots für zulässig, weil gegen einen Kunden der Verdacht bestand, dass er durch Vorlage von nicht vom Supermarkt stammenden Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum eine Auslobung erschleichen wollte (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2000, Az. 3 U 185/99).
Hallo zusammen,
Ich habe ein Hausverbot bei Edeka bekommen, weil ich mich über die Security beschwert habe.
Dies wurde sogar noch von der Edeka Zentrale bestätigt.
Ohne weitere Begründung und ohne Angabe der Dauer..
Das kann doch nicht rechtens sein ?
Hallo,
mein Sohn (10j.) kam heute Nachmittag aufgelöst nach Hause. Er erzählte, dass ein Supermarktangestellter, ihn und einen Mitschüler mit den Worten "Hört auf euch so kindisch zu benehmen. Ich kann euch Hausverbot geben" aus der Filiale "gedrängt" hatte. Anscheindend fanden die zwei Jungs einen Artikel recht amüsant und lachten darüber. Dies schien dem Mitarbeiter nicht recht zu sein. Meine Frage ist nun, darf der Mitarbeiter meinem Sohn Hausverbot geben, weil er sich "kindisch" verhalten hat?
Der Artikel bezieht sich auf den Schutz der/s Inhabers und die Mitarbeiter_Innen von Süpermärkten – können diese auch Kundinnen schützen (benutze hier absichtlich nur das Geschlecht, das am häufigsten terrorisiert wird)?
Ein mir bekannter Fall in einer Bibliothek ging nicht bis zum Gericht, Täter kam wg etwas anderen in die Geschlossene.
UND: Dauer. O.G. Täter wird weitermachen, falls er jemals rauskommt.
Ich bin Vertreter und habe Hausverbot bekommen, weil die Chefin mit meinem Mann ein Problem hat. Kann sie mir ohne Grund Hausverbot erteilen. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.
na, wenn Sie den Artikel gelesen haben, dann ist Ihre Frage doch schon beantwortet:NEIN!