Nacktfotos12.01.2024

Dürfen Arbeit­nehmer Erotik-Kalender am Arbeits­platz aufhängen?Mögliche sexuelle Belästigung

Viele Arbeit­nehmer verschönern ihren Arbeits­platz mit persönlichen Gegenständen. Der eine oder andere hängt sich zum Beispiel zu Beginn des Jahres einen Erotik-Kalender mit nackten Frauen oder Männern ins Büro. Doch ist dies zulässig?

Dürfen Arbeit­nehmer Erotik-Kalender am Arbeits­platz aufhängen?

Arbeit­nehmer sollten äußerste Vorsicht beim Anbringen eines Erotik-Kalenders am Arbeits­platz walten lassen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Denn gemäß § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG)  ist das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von porno­graphischen Darstellungen eine sexuelle Belästigung, wenn dadurch bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Verdecktes Aufhängen

Wenn der Erotik-Kalender nur von dem Arbeit­nehmer zu sehen ist, wie etwa in seinem Spind, wird das Aufhängen unproblematisch sein.

Quelle:refrago/rb
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