Darf ein Supermarkt Hausverbot erteilen?
Wird der Kunde eines Supermarkts beim Stehlen erwischt, kann es vorkommen, dass der Betreiber des Supermarkts gegenüber dem Kunden ein Hausverbot erteilt. Es kann aber auch andere Gründe für die Erteilung eines Hausverbots geben, wie zum Beispiel die Verweigerung einer Taschenkontrolle durch Mitarbeiter des Supermarkts. Doch ist der Supermarktbetreiber überhaupt zur Erteilung eines Hausverbots berechtigt?
Das Hausverbot im Supermarkt beschäftigt die Gerichte schon lange. Das Oberlandesgericht Celle hat im Jahr 1971 entschieden, dass ein Lebensmittelhändler grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gegenüber einem Kunden ein Hausverbot aussprechen darf. Denn insofern sei zu beachten, dass der Händler aufgrund der Vertragsfreiheit in der Wahl seiner Kunden frei ist. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sei ein Hausverbot unzulässig. Dies sei aus Sicht der Richter zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lebensmittelhändler eine Monopolstellung auf lebensnotwenige Produkte innehat und der Kunde nicht anderweitig die Produkte erhalten kann (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.07.1971, Az. 13 W 93/71).
Diese Entscheidung dürfte jedoch inzwischen überholt sein, denn ein Hausverbot ohne Angabe von Gründen würde heute den Gleichheitsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
Voraussetzung für ein Hausverbot ist ein sachlicher Grund
Bei Räumlichkeiten, die für den allgemeinen Publikumsverkehr freigegeben sind, ist ein Hausverbot heutzutage nur möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Als Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr gelten sind z.B. Restaurants, Diskotheken, Freizeitparks und Einzelhandelsgeschäfte, so auch Supermärkte. Für private Gebäude (Wohnhaus, Wohnung) und öffentliche Gebäude (Jobcenter, Ämter) gelten darüber hinaus noch gesonderte Regelungen.
Rechtsprechung zum Hausverbot im Supermarkt
Wie oben dargestellt wird muss für die Erteilung eines Hausverbost in einem Supermarkt, ein sachlicher Grund vorliegen. Dies spiegelt sich auch in der neueren Rechtsprechung wieder.
Bundesgerichtshof zum Hausverbot im Supermarkt
Der Bundesgerichtshof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebsablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden. Unzulässig ist dagegen die Erteilung eines Hausverbots, wenn der Kunde die Kontrolle seiner Tasche durch Mitarbeiter des Supermarkts ohne Bestehen eines konkreten Verdachts verweigert (Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93).
OLG Frankfurt am Main zum Hausverbot im Supermarkt
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hielt im Jahr 2000 die Erteilung eines Hausverbots für zulässig, weil gegen einen Kunden der Verdacht bestand, dass er durch Vorlage von nicht vom Supermarkt stammenden Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum eine Auslobung erschleichen wollte (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2000, Az. 3 U 185/99).
Hausverbot bei Beleidung oder Diebstahl
Als typische sachliche Gründe für ein Hausverbot im Supermarkt kommen Straftaten in Betracht. Das kann z.B. ein Diebstahl oder eine Beleidung von Angestellten oder die Belästigung (Nötigung) von Kunden sein. Sehr fraglich ist, ob ein sachlicher Grund für ein Hausverbot gegeben sein kann, wenn man sich verweigert, seine Tasche für eine Kontrolle zu öffnen. Ob man verfplichtet ist, seine Tasche kontrollieren zu lassen, haben wir hier auf refrageo.de (Rechtsfragen online) in einem speziellen Text beantwortet: Darf meine Tasche im Supermarkt kontrolliert werden?
Wer kann ein Hausverbot erteilen?
Das Hausverbot kann nur der Hausherr erteilen, der das so genannte Hausrecht inne hat. Das Hausrecht umfasst die Befugnis darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird. In der Regel wird in einem Supermarkt der Ladenbesitzer oder Filialleiter das Hausrecht inne haben und für das Aussprechen des Hausverbots zuständig sein.
Die Frage ist, ob auch ein Security-Mitarbeiter ein Hausverbot aussprechen kann? Das ist möglich, wenn den Sicherheitsmitarbeitern das Hausrecht übertragen wurde. Gleiches gilt für den Ladendetektiv. Hier kommt es auf den Einzelfall an und es ist zu prüfen, ob die Person, die ein Hausverbot ausspricht auch ein Hausrecht hat.
Wie lange gilt ein Hausverbot?
Ein Hausverbot kann prinzipiell unbefristet sein, was bedeutet, dass es theoretisch lebenslang gültig sein kann. Der Eigentümer des Hauses hat jedoch die Möglichkeit, eine bestimmte Zeitspanne für das Verbot festzulegen oder es zu einem späteren Zeitpunkt aufzuheben. Zusätzlich erlischt ein bereits bestehendes Verbot, wenn der Eigentümer, Mieter oder Pächter wechselt.
Was passiert, wenn man ein Hausverbot missachtet?
Wenn ein Hausverbot nicht befolgt wird, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Verstoß gegen ein bestehendes Hausverbot wird gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) als Hausfriedensbruch betrachtet. Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt, was bedeutet, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft nur aktiv werden, wenn die betroffenen Personen den Täter anzeigen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Zusätzlich dazu kann der Hausherr bei einem Verstoß gegen das Hausverbot gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zivilrechtlich Schritte unternehmen, um weitere Verstöße zu verhindern. Dies kann durch die Einreichung einer Unterlassungserklärung oder einer Unterlassungsklage erfolgen.
(Diese Rechtsfrage wurde am 15.09.2023 aktualisiert.)
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Hallo zusammen,
Ich habe ein Hausverbot bei Edeka bekommen, weil ich mich über die Security beschwert habe.
Dies wurde sogar noch von der Edeka Zentrale bestätigt.
Ohne weitere Begründung und ohne Angabe der Dauer..
Das kann doch nicht rechtens sein ?
Hallo,
mein Sohn (10j.) kam heute Nachmittag aufgelöst nach Hause. Er erzählte, dass ein Supermarktangestellter, ihn und einen Mitschüler mit den Worten "Hört auf euch so kindisch zu benehmen. Ich kann euch Hausverbot geben" aus der Filiale "gedrängt" hatte. Anscheindend fanden die zwei Jungs einen Artikel recht amüsant und lachten darüber. Dies schien dem Mitarbeiter nicht recht zu sein. Meine Frage ist nun, darf der Mitarbeiter meinem Sohn Hausverbot geben, weil er sich "kindisch" verhalten hat?
Der Artikel bezieht sich auf den Schutz der/s Inhabers und die Mitarbeiter_Innen von Süpermärkten – können diese auch Kundinnen schützen (benutze hier absichtlich nur das Geschlecht, das am häufigsten terrorisiert wird)?
Ein mir bekannter Fall in einer Bibliothek ging nicht bis zum Gericht, Täter kam wg etwas anderen in die Geschlossene.
UND: Dauer. O.G. Täter wird weitermachen, falls er jemals rauskommt.
Ich bin Vertreter und habe Hausverbot bekommen, weil die Chefin mit meinem Mann ein Problem hat. Kann sie mir ohne Grund Hausverbot erteilen. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.
na, wenn Sie den Artikel gelesen haben, dann ist Ihre Frage doch schon beantwortet:NEIN!