09.05.2017

Was kostet die Erstellung einer Patienten­verfügung beim Notar?

Durch eine Patienten­verfügung soll sicher­gestellt werden, dass Ihr Wille bezüglich ärztlicher Behandlungs­maßnahmen auch dann respektiert wird, wenn Sie nicht in der Lage sind eine eigene Entscheidung zu treffen. Die Patienten­verfügung dient somit dazu, für den Fall Ihrer Ent­scheidungs­unfähigkeit festzulegen, ob und wie bestimmte ärztliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Gesetzlich geregelt ist sie in § 1901a BGB. Um sicherzustellen, dass Ihre Verfügungen auch beachtet werden, kann es sinnvoll sein, die Patienten­verfügung von einem Notar erstellen und anschließend beurkunden zu lassen. Doch mit welchen Kosten ist dies verbunden?

Was kostet die Erstellung einer Patienten­verfügung beim Notar?

Nach § 36 Abs. 2 des Gerichts- und Notar­kosten­gesetz (GNotKG) ist der Geschäfts­wert für eine Patienten­verfügung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er beträgt daher gemäß § 36 Abs. 3 GNotKG im Regelfall 5.000 Euro. Nach der Kosten­verzeich­nisnummer 21200 zum GNotKG kann der Notar für das Be­urkundungs­verfahren eine einfache Gebühr, jedoch mindestens 60 Euro, verlangen. Da ausgehend von dem regel­mäßigen Geschäfts­wert von 5.000 Euro somit eine Vergütung von nur 45 Euro anfallen würden (siehe Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG), erhöht sich die Vergütung auf den Mindest­betrag von 60 Euro. Die Erstellung einer Patienten­verfügung kostet daher mitsamt der Beratung und Beurkundung in der Regel 60 Euro. In Einzel­fällen kann der Geschäfts­wert höher liegen, so dass sich auch die Notarkosten erhöhen können. Dies wird aber nur in absoluten Ausnahme­fällen so sein.

Quelle:refrago/rb
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