Pfandbon03.07.2019

Pfandbon für Flaschenpfand: Wie lange ist ein Pfandbon gültig und wann darf ein Supermarkt die Annahme eines Pfandbons verweigern?

Wer hat nicht schon mal nach der Abgabe der Pfandflaschen vergessen den Pfandbon auch einzulösen? Schnell verschwindet der Bon in einer Jacken- oder Hosentasche und schon gerät er in Vergessenheit. Wird der Pfandbon später wieder entdeckt, stellt sich die Frage, ob der Bon überhaupt noch gültig ist. Es gibt nämlich Fälle, in denen Supermärkte die Einlösung des Pfandbons 30 Tage nach der Abgabe der Flaschen mit dem Hinweis auf abrechnungstechnische Probleme ablehnen. Die Kassen sollen in einem solchen Fall einen Fehler zeigen. Doch ist dies zulässig?

Wie lange ist ein Pfandbon gültig und wann darf ein Supermarkt die Annahme eines Pfandbons verweigern?

Die Gültigkeit eines Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach verjährt der Auszahlungsanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Diese Frist kann sich aber noch verlängern. Denn die Verjährungsfrist fängt erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen an, in dem der Pfandbon ausgestellt wurde.

Wer also zum Beispiel seine Pfandflaschen im Mai 2016 abgegeben hat, kann den erhaltenen Pfandbon noch bis zum 31.12.2019 einlösen. Es ist daher unzulässig, wenn ein Supermarkt die Auszahlung eines 30 Tage alten Bons aus welchen Gründen auch immer verweigert.

Quelle:refrago/rb/pt
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29 Gedanken zu „Pfandbon für Flaschenpfand: Wie lange ist ein Pfandbon gültig und wann darf ein Supermarkt die Annahme eines Pfandbons verweigern?

  • 17. August 2020 um 10:22 Uhr
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    Mich kotzt das gerade echt an! Ich war am Freitag im Lidl einkaufen, dort hat man meine Pfandbons aus dem vergangenen Jahr allesamt abgelehnt. Sind ungültig. Sie ging einen Vorgesetzten fragen, kam wieder – ungültig, sagt der Chef.

    Tja. Aber was nützt einem das? Man findet wegen 10 euro keinen anwalt und kein amtsgericht würde sowas zulassen, sind ja eh überlastet.

    KIK – Im Januar war ich da, reklamierte 6 elektrische Geräte, die ich im Nov. gekauft hatte. Die Kassiererin wurde beleidigend, brüllte mich an. Sie: Nur innerhalb von vier Wochen. Ich blieb ruhig: Nein. 2 Jahre habe ich gesetzl. Gewährleistung. Die sind ja defekt! Sie: 4 Wochen.. vor Leuten brüllte die mich echt an. Was willst du machen, wenn die Ladenbesitzer etc. weigern?? Ich hab die Dinger weggeworfen. Drecksladen! Das Schlimmste ist aber, dass Täterschutz gilt. Ich kann ja nicht mal meine Erfahrungen öffentlich kundtun, ohne mich eventuell gegenüber den Verbrechern Schadensersatzpflichtig zu machen.

    Im Getränkemarkt fand sie dne Preis nicht. Ich: 4 Euro 49. Sie schrie: Lüüügner! Dieb. Du willst betrügen!! Ich bekam große Augen, die 20 anderen Leute im Laden auch. 4,49 musste ich dann bezahlen. Fand sie lustig. Ich sagte: Ich kenne die Leute aber alle nicht. Und um 6 Euro wurd eich dann noch beschissen. Selber Getränkemarkt, andere Verkäuferin – Ich war auf dme Weg nach Draußen, drehte um. Ich glaube, ich habe zu viel bezahlt. Sie sofort, wir kennen uns überhaupt nicht! Duuu machst den Fehler!! Nicht ich!! Ich rechnete vor. Nö. Keine Chance. Sie weigerte sich. Ich hatte wirklich mehr als 2 euro zu viel bezahlt aber was machen, wenn die sich weigern?? Im Internet vor warnen. Aber darf ich schildern, wenn mich jemand beleidigt oder betrogen hat?

    Physiotherapie. Ist das ihr Auto boah ist das hässlich! Ich war das erste und das letzte Mal da! Es war aber nicht mein Auto. Aber nur solche Menschen gibt es noch. Und seine Frau, die Inhaberin, kam ins Behandlungszimmer: Bevor ihnen das Buch noch in die Tasche fällt, sagte sie. Hallo!? Ich klau doch nicht!!! Ich hatte eine Angestellte gebeten mir ein Buch zu bringen, 40 Minuten nur rumliegen, war mir zu langweilig.

    O² – auch son Verein. Ich habe bereits 5x aufgeladen, die haben seit 2018 einfach 56 Euro von der Prepaidkarte einbehalten, wäre verfallen. Ich hatte nicht rechtzeitig aufgeladen. Dabei wurde O² vor Jahren vom BHG genau wegen diesen Verhaltens rechtskräftig verurteilt. Hat sich nichts geändert. Ich hab schon alles versucht, dass ich da wenigstens mein Geld wieder bekomme.

    Ich habs schwarz auf weiß, da sJobcenter denkt sich Gesetze aus, die es so nicht gibt. Als Arbeitsloser hätte ich kein Recht auf Religionsfreiheit, so das JC und auch meine politische Gesinnung dürfe ich nicht verheimlichen. Beschwerde, Landrätin, Landesdatenschutbeauftragte – als ich dann Aktenseinsicht beantragte und die mir verweigert wurde, kämpfte ich für Akteneinsicht. Iiiirgendwann durfte ich dann doch in einen Teilauszug meine Akte einsehen. Das kam so plötzlich, da hatten sie was übersehen zu entfernen. So fand ich heraus, dass die Landesdatenschutzbeauftragte mit drin hing und von allem wusste und sogar Anweisungen entgegen den Gesetzen erteilte. Ich habs heimlich fotografiert. Aber wie weit muss ich noch gehen? Ich bin sehr arm, völlig alleine, von klein auf mehrfach unheilbar krank. Ich hatte noch nie jemadne, der wenigstens ein Mal "ja" zu mir gesagt hat.

    Es tut mir leid, dass ich hier so rumheule. Sie sind Anwälte und denken vielleicht anders. Ich erlebe seit Jahrzahnten, dass die Verfassung und das Grundgesetz nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Ein Land von Verbrechern für Verbrecher.

    Als ich dann schwere Straftaten wie Nötigung, Körperverletzung, Vorteilsnahme im Amt, Erpressung Behörden meldete, nicht der Polizei, da ging es mir ans Leder, ich hätte die Behörde bedroht. Dabei habe ich nur gesagt und belegt, was passiert war. Hat sie ihre chefin schon mal öffentlich an den Kopf gehauen? Meine schon! Vor 36 Kolleginnen. Die Frau vom Jugendamt neben mir sprang mit riesen Augen auf. Ich fühlt emich shclecht, als wenn ich meiner Chefin eine geknallt hätte. Nächsten Tag bei der Hauptamtsleiterin: Sie lachte mich aus. "Was bist du nur für ein Mann! Hättest mir eine zurückgehauen, wäre es gut gewesen." Ich entgegnete: So etwas mache ich nicht! Ich wurde dann die näöchstne Wochen gemobbt, bekam ein schlechtes Arbeitszeugnis und die Kündigung. Die Chefin nicht mal eine Abmahnung. 9 meiner Kolleginnen im öffentl. Dienst der städtischen Kita fassten Mut und zeigten di eChefin nach meiner Anzeige wegen Mobbings an. Die bekamen niemals Urlaub, nie frei, immer nur die blöden Schichten. Nur die Lieblinge der Chefin durften machen, was sie wollten. Meine Kolleginnen erhielten alle eine Abmahnung: Loyalitätsverletzung – Man zeigt seinen Arbeitgeber nicht an! Als die Kinderpsychologin mich immer unten berührt hatte. Der ist nie was passiert. Das Geschilderte ist nicht mal 1 Promille, was mir seit Jahrzehnten Woche für Woche passiert. in größeres, älteres, viiiel stärkeres Mädchen zog mich in nen Wald und griff an meine Hose. Mann! Ich war 10!! Warum passiert Frauen nie was? Die können machen, was sie wollen. Weil auf ner psychosomatischen Kur ich an einen 5er-Frauentisch beim Essen musste, ging die Hölle dort für mich los. Sexuelle Belästigung warf man mir vor. Ich hatte Rotz und Waser geheult, als die Psychologin mir das vorhielt. Ich schrieb die ganze Nacht, wo ich war, was ich gemacht hatte. Ich hatte sogar Fotos! Am nächstne Morgen, ich ahtte keinen Termin, ich war trotzdem da: Frau Pfl…, wem haben sie geglaubt, fragte ich. Sie: Natürlich ihnen, Herr T… Was ie Frauen erzählt hatten und wie, das stimmte nicht. Ihnen wird nichts passieren. Die männlichen Kollegen, die Ärzte also, sogar der Klinikleiter machte es dann öffentlich. Jeden Tag, 6 Wochen lang, wenn ich in den Essenssaal kam, wurde es muxmäuschen still. Keine Entschuldigung, keine Richtigstellung. Wenn zwie Frauen sich Eins sind, dann möchte ich den Chf mal erleben, wie der sich verteidigt! Die eine Frau war 30 und aus Berlin, die andere 26 und Beamtin aus Bayern. Sie gaben dann auch sofort zu mir das angehängt zu haben, weil sie keinen Mann am Tisch haben wollten. Ich bekam einen Anruf, 5 Frauen hätten in der Stadt 7 bis 8 Jugendlichen Geld gegeben, ein Foto von mir gezeigt und sie beauftragt, mich zusammenzuschlagen. Das war immer noch nicht alles dort auf Kur.
    Mein neuer Nachbar ist Jäger. Ich hatte Besuch. Pltzlich: Auuu! Da hat der Nachbar auf meinem Grundstück das 13jährige Mädchen am Oberarm mit einem Gewehr angeschossen. Nun schickaniert er mich, weil die Polizei hier war, um sich den Tatort anzusehen. Ich hab ihn aber nicht mal angezeigt, sondern nur die Polizei gerufen. Würde ich für jeden Anderen auch tun. Nun mäht er 2 Stunden immer unter meinem Fenster. Stellt sich 3 Meter vom Küchenfenster entfernt hin und raucht. Brüllt rüber: Halts Maul. Letzte Woche hatte ich ne 5 cm lange Schraube senkrecht im Weg, ich wär fast rübergefahren. Dann war Klassentreffen 20 km von hier entfernt. Meine Mutter hatte und ich war dor tThema. Die Nachbarn rufen in Lübeck (40 km weit weg) und sagar 150 km entfern wohnende Leute an und "waren": Der … ist gefährlich. Hallo!? Gehts noch? Ein Großteil kennt mich. Die eine arbeitet sogar beim Frisör. Von der Tat, dass er auf ein Kind geschossen hat und mehrmals auch auf mein Grundstück, erzählte man nichts.
    Auf der Autobahn bremste mich jemand auf 30 km/h runter, nachdem er zweimal versucht hatte mich in die Betonmauer zu drücken. Der riss das Lenkrad rum und wollte mich rammen. Meine Mutter schrie im Auto. Wie ist das mit Dashcams? Ich höre immer nur Denunziantentum. Die spinnen doch! Bein ich ein Denunziant, wenn ich all sowas melden würde?? Einen hatte ich, da war ich zur Polizei: De rChef mit zwei goldenen Sternen nahm es persönlich auf. Beim Kennzeichen kam es spontan aus ihm heraus: Oh! Was für ein dicker Hund! Sie haben alles richtig gemacht und werden nicht bestraft, weil sie sich nicht an die Verkehrszeichen gehalten haben. Konnten sie ja nicht. Schusswaffengebrauch wäre sogar wahrscheinlich gewesen. Strafanzeige, Strafantrag, 4 Zeugen, Autofarbe, Heckaufkleber, Automakre und -typ, Haarfarbe, Locken, Brille, ungefähre Alter des Mannes – halbes Jahr später: Eingestellt, konnte nicht ermittelt werden. Zu wenig Hinweise. Aber das ind alles nur Kleinigkeiten. =( Ich wäre ein verarmter Multimillionär, wenn ich jedes Mal mein gesetzliches Recht einfordern würde. GmbHs, die einfach paar hundert Euro kassieren, nicht liefern, nicht nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag, nicht nach dem 1. nicht nach dem 2. Lieferverzug. Nicht nach der Aufforderung zur Rückerstattung des Geldes… Es ist sehr, sehr viel Geld für mich, wenn eine Firma einfach 340 Euro behält, wo ich nur eine Erwerbsminderungsrente von 363 Euro mtl. habe. totstellen und mein Geld als kostenlosen Kredit nehmen, das können sie. Aber was soll ich machen. Für mich ist das ein ganz, ganz schlimmes Land! Ich müsste die sparkasse wegen verbotenen Handlungen verkalgen udn würde such gewinnen. Die Deutsche Bank und würde auch gewinnen. Und drei Krankenhäuser… In einer Uni-Klinik kam nach der 5-stündigen OP die Narkoseärztin zu mir und sprang im Dreieck. Da hatte man mir mein Medikament abgebaut und einen Privatpatienten gegeben. In der Nachbarstadt war ich mal bei einem Arzt, ich war eigentlich Erster morgens um 7. Wir saßen nebeneinander, unterhielten uns, wir hatten das Gleiche – nur ich war arbeitslos und er war glücklich, wiel er Arbeit hatte, war aber auch zuhause und hatte Zeit, war ja krankgeschrieben. Es wurde ja auch gefragt, ob man arbeitslos ist. Arbeitslose werden zum Schluss behandelt. Die haben Zeit, war die Begründung. In der Uni R.. sagte iene Ärztin zu mir: Ich darf ihnen so viele Schmerzen zufügen, wie ich will. Ich darf sie nur nicht verletzen.
    Ich hab mir imemr nur gewünscht, dass mir wenigstens 1 Mal jemand zuhört und das so akzeptiert, wie es passiert ist. Mehr wollte ich eigentlich nicht. Sind sie schon mal während de rNMakrose aufgewacht und niemand bekam es mit? Wurde ihnen shcon mal ein Zahn während der Narkose rausgehauen und keiner war’s? Mein behandelnder Arzt in der UNI L… sagte: Keine Angst! Wir warten noch 3 Tage ab. Am Wochenende bin ich nicht da. Am WE kam ein anderer Arzt. Er ordnete eine Magensonde an, obowhl ich die nicht wollte. Ich erklärte, dass de rArzt und ich uns geeinigt hatten, noch abzuwarten, es bestünde keine medizinische Notwendigkeit. anordnung: Halten sie den Patienten fest! Zwei Schwersten hielten mich fest, der Arzt legte mir gegen meinen Willen die Magensonde. Ich lag danach nur noch da und weinte. Ich bat jede Schwester, bettelte nach einen Arzt, bot der Oberschwester an einen Zettel zu schreiben, in der ich sie ermächtige die Magensonde zu ziehen. Ich sagte: Ich möchte doch nur, dass sie fachmännisch gezogen wird! Nachmittags erhielt ich besuch. Ich schleppte mich auf Klo. Ich holte tief Luft, zog einmal, dann ein zweites Mal, dann war sie draußen. Ich war oft genug im Krankenhaus. Ich kenne mehr latainische Begriffe als mancher Arzt. Ich glaube, damit sich tausend Menschen hinstellen können und sagen: Wieso willst du dich umbringen? Das Leben ist doch soooo schööön, muss es Einen geben, der den ganzen Dreck und Schrott von den Tausend alleine abbekommt. Vielen Dank, dass Sie sich das durchgelwesen haben. Ich brauchte das gerade, denn ich sitze seit Wochen nur noch und weine und hatte in den letzten 3 Monaten täglich nur noch "böse" Gedanken. Arm zu sein, finde ich nicht schlimm. Aber arm zu sein ine inem der reichsten Länder der Welt und täglich zu sehen, was die Anderen alles haben und zu wissen, egal wie krumm du dich machst, ob ein Vollzeitjob, ob zwei, dur wirst das niemals haben – das ist schlimm! Ich war schließlich auch mal arbeiten, bevor der Chirurg in der UNI L.. nach de rOP an mein Bet tkam und sagte: Herr Th.. es tut mir leid, ich habe mich verschätzt. 20 Nach-Ops, nur noch Schmerzmittel… und das JC beantragte nun Rente und nun habe ich mit 44 volle Erwerbsminderungsrente. Wat soll ich damit? Mein "Leben" ist doch eigentlich vorbei!

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    • 13. April 2021 um 15:13 Uhr
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      Das ist ja schrecklich. Tut mir sehr leid für Sie und ich hoffe diese Pechsträhne hat bald ein Ende. Leider kann ich Ihnen nur diese Worte anbieten, da ich kein Anwalt bin, aber ich wünsche Ihnen alles Gute. Liebe Grüße und bleiben Sie stark.

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  • 8. Juli 2019 um 20:58 Uhr
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    Die Frage wann ein Geschäft den Bon verweigern darf ist für mich noch nicht geklärt. Ich wollte einen Bon von Rewe bei einem anderen Rewe einlösen. Wurde verweigert. Wie sieht es da rechtlich aus?

    Antwort
    • 6. August 2019 um 19:21 Uhr
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      Das ist soweit richtig. Es ist ja eine andere filliale. Das ist aber soweit ich weiß bei allen Märkten so

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    • 26. November 2020 um 1:26 Uhr
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      Der Pfandbon kann nur in der selben Filiale eingelöst werden, wo man die leere Dosen und Flaschen abgegeben hat. Die Verjährung ist gemäß §195 BGB iVm §199 BGB drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres gültig.
      Wenn die Auszahlung des Pfandbon von der Kassiererin oder vom Kassiererin verweigert wird, die Filialleitung aufsuchen, wenn die Filialleitung den Pfandbon auch verweigert, dann die Polizei anrufen.

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  • 5. Juli 2019 um 9:33 Uhr
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    Für alle, die der deutschen Sprach nicht mächtig sind, § 195 BGB besagt eindeutig:

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

    Da gibt es nichts dran zu deuteln!

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    • 12. Juli 2019 um 10:38 Uhr
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      Bitte nie den § 195 BGB ohne den Inhalt des § 199 BGB zitieren.
      Wie ganz oben dargestellt beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist unter Anwendung des 199 eben NICHT drei Jahre, sondern drei Kalenderjahre.
      Die Tage des Jahres, in dem man den Pfandbon erhalten hat, kommen fristverlängernd oben drauf.

      Antwort
  • 3. Mai 2018 um 13:04 Uhr
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    Sofort Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

    Antwort
  • 31. März 2018 um 8:52 Uhr
    Permalink

    Hallo, ich war heute bei Edeka und die haben die Annahme eines Pfandbon von Mitte 2017 verweigert. Angeblich ist ein Pfandbon Kur noch 2 Wochen gültig. Stimmt das? Bekomme ich mein Geld jetzt nicht wieder?

    Antwort
  • 30. August 2017 um 19:31 Uhr
    Permalink

    Der Link refrago/rb/pt ist falsch.

    Antwort
  • 22. März 2017 um 21:55 Uhr
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    Es besteht kein Kaufvertrag!!!

    Pfand ist pfand. Der ksuf bezieht sich auf die ware, nicht die verpackung. Ich hsbe kein eigentum an der pflasche erworben, sondern ein nutzungsrecht der verpackung für meine ware…

    Damit gilt nicht der kaufvertrag.

    Antwort
  • 24. März 2016 um 12:01 Uhr
    Permalink

    Ein Kommentar sagt, dass BGB§474-3 gilt und 30 Tage richtig sind. Ich möchte, dass REFRAGO.DE das klarstellt! Wer hat denn nun Recht? Blamiere ich mich im Laden, wenn ich mich auf den §195 berufe?

    Antwort
    • 31. August 2017 um 12:52 Uhr
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      Bitte sagen Sie genau, welcher Kommentar das schreibt, dann können wir das prüfen.

      Antwort
    • 14. Oktober 2017 um 11:10 Uhr
      Permalink

      (3) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Sache in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken.

      Da steht nix von § 195…. Also hat der § 474 (3) BGB keine Anwendung.

      Antwort
  • 22. März 2016 um 10:27 Uhr
    Permalink

    Ein Pfandbon mit Barcode, wie der im Beitrag gezeigte, ist in der Regel nach ein paar Wochen Geldbörsenaufenthalt von einer Scannerkasse schlichtweg nicht mehr lesbar. Um Fälschungen auszuschließen, wird der Scancode mit einer Datenbank abgeglichen. Dadurch wird eine Einlösung von Kopien vermieden. Ist der Datenbankabgleich nicht mehr möglich, kann niemand mehr feststellen, ob es sich um eine Fälschung handelt. Vielleicht wäre es hilfreich, nicht einfach ein Gesetz zu zitieren, sondern die technischen Hintergründe zu berücksichtigen. Nicht Alles, was man nicht versteht, ist eine Verschwörung. Manchmal ist es eben einfach nur Unwissen…

    Antwort
    • 23. März 2016 um 14:18 Uhr
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      Wer redet hier was von Verschwörung?
      Mag ja sein, dass Sie mit der Aussage Recht haben, aber Gesetze sind nicht wie man immer so schön sagt dazu da, um gebrochen zu werden, sondern um eingehalten zu werden.
      Wenn das Gesetz sagt, es ist zulässig, dann ist dies schlichtweg so.
      Dann muss eben an den technischen Möglichkeiten gefixt werden um das Gesetz auch einhalten zu können.
      Diese technische Angelegenheiten sollen den Kunden nicht in seinen Rechten einschränken.
      Das ist keine Verschwörung das ist schlichtweg Gesetz!

      Antwort
      • 24. März 2016 um 10:41 Uhr
        Permalink

        Zitat:
        "Es gibt nämlich Fälle, in denen Supermärkte die Einlösung des Pfandbons 30 Tage nach der Abgabe der Flaschen mit dem Hinweis auf abrechnungstechnische Probleme ablehnen. Die Kassen SOLLEN einem solchen Fall einen Fehler zeigen."

        Die Satzkonstruktion suggeriert, es wäre Absicht, dass die Kassen einen Fehler zeigen. Das ist möglich. Meistens zeigen die Kassen aber einen Fehler, weil ein Fehler vorliegt. DAS meinte ich mit "Verschwörung". Wenn die technische / automatische Prüfung eines Beleges fehlschlägt, ist ein erhöhter Prüfungsaufwand notwendig. Da greift dann möglicherweise BGB §254 (Mitverschulden). Ob der Händler sich auf BGB§275-2 (Verhältnismäßigkeit) berufen kann, bliebe ebenfalls noch zu klären. In Rechtsgeschäften haben alle Vertragspartner eine gewisse Sorgfalts- bzw. Mitwirkungspflicht, auch wir Kunden.

        Für Verbraucherverträge greift nach meiner Laienmeinung BGB§311ff. In BGB§474-3 ist von bis zu 30 Tagen die Rede. Damit dürfte der Händler wohl vor Gericht durchkommen, sofern der Kunde nicht selbst ebenfalls Unternehmer ist.

        Das habe ich in der letzten halben Stunde nachgelesen. Der Text des BGB ist im Internet verfügbar. Wie lange hat der Verfasser des Artikels sich mit den Gesetzen befasst, dass er solches Halbwissen verbreitet?

        Übrigens werde ich beim Getränkekauf an der Kasse regelmäßig gefragt, ob ich einen Pfandbon habe. Sie nicht? Dann wechseln Sie am Besten den Händler.

        Antwort
        • 3. April 2016 um 19:58 Uhr
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          Nein. Es handelt sich beim Flaschenpfand nicht um einen Kaufvertrag.

          Antwort
          • 5. April 2016 um 22:15 Uhr
            Permalink

            Warum nicht? Ich bezahle für die Flaschen.
            Und wenn ich sie zurückgebe, bezahlt der Händler.
            Für mich ist das genau das, was man "kaufen" nennt.
            Wenn ich Mehrweggetränke mitnehme kaufe ich auch die Flaschen. Wenn der Händler die Flaschen annimmt, kauft er sie mir wieder ab. Wenn das Pfand nicht als Kauf gilt, ist es dann vielleicht sowas wie eine Mietkaution oder Leihgebür? Gibt es dazu vielleicht sowas wie ein Grundsatzurteil?
            Was, wenn ich die Flaschen länger als drei Jahre behalte; ist dann mein Anspruch verjährt?

          • 12. Juli 2019 um 10:33 Uhr
            Permalink

            Wenn Sie sämtliche §§ des BGB durchgearbeitet haben werden Sie feststellen, das es eine Leihgebühr nicht gibt.

          • 20. März 2017 um 11:47 Uhr
            Permalink

            das ist falsch. Ein Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Flaschen am Pfandautomaten zustande. Der Händler hat den Ankauf der Flaschen automatisiert. Deshalb entsteht ein Vergütungsanspruch des Kunden. Das ist exakt so zu bewerten, als ob Sie in der Kneipe den Deckel erst später zahlen. Es ist ein Kreditvertrag zu stande gekommen. Die Laufzeit ist unbestimmt und endet bei begleichung der Schuld, oder spätestens nach der Verjährung nach BGB.

  • 7. Januar 2016 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Heute im Netto in Düsseldorf, Annahme verweigert da ein Bon vom 19.12 nicht im folgenden Jahr(7.1) eingelöst werden kann. Sogar seine Kasse hat gestreikt.

    Antwort
  • 11. August 2015 um 19:05 Uhr
    Permalink

    Hatte vorige Woche gerade diese "Fehlermeldung" bei Kaufland, i.d.F. nach 5 Wochen. Hab die freundliche migrationausstrahlende Kassiererin gefragt, ob sie sich "deutschen" Ärger holen wolle oder lieber gleich ihren wahrscheinlich deutschen Superwiser. . . Sie wusste gleich Bescheid und hat ihre Kasse "überlistet". Merke: Abgezockt werden nur allzu Bequeme oder ganz Dumme. Die lesen hier aber nix, so dass dem Supermarkt genügend ‚illegales‘ Beigeld zum Kostenausgleich für manchmal übergroße verdreckte Sammelmengen aus anderen Märkten zukommt. Gegönnt !

    Antwort
    • 15. März 2016 um 15:49 Uhr
      Permalink

      Du dummer Nazi! – was hat das Eine (Herkunft) mit dem Anderen (Pfandbon) zutun? UNGLAUBLICH!

      Antwort
      • 18. März 2016 um 14:15 Uhr
        Permalink

        Auch wenn der Kommentar vielleicht nicht politisch korrekt war ist es kein Grund beleidigend zu werden oder nationalsozialistische Züge zu unterstellen.

        Antwort
        • 19. März 2016 um 13:41 Uhr
          Permalink

          so, also, ich finde es ziemlich dreist, hier zu erwähnen, dass es sich um eine Kassierien mit Migrationshintergrund handelt, denn es hat gar nichts damit zu tun, ob sie einen hat oder nicht. (schon zu erwähnen, dass sie einen solchen Hintergrund hat, und auch der Ausdruck "deutschen Ärger" zeigt, dass der Schreiber eher feindlich eingestellt ist) Die Anweisungen für dieses einlösen von Pfandbons kommen von ganz oben, und das sind meist keine Menschen mit Migrationshintergrund. Ebenfalls dumm und frech ist die Aussage: Abgezgockt werden nur ganz Dumme oder Bequeme. Meist sind es intelligente Menschen, die deswegen keinen Streit vom Zaun brechen. Auch mir wurde bei Marktkauf ein Pfandbon nach 2 Wochen verweigert. Ich hatte schlichtweg keine Lust auf dieses hin und her. Meine Zeit ist mir zu wertvoll für dieses Streiten und wegen 2 Euro mache ich mir keinen Stress. Also der Kommentar: Du dummer Nazi, war vielleicht nicht glücklich, aber dumm trifft es alle Mal.

          Antwort
          • 22. März 2016 um 10:33 Uhr
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            Unterstelle bitte Antefix nicht, dumm zu sein. Das wäre unfair. Ich finde, C aus B an der S hätte das Wort "dumm" in seinem Kommentar weglassen sollen. Der Rest des Kommentars erscheint mir zutreffend. Eine politische Äußerung wurde politisch korrekt beschrieben.

  • 10. August 2015 um 9:12 Uhr
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    Geschäftsführer rufen lassen und auf Verjährungsfrist nach § 195 BGB hinweisen (man könnte prophylaktisch auch schon einmal die o. g. Rechtsausführungen ausdrucken und zur ggf. notwendigen Vorlage zu Hause aufbewahren…). Sollte dies zu keinem Erfolg führen, Pfandbon wieder mitnehmen und bei Unternehmensführung beschweren. Berechtigte Beschwerden bei der Geschäftsleitung von Supermarktketten werden idR mit besonderer Kulanz beantwortet (großzügige Geschenke aus dem Sortiment bzw. Einkaufsgutschein).

    Antwort
  • 9. August 2015 um 16:43 Uhr
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    Und was mache ich, wenn sich der Supermarkt vehement weigert, den Bon einzulösen? Anzeige wegen Unterschlagung?

    Antwort

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