Steuerrückstände28.04.2015

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts?

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Behörden die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts fordern. So zum Beispiel dann, wenn es um die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einer Gaststätte geht. Auch die Eintragung des Käufers eines Grundstücks im Grundbuch sowie die Bewerbung um öffentliche Aufträge werden von der Bescheinigung abhängig gemacht. Doch um was handelt es sich bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird auch Bescheinigung in Steuersachen genannt. Sie dient zum Nachweis, dass keine Steuerrückstände vorhanden sind. Sie gibt darüber hinaus Auskunft über das Zahlungsverhalten und die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen. Durch die Bescheinigung soll es einer Behörde ermöglicht werden, die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen einschätzen zu können.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann gegen eine Gebühr beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem Bevollmächtigten übersandt.

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