„Gekauft wie gesehen“ – Was bedeutet diese Regelung rechtlich?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann sich im Kaufvertrag die Regelung „gekauft wie gesehen“ finden. Doch was bedeutet dies rechtlich?
Was bedeutet die Regelung „gekauft wie gesehen“ rechtlich?
Im Rahmen eines Kaufvertrags unter Verbrauchern ist es zulässig Gewährleistungsansprüche einzuschränken oder ganz auszuschließen. Zu diesen Haftungsbeschränkungen gehört die Regelung „gekauft wie gesehen“. Dadurch beschränkt sich die Haftung des Verkäufers nur auf solche Mängel an der Kaufsache, die bei ordnungsgemäßer Besichtigung nicht aufgefallen sind oder nicht auffallen konnten. War daher ein Mangel vom Käufer zumutbar erkennbar, ohne dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen notwendig war, kann er nachfolgend keine Ansprüche aus dem Mangel geltend machen.
Gilt der Haftungsausschluss auch im Fall einer arglistigen Täuschung oder Beschaffenheitsvereinbarung?
Der Verkäufer haftet weiter für den Mangel, wenn er ihn bewusst verschwiegen bzw. den Käufer arglistig getäuscht hat. Eine Falschangabe bzw. Lüge kann daher zu einer Haftung für den Mangel führen. Zudem greift dann nicht der Haftungsausschluss, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt und die Kaufsache dieser nicht entspricht. Der Käufer kann trotz der Regelung „gekauft wie gesehen“ erwarten, dass die Kaufsache den vereinbarten Zustand aufweist. Es ist daher ratsam vertraglich festzuhalten, wie die Kaufsache beschaffen sein soll.