Schadenersatz28.09.2016

Was versteht man unter Kranzgeld?

Was ist unter dem Begriff des Kranzgeldes zu verstehen?

Was versteht man unter Kranzgeld?

Unter dem Begriff des Kranzgeldes verstand man die Entschädigung, die eine un­bescholtene Frau von ihrem Verlobten verlangen konnte, wenn sie auf Grund des Ehe­versprechens mit ihm Geschlechts­verkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste. Geregelt war diese Art von Schmerzens­geld in § 1300 BGB. Die Vorschrift trat am 1. Januar 1900 in Kraft und wurde am 1. Juli 1998 abgeschafft. Der Anspruch wurde damit begründet, dass es für eine ent­jungferte Frau wesentlich schwieriger war sich wieder standes­gemäß zu verheiraten. Der Begriff des „un­bescholten“ bezog sich aber nicht nur auf die Jung­fräulich­keit der Frau, sondern betraf auch andere Sach­verhalte, wie etwa Gefängnis­aufenthalte. War eine Frau nicht mehr un­bescholten, so stand ihr der Entschädigungs­anspruch nicht zu.
Die Vorschrift verlor nach der letzten dokumentierten Verurteilung zur Zahlung eines Kranzgeldes nach § 1300 BGB durch das Amtsgericht Korbach am 06.05.1980, Az. 3 C 321/79, immer mehr an Bedeutung. Das Amtsgericht Münster entschied im Jahr 1992, dass die Vorschrift wegen des Verstoßes gegen den Gleichheits­grundsatz (Art. 3 GG) verfassungs­widrig ist und verneinte daher einen Anspruch auf Kranzgeld (Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.12.1992, Az. 50 C 628/92). Im Jahr 1998 wurde die Regelung schließlich abgeschafft.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Was versteht man unter Kranzgeld?

  • 4. Oktober 2016 um 15:03 Uhr
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    Hallo, mein ältester Palandt (49. Auflage, 1990) auf Anwendung des § 1300 zu späterer Zeit. Es sind zitiert: LG Saarbrücken NJW 87,2241 und AG St. Ingbert FamRZ 87, 941. Allerdings habe ich die beiden Veröffentlichungen nicht vorliegen, weiss daher auch nicht ob dem Zahlungsbegehren stattgegeben wurde

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