Elementarschadenversicherung28.05.2024

Wie kann man sich gegen Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau versichern?Wissenswertes zur Elementarschadenversicherung

Die jüngsten Hochwasser in verschiedenen Teilen Deutschlands haben es wieder gezeigt. Eine Versicherung gegen Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau kann sehr sinnvoll sein. Was muss man diesbezüglich wissen und beachten?

Hochwasser: Elementarschadenversicherung bei Überschwemmung und Rückstau

In letzter Zeit haben viele Betroffene durch die jüngste Hochwasserlage in Niedersachsen und die mediale Berichterstattung erkannt, dass ihre reguläre Gebäudeversicherung keinen Schutz vor Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen bietet. Eine Wohngebäudeversicherung deckt nämlich „nur“ Schäden an der Immobilie durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser ab. Einen erweiterten Schutz gegen Elementargefahren erhält man durch den (zusätzlichen) Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Allerdings sind auch hier nicht alle Schadensszenarien versicherbar und es können Deckungslücken bestehen, die sich nur durch eine gründliche Lektüre der Versicherungsbedingungen – also dem Kleingedruckten – feststellen lassen.

Was ist eigentlich eine Überschwemmung?

Die Überschwemmung ist als Naturgefahr in der Elementarschadenversicherung versichert. Aber die „versicherungsrechtliche Überschwemmung“ weicht oft vom allgemeinen Verständnis einer Überschwemmung ab. Eine typische versicherungsrechtliche Überschwemmungsklausel sieht folgendermaßen aus:

„1. Versicherte Schäden

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung […] zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

  1. Überschwemmung

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch

  1. a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
  2. b) Witterungsniederschläge;
  3. c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).“

Welche „Überschwemmungsschäden“ sind ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch „erdgebundenes Wasser“.  Daher wäre eine Durchfeuchtung des Erdbodens mit Niederschlags- oder Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze, die beispielsweise zu einem feuchten oder nassen Keller führt, nicht versichert. Zusätzlich wird oft vorausgesetzt, dass eine Überflutung der unbebauten, also nicht versiegelten, Geländeoberfläche stattgefunden haben muss.

Sammelt sich Wasser hingegen auf Gebäudeteilen, wie Flachdächern, in einem Kellerabgang oder einem Lichtschacht, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Eine andere Situation liegt vor, wenn sich das Wasser zunächst außerhalb des bebauten Bereichs auf dem versicherten Grundstück ansammelt und dann in einen Kellerabgang oder Lichtschacht fließt, was zu Gebäudeschäden führt. In diesem Fall besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.

Versicherungsnehmer trägt die Nachweispflicht für einen Überschwemmungsschaden

Der Versicherungsnehmer ist für das Vorliegen des versicherten Ereignisses nachweispflichtig. Daher sollte man bei einer drohenden Überschwemmung nicht nur versuchen, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und den Schaden klein zu halten, sondern auch den Schadenshergang durch Fotos oder Filmaufnahmen festzuhalten und somit zu dokumentieren.

Wichtig: Auch das Rückstaurisiko abdecken!

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Versicherung das sogenannte Rückstaurisiko abdeckt. Dies bezieht sich auf den Fall, dass Wasser aufgrund von Überflutungen durch oberirdische Gewässer (stehend oder fließend) oder durch Niederschläge aus den Ableitungsrohren oder den damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Hauseigentümer sollten Abschluss einer Elementarschadenversicherung  prüfen

Viele Hauseigentümer empfinden die Prämien für eine Elementarschadenversicherung als hoch und verzichten dann leider oft auf diesen Versicherungsschutz. Dennoch ist es ratsam, den Abschluss einer solchen Versicherung unter Berücksichtigung der Gefahrenlage am spezifischen Versicherungsort zu prüfen.

Fazit zur Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden an dem Gebäude, die durch bestimmte Naturgefahren wie Erdrutsch oder Schneedruck verursacht werden. Wie jede Versicherung bietet sie jedoch keinen umfassenden Schutz. Zudem hängen die Leistungen von den spezifischen Umständen im Schadensfall ab.

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Quelle:refrago(pt)
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