Bundestags­wahl28.11.2017

Was ist eine geschäfts­führende Bundes­regierung?

Was ist unter dem Begriff der geschäfts­führenden Bundes­regierung zu verstehen?

Was ist eine geschäfts­führende Bundes­regierung?

Tritt ein neu gewählter Bundestag zusammen, endet das Amt des Bundes­kanzlers und der Bundes­minister (Art. 69 Abs. 2 des Grund­gesetzes – GG). Jedoch ist auf Ersuchen des Bundes­präsidenten der Bundes­kanzler, auf Ersuchen des Bundes­kanzlers oder des Bundes­präsidenten auch ein Bundes­minister, verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiter­zuführen (Art. 69 Abs. 3 GG). Man spricht in diesem Fall von der geschäfts­führenden Bundes­regierung. Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass bis zur Wahl eines neuen Bundes­kanzlers und zur Ernennung neuer Bundes­minister Deutschland nicht ohne Regierung da steht. Die personelle Zusammen­setzung der bisherigen Bundes­regierung bleibt somit bestehen. Eine zeitliche Befristung existiert nicht. Eine geschäfts­führende Bundes­regierung bleibt damit so lange im Amt, bis eine neue Bundes­regierung aufgestellt ist.

Welche Befugnisse besitzt eine geschäfts­führende Bundes­regierung?

Zwar besitzt die geschäfts­führende Bundes­regierung fast sämtliche Befugnisse einer regulären Bundes­regierung. Jedoch kann es zum einen an der nötigen Mehrheit im Bundestag fehlen, um politische Ziele effektiv durch­zusetzen. Zum anderen entspricht es der bisherigen Praxis keine weitreichenden Entscheidungen zu treffen, die die nächste Bundes­regierung binden würde. Einem geschäfts­führenden Bundes­kanzler ist es weder möglich durch ein konstruktives Miss­trauens­votum abgewählt zu werden noch eine Ver­trauens­frage zu stellen.

Quelle:refrago/rb
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