Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar?
Durch eine Patientenverfügung soll sichergestellt werden, dass Ihr Wille bezüglich ärztlicher Behandlungsmaßnahmen auch dann respektiert wird, wenn Sie nicht in der Lage sind eine eigene Entscheidung zu treffen. Die Patientenverfügung dient somit dazu, für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festzulegen, ob und wie bestimmte ärztliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Gesetzlich geregelt ist sie in § 1901a BGB. Um sicherzustellen, dass Ihre Verfügungen auch beachtet werden, kann es sinnvoll sein, die Patientenverfügung von einem Notar erstellen und anschließend beurkunden zu lassen. Doch mit welchen Kosten ist dies verbunden?
Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar?
Nach § 36 Abs. 2 des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist der Geschäftswert für eine Patientenverfügung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er beträgt daher gemäß § 36 Abs. 3 GNotKG im Regelfall 5.000 Euro. Nach der Kostenverzeichnisnummer 21200 zum GNotKG kann der Notar für das Beurkundungsverfahren eine einfache Gebühr, jedoch mindestens 60 Euro, verlangen. Da ausgehend von dem regelmäßigen Geschäftswert von 5.000 Euro somit eine Vergütung von nur 45 Euro anfallen würden (siehe Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG), erhöht sich die Vergütung auf den Mindestbetrag von 60 Euro. Die Erstellung einer Patientenverfügung kostet daher mitsamt der Beratung und Beurkundung in der Regel 60 Euro. In Einzelfällen kann der Geschäftswert höher liegen, so dass sich auch die Notarkosten erhöhen können. Dies wird aber nur in absoluten Ausnahmefällen so sein.