Streupflicht17.01.2016

Muss immer der Erdgeschoss-Mieter den Winterdienst übernehmen?

Jedes Jahr im Winter kommt es infolge von Glätte zu Unfällen. Darum ist es wichtig, dass Wege und Flächen geräumt und bestreut werden. In der Regel wird der Winterdienst von der Gemeinde auf die Grundstückseigentümer übertragen. Diese wiederum wälzen die Verpflichtung auf ihre Mieter ab. Aber darf der Vermieter allein die Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Winterdienst verpflichten?

Besteht eine alleinige Winterdienstpflicht für die Erdgeschossmieter?

Eine Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Mieter einer Erdgeschosswohnung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie über die Hausordnung erfolgt. Die Erdgeschossmieter werden in unzumutbarer Weise belastet. Zu beachten ist nämlich, dass erhebliche Haftungsrisiken bestehen. Unter Umständen muss auch mehrfach pro Woche, in den frühen Morgenstunden, bei Kälte, Dunkelheit, Glätte und unter Einsatz von Streusalz geräumt und gestreut werden (vgl. Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011, Az. 221 C 170/11).

Ausdrückliche Regelung im Mietvertrag

Eine Überwälzung der Winterdienstpflicht kann jedoch über den Mietvertrag geregelt werden. Dies muss dann aber ausdrücklich so geregelt werden. Ein Verweis in die Hausordnung ist unzulässig. Denn in der Hausordnung muss der Mieter nur den üblichen Regelungsinhalt erwarten, wie etwa die gleichmäßige Verteilung der Reinigungspflichten. Werden dem Mieter aber zusätzliche Pflichten auferlegt, handelt es sich um eine überraschende Klausel (vgl. Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.1987, Az. 2/11 S 136/87).

Kein allgemeiner Grundsatz

Es besteht auch kein allgemeiner Grundsatz, wonach der Erdgeschoßmieter allein den Winterdienst leisten muss (vgl. Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 14.11.1990, Az. 27 C 32/90). Siehe zum Thema Winterdienst vertiefend: Urteile zum Winterdienst

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Ein Gedanke zu „Muss immer der Erdgeschoss-Mieter den Winterdienst übernehmen?

  • 30. Dezember 2014 um 12:28 Uhr
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    wohne am laubengang muss ich es von eis oder schne e befreien danke

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