Gesetzliches Zahlungsmittel22.09.2023

Darf ein Händler die Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen verweigern?

Wer mit einem 200 oder 500 Euro-Schein eine Rechnung von 20 Euro bezahlen will, kann unter Umständen ein Problem bekommen. Denn viele Händler verweigern die Annahme solcher Scheine. Dürfen sie das überhaupt?

Der Grund, warum viele Händler die Annahme von 500 Euro und 200 Euro-Scheinen verweigern, kann darin liegen, dass sie Angst vor Falschgeld haben oder nicht genügend Wechselgeld in der Kasse haben. Doch egal warum die Händler die Annahme eines 200 oder 500 Euro-Scheins verweigern, es stellt sich die Frage: Muss der Händler die Scheine annehmen?

Dürfen die Händler die Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen verweigern?

Grundsätzlich dürfen alle gesetzlich zugelassenen Euro-Scheine als Zahlungsmittel verwendet werden, also auch die 200 und 500 Euro-Scheine. Dennoch dürfen die Händler die Annahme dieser Scheine verweigern, wenn die Bezahlung mit einem solchen Schein außer Verhältnis zum Kaufpreis steht. In einem solchen Fall kann der Kunde nämlich nicht erwarten, dass der Händler genügend Wechselgeld in der Kasse hat. Wichtig ist nur, dass die Händler den Kunden von der Einschränkung sichtbar in Kenntnis setzen.

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Quelle:refrago/rb/pt
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32 Gedanken zu „Darf ein Händler die Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen verweigern?

  • 30. Oktober 2018 um 14:22 Uhr
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    Wenn 500 oder 200 € Scheine wegen Mangels an Wechselgeld nicht angenommen werden, so ist da ja noch nachvollziehbar. Werden diese aber aus Angst vor Falschgeld nicht angenommen, so ist das ein Armutszeugnis. Jeder Kassierer muß darin ausgebildet sein Geld auf seine Echtheit überprüfen zu können und muß auch wissen, daß vor allem mit großem Abstand der 20er und 50er die Scheine sind die gefälscht werden. 500er werden – wenn sie denn gefälscht werden – im Rahmen großer Geldwäschegeschäfte benützt; dazu nützt der Umsatz an einer Tankstelle nichts. Der Kassierer sollte für den Fall der nicht Zahlbarkeit einen Zahlschein vorrätig haben, denn 97% aller Kunden sind ehrliche Kunden! Wenn er dann noch sich eine Kopie oder Foto der beiden Seiten des Ausweises anfertigt und den Kunden neben dem betrag unterschreiben lässt, ist praktisch kein Risiko gegeben – wenn es ein Kunde mit Aufenthalt in der BRD, BRÖ und Schweiz ist.

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  • 16. Juli 2018 um 19:27 Uhr
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    Die Frage ist dennoch nicht geklärt und selbst Handelsketten wie Rewe oder netto Marken Discount verweigern auf Grund des Managements die Annahme von 500 euro scheinen selbst bei einen Einkaufswert von 200 euro aus. Und verweigern dir die wahre zu bezahlen. Wobei der Text der Bundesbank was anderes sagt.

    Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).

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  • 28. Dezember 2017 um 17:22 Uhr
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    Der 500 EUR-Schein ist eine gültige Währung. Damit muss es auch möglich sein damit zu bezahlen.

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    • 9. August 2019 um 4:28 Uhr
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      Das dürfen Sie ja auch, aber Sie können nicht erwarten, dass Sie, wenn Sie zB einen Betrag von 5 Euro zu zahlen haben, dass Ihnen die Kassenkraft dann die Differenz so einfach auszahlen kann! Und mal ehrlich: fast jeder Bankautomat hat eine individuelle Stückelung im Angebot, dann verbringt man eben 10 Sekunden länger am Bankautomaten! Der Kassenkraft macht erb bestimmt auch keinen Spaß, aber -entgegen dem Glauben vieler Kunden- sind die Kassenkräfte in erster Linie der Kasse und der Filiale verpflichtet, nicht aber dem Kunden

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  • 13. August 2017 um 22:57 Uhr
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    Die Frage, ob er generell die Annahme von 200j und 500jer Noten verweigern kann, auch wenn z.B. der Tankbetrag in Relation zur Scheingröße steht, ist damit nicht beantwortet

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  • 6. Juli 2016 um 20:06 Uhr
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    Wir sind dafür (wer sind wir ? ), das das Bargeld abgeschafft wird. Warum befasst man sich überhaupt noch mit dieser Pillepalle ???

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  • 10. März 2016 um 21:55 Uhr
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    Natürlich kann man an einer Tankstelle mit 200 oder 500€ bezahlen. Zwar gibt es Diskussionen, aber wenn man klar macht, dass man keine ec- oder Kreditkarte hat und somit nur die Annahme des Geldes, Überweisung oder das Abpumpen des Sprits übrig bleibt, wird das Geld angenommen.
    Im Supermarkt schon etwas schwieriger, aber hier klappt es auch meistens, wenn man mehrere Teile eingekauft hat, da die Mitarbeiter keine Lust haben dies wegzuräumen.

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    • 16. Oktober 2016 um 14:08 Uhr
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      So läuft das nicht. Ich als Tankstellenpachter, behalte mir das Recht vor ein Schuldanerkenntnis zu schreiben. Da hat der Kunde 3 Tage lang Zeit zu zahlen. Beliebig wie. Und wenn das nicht fruchtet, wird die Polizei gerufen, weil unsere Mitarbeiter nicht soviel Wechselbestand haben.

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      • 13. August 2017 um 22:54 Uhr
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        Wenn die Tankfüllung sagen wir, 96,31 € kostet, was bei großen Fahrzeugen keine Seltenheit sein dürfte, erzählen Sie mir nicht, dass Sie nicht genügend Wechselgeld hätten. Ich würde mich weigern – auch bei einem geringerem Betrag -, ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, weil ich ein gültiges Zahlungsmittel mit mir führe. Und jetzt rufen Sie oder Ihr Mitarbeiter mal die Polizei! Mit welcher Begründung denn?

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        • 1. April 2018 um 20:18 Uhr
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          Oft steht an der Tankstelle dass kein 200€ oder 500€ schein angenommen wird. Mit dem Tanken stimmst du den Bestimmungen zu. Wenn du dich weigerst hast wird der Tankstellenpachter das Geld einklagen und recht bekommen.

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      • 1. Juni 2018 um 16:08 Uhr
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        Dass Ihre Mitarbeiter evtl. nicht genug Wechselgeld in der Kasse haben ist ihr tankstellenpächterliches Privatproblem. Ein z.B. 500€ Schein ist ein GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL. Und wenn Sie sich aus Ihrer Privatlust (ungeachtet dessen, dass nicht genug Wechselgeld da ist, denn das ist auch nicht das Problem des Kunden, sondern von dem, der die Kasse unterhält) weigern einem Gesetz Folge zu leisten, müssen Sie die Konsequenzen daraus ziehen.

        So einfach ist das. Denn das Gesetz ist für alle gleich (….zumindest in Theorie)

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        • 9. September 2020 um 13:22 Uhr
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          "Dass Ihre Mitarbeiter evtl. nicht genug Wechselgeld in der Kasse haben ist ihr tankstellenpächterliches Privatproblem."
          Das ist Schwachsinn. Man kann nicht einfach zigtausend Euro in den Kassen rumliegen haben. Wer so nachlässig mit Geld umgeht, lädt Einbrecher geradezu ein.

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      • 24. Juni 2018 um 14:39 Uhr
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        dann sollten sie ihre Tankstelle schliessen wer bei diesen kraftstoffpreisen nicht wechseln kann ist einfach nicht in der lage als Händler zu arbeiten wir als kunde wissen genau so wenig welche Qualität sie uns verkaufen wasser und ähnliches

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        • 3. August 2018 um 22:30 Uhr
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          Ich hatte diese Woche das gleiche Problem. Keinen Hinweis bevor ich getankt habe und keinen im Innenraum.
          Die mit den Wimpern klimpernde Kassiererin befahl mir
          "sie müssen anders bezahlen". Ich habe versucht ihr verständlich zu machen, dass der Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und weder draußen noch im Innenraum ein Hinweis angebracht ist.
          Wenn 500 € Scheine nicht akzeptiert werden, muss dies sichtbar an den Zapfsäulen angebracht sein. Wäre ich alleine im Auto gewesen hätte ich sie zur Annahme gezwungen oder sie hätte die Polizei rufen können (Babsi hat recht – mit welcher Begründung)
          Servicewüste Deutschland

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      • 19. Oktober 2018 um 22:23 Uhr
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        Sie haben eine öffentlich zugängliche Tankstelle und erwarten das Kunden kommen. Ich als Kunde komme und tanke, dann will ich bezahlen mit einem 500er Schein und sie wollen ihn nicht annehmen!!!
        Ich würde Ihnen kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, sie dürften sich die Autokennzeichen aufschreiben und ich würde ihnen meinen Namen nennen, aber das wäre s dann. Sie können mir ja dan eine Rechnung schicken wenn sie wollen.

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        • 5. November 2018 um 17:48 Uhr
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          rein Rechtlich hat es noch keiner auf den Punkt gebracht,
          kein Händler,Verkäufer,Supermarkt oder Tankepächter hat das Recht,ein gültiges Zahlungsmittel abzulehnen,wie er an sein Geld kommt,muß er dann selbst entscheiden,die Polizei wird ihm nicht helfen können,denn die sind ja Gesetzeshüter und nicht Privatvollstrecker. Sicherlich wird ein Richter einem Zeitungsverkäufer oder einem Würstchenverkäufer in dieser Hinsicht recht geben,wenn einer einen geringen Betrag mit einem 200€-Schein
          bezahlen wollte,was ja verständlich wäre,aber wenn ich für 70,00 am Nachmittag tanke,kann dann die Tankstelle nicht 130,00€auf 200€ rausgeben?-gehts noch irgendwo!
          Selbst die angebrachten Aufkleber an der Tanksäule,das keine 200€ oder 500€ angenommen werden ist keine vertragliche Bindung,die man nicht anerkennen muß,weil ungesetzlich!-Letzten Freitag wollte ich im Netto Wiesenau mit einem 200€ Schein bezahlen,die
          Kassiererin erklärte mir,das sie keine solche Scheine annehmen darf,es steht aber nirgendwo,das lasse ich mir aber nicht gefallen!
          bis später

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          • 8. April 2019 um 21:22 Uhr
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            Herr Jahnke, das ist nur teilweise richtig. Rechtlich ist die Lage derzeit wie folgt.
            Fakt ist, dass 200 und 500 Euroscheine eingesetzlich annerkanntes Zahlungsmittel sind. Selbst wenn ein Schild mit "Wir akzeptieren keine 200 und 500 Euro Scheine" aufgestellt ist, bezieht sich das nur auf die AGB des mündlichen Kaufvertrages (im Allgemeinen).
            Es gilt auch hier der Grundsatz: EU-Recht bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht, Landesrecht bricht Verordnungen und Verordnungen brechen AGB.
            Damit ist diese "Klausel" des nicht schriftlichen Kaufvertrages schwebend unwirksam.

            — Zum Beispiel kann ich einen, 300 Euro Betrag immer mit einem 200 und einem 100 Euro Schein begleichen. Jedes Unternehmen und jede Privatperson in Deutschland ist "generell" verpflichtet, Euros (vom 1 Cent Stück bis zum 500 Euro Schein) bei einem Kaufvertrag (egal ob mündlich oder schriftlich) anzunehmen.
            Es gelten für den Zahlungsverkehr dennoch einige Regeln/Gesetze:
            1. Man kann die Bezahlung ablehnen, wenn mit mehr als 50 Münzen bezahlt wird.
            2. Der Verkaufswert muss im Verhältnis zum gezahlten Bargeld (große Scheine) stehen. Wobei dieses Verhältnis rechtlich nicht näher definiert ist.
            3. Eine Ausnahme besteht nur zum Beispiel bei Lieferdiensten. Wenn ich mir eine Pizza für 7,80 Euro bestelle, bin ich verpflichtet, den Betrag passend parat zu haben, da man nicht automatisch davon ausgehen kann, dass der Lieferbote das passende Wechselgeld dabei hat.
            5. Tankstellen (nur Tankstellen und keine Supermärkte oder Fastfood-Ketten) dürfen wie Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen pauschal ablehnen. (Warum dies so ist, kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten. Die Regelung geht von der EU-Kommission aus und steht somit über jedem Bundes- oder Landesgesetz)

            Im geschilderten Fall macht sich die Person also tatsächlich strafbar und schadenersatzpflichtig, wenn Sie nur einen 200 oder 500 Euro-Schein zum Bezahlen hat. Daher mein Tipp: Immer die EC-Karte mitführen, um Notfalls bargeldlos zahlen zu können.

          • 9. September 2020 um 13:25 Uhr
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            "Tankstellen (nur Tankstellen und keine Supermärkte oder Fastfood-Ketten) dürfen wie Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen pauschal ablehnen."
            Fastfoodketten dürfen das aufgrund von Punkt 2 ebenfalls. Es kommt schlichtweg nie vor, dass Kunden Fastfood im Wert von 200€ oder mehr kaufen.

        • 9. September 2020 um 13:26 Uhr
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          Es sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass je nach Geschäft nicht zwingend genug Wechselgeld in der Kasse sein kann.

          Antwort
  • 1. September 2015 um 19:45 Uhr
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    Natürlich kann es keine verbindliche Regelung geben. Bei so einem Justizminister.

    Antwort
  • 31. August 2015 um 12:31 Uhr
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    Wenn der Händler nicht genügend Wechselgeld vorhalten kann, muß er natürlich die Bezahlung ganz faktisch ablehnen – was soll er denn sonst auch tun? Aber es zeig sich eben mal wieder wie viel Unwissen im Umlauf ist, wenn es aus Angst vor Fälschungen passiert. Es gibt – logischerweise – praktisch keine Fälschungen von 200 und 500er Noten – eben weil sie keine Rolle im alltäglichen Geschäft spielen.

    Antwort
  • 23. August 2015 um 12:32 Uhr
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    Was ist dann mit ungerollten Kupfermünzen, wenn ich, sagen wir mal, 25 Euro zu bezahlen habe?
    Gestzliches Zahlungsmittel oder nicht?

    Antwort
    • 31. August 2015 um 7:11 Uhr
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      Bis 20 EUR sind Cent als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen. Aber viele Schuhläden nehmen freiwillig auch höhere Centbeträge zur Kundenbindung und aus Tradition Brauchtum an , wie z.B. für den Kauf von Brautschuhen , die deutlich über 20 EUR kosten.

      Antwort
  • 19. Dezember 2014 um 14:50 Uhr
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    Es ist eine Anmaßung, die 200/550€-Scheine nicht anzunehmen!

    Antwort
    • 7. Juli 2016 um 9:37 Uhr
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      Es ist eher eine Anmassung, zu denken, das jeder ständig kiloweise Wechselgeld bereithalten muss. Nehmen sie eine. Taxifahrer. Da kommt nicht nur ein Fahrgast, der die 6,50 Euro fahrt mit einem 50 Euroschein bezahlen will. Wieviel Wechselgeld soll der Fahrer den dabei haben und sich so zu einem lukrativen Opfer zu machen ?
      Ist es den so schwer, vor den Einkauf mal selbst für Kleingeld zu sorgen ?

      Antwort
      • 7. Februar 2017 um 15:13 Uhr
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        Rudi Du Witzbold 🙂 Und darum geht es doch. Was denn wenn in anderen Läden auch keine Möglichkeit besteht mal eben für "Kleingeld zu sorgen..?

        Antwort
        • 9. September 2020 um 13:26 Uhr
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          Bei einer Bank besteht die Möglichkeit immer.

          Antwort
    • 9. September 2020 um 13:27 Uhr
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      Wie wollen Sie denn 500€ wechseln, wenn keine 500€ Wechselgeld vorhanden sind?

      Antwort
  • 21. Dezember 2013 um 1:26 Uhr
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    Meinen 200 Euro Schein aus der Weihnachtsgratifikation wollte die Kassiererin von Netto auch nicht nehmen. Tja, Discounter halt, dachte ich, aber Saturn? Eingekauft hatte ich für 100 Euro, aber auch bei 200 Euro wär es wohl nichts geworden, sie sagte klar "darf ich nicht annehmen". Schon seltsam. Dann kann man die Dinger ja gleich einziehen.

    Antwort
    • 31. August 2015 um 12:36 Uhr
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      ALDI Süd und Obi Singen nehmen 500 und 200 Noten ohne Kommentar und holen sich notfalls Wechselgeld vom Kollegen.

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  • 27. September 2013 um 11:37 Uhr
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    Was ist jedoch, wenn ich eine Summe von… sagen wir mal 498 Euro mit zwei 200 Euro und einem 100 Euro Schein bezahlen wollen würde? Dürfte der Hänlder mich dann auch abweisen?
    So geschehen in einer Saturn-Niederlassung. Letztlich habe ich mein Geld woanders ausgegeben und sogar noch ein wenig dabei gespart…. aber das Prinzip?

    Antwort
    • 31. August 2015 um 12:34 Uhr
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      Nein, ganz klar darf er das nicht! In so einem Fall den Geschäftsführer verlangen und darauf Hinweisen, er könne gerne den Ausweis einsehen. Dann gibt es nämlich für den Händler auch kein Risiko mehr!

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