Bußgeldbescheid26.10.2015

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Welche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen?

Gegen einen Bußgeldbescheid ist es möglich Einspruch einzulegen. Dann prüft zunächst einmal die Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen, ob der Bescheid rechtmäßig war. Unter Umständen kommt es sogar zu einer gerichtlichen Überprüfung der dem Bußgeldbescheid zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeit. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, so wird er aufgehoben. Ist er dagegen rechtmäßig wird er rechtskräftig und der Betroffene muss zahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Erhebung des Einspruchs Kosten verursacht. Beschäftigt sich mit dem Fall ein Gericht, so fallen Gerichtskosten an. Nimmt sich der Betroffene einen Rechtsanwalt, so entstehen Rechtsanwaltskosten. Doch wie hoch sind die Kosten?

Welche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

  • Gerichtskosten

    Beschäftigt sich ein Amtsgericht mit dem Fall und kommt es zu einer Hauptverhandlung, so entstehen Kosten in Höhe von 10 % der Geldbuße. Es fällt aber ein Betrag von mindestens 50 EUR und höchstens von 15.000 EUR an.

    Wird der Einspruch nach Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen, so ermäßigen sich die Gerichtskosten. Die genaue Höhe der Kosten bestimmt sich dabei nach der Höhe der Geldbuße. Nimmt der Betroffene bereits vor Beginn der Hauptverhandlung den Einspruch zurück, so ermäßigen sich die Gerichtskosten noch mehr.

    Sollte das Amtsgericht nicht zu Gunsten des Betroffenen entscheiden, ist in bestimmten Fällen eine Rechtsbeschwerde möglich. In einem solchen Fall entscheidet das zuständige Oberlandesgericht über den Einspruch und es entstehen weitere Gerichtskosten, die von der Höhe der Geldbuße abhängen.

    Endet das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung, so übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten. Andernfalls hat sie der Betroffene zu tragen.

  • Rechtsanwaltskosten

    Wer als Betroffener einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Einspruchs beauftragt, muss mit Rechtsanwaltskosten von zunächst 30 bis 170 EUR rechnen. Die genaue Höhe bestimmt sich je nach Einzelfall. Zu berücksichtigen sind etwa Umfang und Schwierigkeit des Falls. Die Kosten fallen als Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Fall an.

    Kommt es zur Einlegung des Einspruchs, kommen weitere Kosten für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde in Höhe von 20 bis 300 EUR hinzu.

    Wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt, so entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 20 bis 560 EUR.

    Die Höhe dieser Kosten bestimmen sich wieder nach dem Einzelfall und insbesondere danach, wie hoch die Geldbuße ist und ob es zu einem Termin mit der Behörde kommt. Je höher die Geldbuße, desto mehr kann der Rechtsanwalt verlangen.

    Für eine Rechtsbeschwerde können Kosten von 80 bis 560 EUR entstehen, deren genaue Höhe wieder vom Einzelfall abhängt.

    Weitere Kosten können entstehen, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit zum Beispiel das Verfahren eingestellt wird oder der Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde zurückgenommen wird.

    Endet das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung, so übernimmt grundsätzlich die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten. Andernfalls hat sie der Betroffene zu tragen.

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6 Gedanken zu „Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Welche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen?

  • 8. Januar 2019 um 16:16 Uhr
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    hallo,
    sind die kosten in den letzten jahren so sehr gestiegen?
    wir sind wegen eines verkehrsunfalls beim anwalt. als dann der bußgeldbescheid kam, habe ich beim anwalt nachgefragt, ob sie das mit dem widerspruch dann auch direkt machen. die haben natürlich gesagt: "klar, wenn sie das möchten."
    wir natürlich: "sehr gerne."
    wochen später kommt dann ein schreiben vom gericht. das verfahren wurde eingestellt und die gerichtskosten trägt die staatskasse. die durch das verfahren notwendigen auslagen müssen selber getragen werden.
    hab dann eben mit der anwältin telefoniert und nochmal nachgefragt, ob wir jetzt die anwaltskosten zahlen müssen, obwohl wir recht bekommen haben.
    sie sagte ja und ich meinte dann, es könne ja soviel nicht sein.
    sie sagte, auf jeden fall mehr als das bußgeld.
    ok, sagte ich, von wieviel reden wir denn.
    sie meinte so um die 600 euro.
    da bin ich fast vom stuhl gefallen. das ist das vierfache des bußgeldes.
    ich meinte dann, man hätte uns ja mal auf die kosten hinweisen können und darauf, das wir auf jeden fall bezahlen, selbst wenn wir recht bekommen.
    sie meinte dann, wir hätten ja auch mal fragen können.
    touche… das hätten wir in der tat, aber ich wäre im leben nicht darauf gekommen, dass ein brief 600 euro kosten könnte.

    Antwort
  • 13. Februar 2016 um 13:34 Uhr
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    in einer Mail habe ich an einen Sacharbeiter des Sozialamtes,
    die Frage gestellt : sagen sie sind sie so dumm oder tuen sie nur so, dann wäre ihr Verhalten sehr dreist !
    Denn der Sacharbeiter hat trotz der schriftlich fristgerechten Mitteilung, dass nach einem Brand die Wohnung einer sehr kranke Frau mit 68 Jahren, die seit 2012 die Grundsicherung bezieht, in eine Ersatzunterkunft untergebracht wurde, die Grundsicherung ausgesetzt.
    Kann mir die an den Sacharbeiter gestellte Frage als Verleumdung ausgelegt werden ?

    Antwort
  • 13. Februar 2016 um 12:20 Uhr
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    Widerspruch schreiben für Amtsgericht wegen Gerichtskosten

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  • 27. Oktober 2015 um 11:40 Uhr
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    Ich kennen keinen Strafrechtler, der für diese Gebühren arbeiten würde. Die Aussage einers Mitglieds des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, selbst Strafrechtlerin, lautete: Unter 500€ findern Sie niemanden.

    Ich konnte mich selbst vertreten – der Normalbürger kann das nicht.

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    • 25. Mai 2016 um 22:42 Uhr
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      Beste Aussage eines Strafrichter
      A. zu einem Angeklagten ohne Anwalt: Sie haben Fragen an den Zeugen zu stellen
      B. Zu einem Angeklagte mit Anwalt: Auf Zeugen und Beweismittel der Verteidigung des Angeklagten kann verzichtet werden, weil der Angeklagte schuldig ist

      Antwort
  • 18. Oktober 2014 um 21:59 Uhr
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    Die für eine anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgeicht angegebenen Kosten mögen zwar die nach der Gbührenordnung richtigen Gebühren sein – es scheint mir jedoch so, dass die Anwälte zu Pauschalvereinbarungen neigen, die weit über diesem Betrag liegen. Wer hat da Erfahrungen mit gemacht?.

    Antwort

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