Weihnachten19.12.2018

Hängender Weihnachts­mann: Darf der Weihnachts­mann an Miets­haus­fassaden klettern?

Viele Mieter dekorieren zur Weihnachts­zeit ihre Wohnung weihnachtlich. Für manche Mieter gehört dazu, einen kletternden Weihnachts­mann zu kaufen, der am Balkon oder an einem Fenster hängt. Doch am Weihnachts­mann, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. Was den einen freut, lässt den anderen nur den Kopf schütteln. Ist es daher erlaubt, den Balkon oder die Hausfassade mit hängenden oder kletternden Weihnachts­männern zu verzieren?

Darf ein Balkon oder die Hausfassade mit einem hängenden oder kletternden Weihnachts­mann geschmückt werden?

Grund­sätzlich spricht nichts dagegen, wenn Wohnungs­mieter ihren Balkon mit kraxelnden Weihnachts­männern dekorieren. Auf zwei Dinge sollten Mieter aber unbedingt achten:

  • Der Weihnachts­mann sollte so befestigt werden, dass er bei Sturm nicht wegfliegt und Schäden anrichtet.

  • Die Befestigung sollte derart gewählt werden, dass der Balkon und die Hausfassade nicht beschädigt werden.

Quelle:refrago/rb
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