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Strafrecht | 02.06.2016
Amoklaufankündigung
Ist das scherzhafte Ankündigen eines Amoklaufs bei Facebook strafbar?
Wer bei Facebook aus Scherz einen Amoklauf ankündigt, muss damit rechnen, dass der eine oder andere dies nicht sehr lustig findet und zur nächsten Polizeidienstelle geht, um eine Strafanzeige zu stellen. Doch ist das scherzhafte ankündigen eines Amoklaufs bei Facebook wirklich strafbar?

Ist das scherzhafte Ankündigen eines Amoklaufs bei Facebook strafbar?
Grundsätzlich kann die Ankündigung eines Amoklaufs über Facebook wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB strafbar sein. In einem solchen Fall droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dabei spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, ob die Ankündigung aus Scherz erfolgte. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eintrag von einer nicht unerheblichen Personenzahl gelesen werden kann.
Wer aber davon ausgeht, sein Post werde nur von seine engen Freundeskreis bzw. einem eng umgrenzten Personenkreis gelesen, tatsächlich kann er aber aufgrund eines Versehens von sämtlichen Nutzern gelesen werden, handelt nicht vorsätzlich. Eine Strafbarkeit kommt dann nicht in Betracht (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 05.09.2012, Az. 94 Ns 27/12 und Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 25.03.2013, Az. 2 Cs 11 Js 27699/12).
Bearbeitungsstand: 02.06.2016
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Kommentare (2)
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Wer auch einer "kleineren Gruppe" gegenüber sich solche "Scherze" erlaubt, kann einer Strafverfolgung entgegensehen. Wenn die Ankündigung einen ernst zu nehmenden Charakter hat und die Strafverfolgungsbehörden daraus einen Ermittlungsauftrag erkennen, kann das zur Strafbarkeit führen. Ich würde mir da einmal den § 298 (Österreich) oder 126 StGB (Deutschland) genauer durchlesen. Da kommt es nicht auf die Menge der Leser an, sondern lediglich auf die Glaubwürdigkeit der Androhung. Wenn einzelne Gerichte anderslautende Urteile gefällt haben, kann deshalb nicht automatisch von der "Nicht Strafbarkeit" ausgegangen werden.
Also besser keine "schlechten Scherze"
was soll hier ein Scherz sein ???? Der lustige Typ muss auf alle
Faelle die entstandenen Kosten zahlen, ohne Scherz !