Hotel01.11.2018

Darf man als Hotelgast im Hotelzimmer Besucher empfangen?

Wer sich ein Hotelzimmer gemietet hat, möchte unter Umständen auch mal Besuch empfangen. Dies können Freunde, Familien­angehörige oder auch Geschäfts­partner sein. Doch ist es für einen Hotelgast zulässig, Besucher mit in das Hotelzimmer zu nehmen?

Darf ein Hotelgast Besucher empfangen?

Ob ein Hotelgast Besucher auf seinem Hotelzimmer empfangen darf, richtet sich nach dem Hotel­betreiber. Denn diesem steht das Hausrecht zu. Wünscht er also keine Besucher, so ist es nicht erlaubt, jemanden mit auf das Hotelzimmer zu nehmen. In der Regel wird dies jedoch kein Problem sein. Es wird nur regelmäßig gefordert, dass der Besuch bei der Rezeption angemeldet wird.

Darf Besucher im Hotelzimmer über­nachten?

Das über­nachten eines Besuchers im Hotelzimmer ist grund­sätzlich nicht gewollt und daher nicht gestattet, da Hotel­betreiber ein Interesse an zahlenden Kunden haben. Dennoch kann eine Übernachtung durchaus vom Hotel­betreiber erlaubt werden. Um dies zu klären, sollte der Hotelgast den Über­nachtungs­gast bei der Rezeption anmelden. Unter Umständen wird der Hotel­betreiber der Übernachtung im Gegenzug zu einer Zahlung eines Zuschlags zustimmen.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Darf man als Hotelgast im Hotelzimmer Besucher empfangen?

  • 7. November 2018 um 11:27 Uhr
    Permalink

    Analog zur Rechtsprechung über Mietverhältnisse, ist es nicht zulässig, daß der Hotelier jeglichen Besuch verbieten kann. Tagesbesucher aus dem Familienkreis kann er auf keinen Fall verbieten. Ebenso Verlobte oder enge Partner. Anders sieht es aus mit Geschäftspartnern. Aber hier würde der Hotelier sich keinen gefallen tun sowas zu verbieten.

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