Schlüsselfrage09.08.2022

Haustürschlüssel / Wohnungsschlüssel: Wie viele Schlüssel kann ein Mieter verlangen?Was kann ein Mieter bei Verweigerung weiterer Schlüssel tun?

Viele Wohnungsmieter verlangen nicht nur für sich einen Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch einen für den Briefträger, für die Putzfrau, für Bekannte oder das Pflegepersonal. Viele Vermieter weigern sich aber dem Wunsch ihrer Mieter nachzukommen und schieben Sicherheitsbedenken vor. Sie befürchten, dass durch die ausufernde Weitergabe von Haus- und Wohnungsschlüsseln ein kontrollierter Zugang zum Wohnhaus nicht mehr gewährleistet sei. Hat daher ein Mieter einen Anspruch auf weitere Schlüssel zur freien Verfügung gegenüber seinem Vermieter? Wie viele Schlüssel stehen ihm überhaupt zu?

Wie viele Schlüssel stehen einem Mieter zu?

Zunächst einmal hat ein Mieter einen Anspruch auf Übergabe so vieler Schlüssel, wie es Bewohner gibt (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az. 61 T 32/85). Handelt es sich um ein Singlehaushalt, kann der Mieter je zwei Haus- und Wohnungsschlüssel verlangen, da ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, beispielsweise einer Person seines Vertrauens bei längerer Abwesenheit von der Wohnung einen Schlüssel zu überlassen (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990, Az. 103 C 406/90). Hat der Vermieter nicht genügend Schlüssel vorrätig, muss er sie auf eigene Kosten anfertigen lassen.

Hat ein Mieter einen Anspruch auf weitere Schlüssel?

Darüber hinaus kann ein Mieter von seinem Vermieter so viele weitere Schlüssel verlangen, wie er möchte. Er muss nur die Herstellungskosten dafür übernehmen (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.06.1974, Az. 17 S 89/74). Es steht dem Mieter auch vollkommen frei, ob er die Zusatzschlüssel etwa für das Pflegepersonal (Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.08.1994, Az. 3 C 575/94), die Putzhilfe oder Tagesmutter (Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.1995, Az. 12 C 319/95), den Postboten oder Zeitungszusteller (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985, Az. 2 C 332/85 und Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007, Az. 80 C 96/07) benötigt. Ein Mitspracherecht des Vermieters gibt es dabei nicht. Kommt es zu Zwischenfällen wegen der Zusatzschlüssel, kann sich der Vermieter an dem Mieter halten.

Auch eine in hohem Alter befindliche Mieterin hat einen Anspruch aus Aushändigung eines weiteren Schlüssels, um damit dem Pflegedienst oder ihrem Sohn den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Kosten für Schlüssel­anfertigung hat jedoch die Mieterin zu tragen (Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.08.2014, Az. 210 C 147/13).

Was kann ein Mieter bei Verweigerung des Vermieters tun?

Lehnt der Vermieter es ab, den Mietern weitere Schlüssel zu übergeben, kann der Mieter gestützt auf § 535 BGB Klage auf Herausgabe der Zusatzschlüssel erheben. Zudem soll er nach Ansicht des Landgerichts Bonn die Möglichkeit haben, seine Miete zu mindern. In dem vom Amtsgericht entschiedenen Fall, verlangten die Mieter einen weiteren Garagenschlüssel. Der Vermieter weigerte sich jedoch dem nachzukommen. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 5 % für angemessen (Landgericht Bonn, Urteil vom 01.02.2010, Az. 6 S 90/09).
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2 Gedanken zu „Haustürschlüssel / Wohnungsschlüssel: Wie viele Schlüssel kann ein Mieter verlangen?

  • 23. Dezember 2016 um 19:13 Uhr
    Permalink

    Wie viele Parkplatzschlüssel (Kostenlos) bekomme ich vom Vermieter bei einem zwei Personenhaushalt.
    Danke

    Antwort
  • 6. Mai 2015 um 20:13 Uhr
    Permalink

    Die Reihe sollte noch ergänzt werden durch Urteile gegen übermächtige Wohnungsverwaltungsgesellschaften und angeblich "ordnungsgemäß verwaltende" WE-Eigentumsverwaltungen, die z.B. bei Schlüsselverlusten (als hier zugehörige Themaergänzung) gern auch gegen einschlägig-aktuelle BGH-Urteile argumentieren, hinauszögern oder ganz verweigern. Was zumeist noch sinnlose Folgekosten verursacht.

    Antwort

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