Rote Fußgängerampel: Darf man als Fußgänger neben der Ampel bei Rot über die Straße gehen?
Als Fußgänger nutzt man mal schnell die Möglichkeit über eine Straße zu kommen, wenn gerade kein Autoverkehr herrscht. Dabei spielen rote Ampeln gerne mal keine Rolle. Sie werden einfach ignoriert oder der Fußgänger geht ein paar Meter weiter neben der Ampel über die Straße. Doch ist dies zulässig oder liegt nicht in einem solchen Fall ein Rotlichtverstoß vor?
Darf man als Fußgänger neben der Ampel bei Rot über die Straße gehen?
Es dürfte zunächst jedem klar sein, dass eine rote Fußgängerampel am Fußgängerüberweg nicht missachtet werden darf. Überquert ein Fußgänger dagegen ein paar Meter neben der Ampel die Straße, liegt an sich kein Rotlichtverstoß vor. Eine Regelung dazu findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. Es ist für einen Fußgänger ohnehin grundsätzlich erlaubt an jeder Stelle eine Straße zu überqueren. Es darf nur nicht der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.
Wie wird ein Rotlichtverstoß von Fußgängern bestraft?
Missachtet ein Fußgänger an einem Fußgängerüberweg eine rote Ampel, so droht ihm ein Bußgeld von 5 EUR. Kommt es dabei zu einem Unfall wird ein Bußgeld von 10 EUR fällig. Darüber hinaus können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche drohen. In diesem Zusammenhang kann es eine Rolle spielen, dass der Fußgänger ein paar Meter neben einer Ampel die Straße überquerte. Wird er dabei von einem PKW erfasst, muss er sich unter Umständen eine Mitschuld anlasten. Ob und in welcher Höhe dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.