Rentenzahlung27.02.2024

Wie erfährt die Renten­versicherung vom Tod eines Rentners?Rentner im Ausland müssen einmal jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen

Stirbt ein Rentner, fällt die Rente automatisch weg. Doch wie erfährt die Renten­versicherung vom Tod eines Rentners?

Wie erfährt die Renten­versicherung vom Tod eines Rentners?

Wie die Renten­versicherung vom Tod eines Renten­beziehers erfährt, hängt zunächst davon ab, ob der Rentner in Deutschland oder im Ausland lebt.

  • Renten­bezieher in Deutschland

    Die Renten­versicherung erfährt durch den elektronischen Sterbe­datena­bgleich vom Tod eines Renten­beziehers. Dieser findet zwischen den Standes­ämtern, den Melde­behörden und schließlich der Renten­versicherung statt. Die Stande­sämter leiten sämtliche Sterbe­anzeigen an die Melde­behörden weiter, die wiederum die Renten­versicherung informiert. Die Renten­versicherung erwirkt schließlich über den Renten­service der Deutschen Post eine Zahlungs­einstellung.

    Zudem kommt es zu einer Zahlungs­einstellung, wenn eine Renten­anpassungs­mitteilung als un­zustellbar zurückkommt.

  • Renten­bezieher im Ausland

    Vom Tod eines Renten­beziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Renten­versicherung durch den elektronischen Sterbe­datena­bgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungs­einstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebens­bescheinigung nicht eingereicht wird. Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebens­bescheinigung zurück­senden.

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert. Hier das Neuste aus dem Sozialversicherungsrecht.

Quelle:refrago/rb
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4 Gedanken zu „Wie erfährt die Renten­versicherung vom Tod eines Rentners?

  • 28. Februar 2024 um 15:13 Uhr
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    Sammelbecken von Phantastereien und Ungereimtheiten!
    a) Lebensbescheinigung für Schweizer Rente ist schon lange nicht mehr erforderlich!
    b) Deutschland-weiter Sterbedatenabgleich ist nach wie vor höchst unzuverlässig, Tod fällt vielfach auch erst auf, wenn der Postbote keine weitere Behördenpost mehr in den Briefkasten des Verstobenen stopfen kann, wie z.B. im Fall meines Nachbarn

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  • 25. Januar 2017 um 4:04 Uhr
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    a) Sterbedatenabgleich gibt es meines Wissens nicht mit ausländischen Versicherungen, z.B. mit der AHV/Schweiz. Daher müssen alljährlich höchst unangenehm/aufwändig zu beschaffende Lebensbescheinigungen von der Meldebehörde beigebracht werden.
    b) Deutsche (unbescheinigt versendete) Rentenanpassungsmitteilungen werden nicht selten schon vom Post-Rentenservice verschlampt und, wie in meinem Wohnhaus, vom Briefzusteller nicht an den Absender retourniert. Daher wohl auch die nicht seltenen Fälle von Unterschlagung der Rentenzahlung durch Hinterbliebene.

    Antwort
    • 29. Februar 2024 um 15:04 Uhr
      Permalink

      Seit mind. einem Jahr gibt es einen Abgleich mit der Schweizer Rentenversicherung! Es wird auch eine rückwirkend jährliche Auszahlung angeboten, um so die deutschen Bankgebühren für „Warenlieferungen“ aus der Schweiz zu vermeiden…

      Antwort

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