Fußball versehentlich auf Nachbargrundstück geschossen: Darf man den Fußball aus dem Garten des Nachbarn einfach zurückholen?
Wenn Kinder im Garten Fußball spielen, kann es passieren, dass der Ball im Nachbarsgarten landet. Die meisten Kinder zögern nicht lang und klettern einfach über den Zaun und holen sich den Ball aus dem Garten des Nachbarn. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf man einfach in den Garten des Nachbarn, um sich den Ball zurückzuholen?
Darf man den Fußball aus dem Garten des Nachbarn einfach zurückholen?
Wenn ein Fußball im Garten des Nachbarn landet, so ändern sich dadurch nicht die Eigentumsverhältnisse. Das bedeutet, dass der Ball weiterhin im Eigentum des Spielers verbleibt und nicht etwa in das Eigentum des Nachbarn übergeht. Dennoch darf der Spieler nicht einfach in den Garten des Nachbarn gehen, um den Ball zurückzuholen.
Er muss vielmehr um Herausgabe bitten. Diesem Herausgabeverlangen muss der Nachbar auch nachkommen. Er darf also nicht die Herausgabe des Balls verweigern. Ebenso darf er nicht generell das Fußballspielen im benachbarten Garten verbieten. Ein solcher Unterlassungsanspruch steht ihm nicht zu (vgl. Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003, Az. 5 O 5454/03). Anders kann jedoch der Fall zu beurteilen sein, wenn das Herüberfliegen des Balls häufig geschieht.
Realistiko kommt es doch auf die Umstände an! Wenn man in einer großzügig geschnitten Gartenlage lebt, sprich das Grundstück des Nachbarn nicht eingezäunt und sehr groß – also weit vom Haus entfernt der Ball liegt – ist, geht man selbstverständlich einfach rüber und holt den Ball wieder! Der Nachbar wir einem eines Husten ihn deswegen zu stören!
Natürlich können Sie den Ball einfach so vom fremden Grundstück holen: Wichtig ist dabei einzig, dass Sie ihren Bienenschwarm verfolgen.
Ich habe gelernt,den Nachbarn hœflich zu fragen,ob er bitte den Ball zurück geben könnte oder ob man gemeinsam mit ihm/ihr den Ball holen darf…..ich habe das gepostet bevor ich euren Artikel gelesen habe!
Bezeichnend für den modernen Umgang von Nachbarn und auch allgemein miteinander, dass inzwischen solche "Probleme" von einem Gericht entschieden werden müssen.