Betriebsrat21.12.2015

Kann man als Mitarbeiter ein Betriebsratsmitglied vorzeitig abwählen?

Die Gründe mögen vielfältig sein, doch es kann der Wunsch unter den Mitarbeitern reifen ein gewähltes Betriebsratsmitglied wieder abzuberufen. Doch ist dies so einfach möglich? Kann das Betriebsratsmitglied etwa abgewählt werden?

Kann man als Mitarbeiter ein Betriebsratsmitglied vorzeitig abwählen?

Ist ein Betriebsratsmitglied erstmal gewählt worden, so bleibt er bis zur nächsten Wahl im Amt. Weder die Mitarbeiter noch der Betriebsrat können einzelne Betriebsratsmitglieder vorzeitig abwählen. Es ist jedoch möglich über das Arbeitsgericht ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat auszuschließen. Geregelt ist dies in § 23 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Danach können Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss beantragen, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat.
Dies wurde in folgenden Fällen bejaht:

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