Wann und wie wird der gesetzliche Mindestlohn festgelegt?
Ein gesetzlicher Mindestlohn wurde in Deutschland mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) am 1. Januar 2015 eingeführt. Er betrug zu diesem Zeitpunkt 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde. Anfang des Jahres 2017 erhöhte sich der Mindestlohn auf 8,84 EUR brutto. Für die Jahre 2019 bzw. 2020 soll der Mindestlohn auf 9,19 EUR bzw. 9,35 EUR steigen. Doch wie und zu welchem Zeitpunkt wird die Höhe des Mindestlohns festgelegt?
Wann und wie wird der gesetzliche Mindestlohn festgelegt?
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohn wird durch die sogenannte Mindestlohnkommission bestimmt (§ 4 Abs. 1 MiLoG). Sie wird alle fünf Jahre neu zusammengesetzt und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht (§ 4 Abs. 2 MiLoG). Die stimmberechtigten Mitglieder stammen je drei aus Gewerkschaftskreisen und Arbeitgeberverbänden (§ 5 Abs. 1 MiLoG). Sämtliche Mitglieder der Kommission sind nicht an Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhalten aber eine Entschädigung (§ 8 MiLoG).
Über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bestimmt die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (§ 9 Abs. 1 MiLoG). Dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung. Die Empfehlung der Kommission wird mittels einer Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrats verbindlich (§ 11 Abs. 1 MiLoG).
und wo bleibt der höchstlohn?
kriminelle vereinigung BRD