Nacktfotos29.01.2018

Dürfen Arbeit­nehmer Erotik-Kalender am Arbeits­platz aufhängen?

Viele Arbeit­nehmer verschönern ihren Arbeits­platz mit persönlichen Gegenständen. Der eine oder andere hängt sich zum Beispiel zu Beginn des Jahres einen Erotik-Kalender, mit nackten Frauen oder Männern, ins Büro. Doch ist dies zulässig?

Dürfen Arbeit­nehmer Erotik-Kalender am Arbeits­platz aufhängen?

Arbeit­nehmer sollten äußerte Vorsicht beim Anbringen eines Erotik-Kalenders am Arbeits­platz walten lassen. Denn gemäß § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes ist das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von porno­graphischen Darstellungen eine sexuelle Belästigung, wenn dadurch bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Wenn der Erotik-Kalender nur von dem Arbeit­nehmer zu sehen ist, wie etwa in seinem Spind, wird das Aufhängen unproblematisch sein.

Quelle:refrago/rb
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