Pakete19.04.2016

Darf sich ein Arbeit­nehmer privat Pakete ins Büro schicken lassen?

Da zu Hause niemand ist, um Pakete entgegen­zunehmen, lassen sich viele Arbeit­nehmer ihre privaten Pakete ins Büro liefern. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf der Arbeitgeber die Paket­lieferungen verbieten?

Darf sich ein Arbeit­nehmer privat Pakete ins Büro schicken lassen?

Grund­sätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass sich ein Arbeit­nehmer privat Pakete ins Büro liefern lässt. Problematisch kann es jedoch dann werden, wenn die Paket­lieferungen ein Ausmaß annehmen, welches zu einem erheblichen Mehraufwand auf Seiten der Pförtner, Sekretariate oder Boten führt. In diesem Fall wird der Arbeitgeber die Paket­lieferungen verbieten dürfen. Wer dann dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung und im Wieder­holungs­fall eine Kündigung. Ohnehin ist es ratsam, sich mit dem Arbeitgeber darüber zu ver­ständigen und zwar unabhängig davon, welcher Aufwand mit den Paket­lieferungen verbunden ist.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Darf sich ein Arbeit­nehmer privat Pakete ins Büro schicken lassen?

  • 19. April 2016 um 19:36 Uhr
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    Da die Arbeitsplätze in jüngster Zeit dank ZA immer weiter vom Wohnort entfernt liegen, kann es in fremden Orten sinnvoll sein, sich zumindest zu Beginn die Sendungen in die Fa bringen zu lassen. Hatte selbst mal 200km entfernt gearbeitet und prompt Probleme mit 800€ Gerät "Made in Germany (natürlich sofort defekt)" Erst vor Gericht konnte ich Quelle kpl besiegen! Dafür waren die Firmenpapiere besonders wertvoll

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