Verjährung28.07.2017

Miete nicht gezahlt: Wann verjähren Miet­schulden?Muss man Miete nach langer Zeit nicht mehr zahlen?

Wenn ein Mieter seiner Miet­zahlungs­pflicht nicht oder jedenfalls nicht vollständig nachkommt, ist das für den Vermieter in der Regel ärgerlich und nicht hinnehmbar. Um selbst Verluste zu vermeiden, wird der Vermieter grund­sätzlich die rück­ständige Miete vom Mieter einfordern wollen. Sollte sich dieser weigern die Rück­stände zu begleichen, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig als die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Doch innerhalb welcher Frist muss er dies tun? Wann verjähren Miet­schulden?

Wann verjähren Miet­schulden?

Miet­schulden verjähren innerhalb von drei Jahren. Es gilt somit die regelmäßige Verjährungs­frist gemäß § 195 BGB. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Miet­zahlungs­anspruch entstanden ist und der Vermieter von dem Rückstand erfahren hat bzw. hätte erfahren müssen (vgl. § 199 Abs. 1 BGB).

Beispiel für die Verjährung von Miet­schulden

Folgendes Beispiel verdeutlicht, wann bei Miet­schulden die Verjährung eintritt: Der Mieter einer Wohnung zahlt für den Monat Mai 2011 nicht die vereinbarte Miete. Der Vermieter erlangt davon sofort Kenntnis. Die Frist zur gerichtlichen Geltend­machung beginnt damit am Ende des Jahres 2011, also dem 31.12.2011. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter drei Jahre Zeit, die Mai-Miete für das Jahr 2011 geltend zu machen. Nach dem 31.12.2014 kann er seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.

Gilt die Verjährung von 3 Jahren auch für andere Ansprüche in Bezug auf das Miet­verhältnis?

Der regel­mäßigen Verjährungs­frist von drei Jahren unterliegen im Übrigen auch Forderungen auf Zahlung bzw. Rück­zahlung der Mietkaution oder der Betriebs­kosten. Dies gilt ebenso für Ansprüche wegen zu viel gezahlter Miete oder zu Unrecht gezahlter Makler­provision.

Nur wenn es um Ersatz­ansprüche des Vermieters wegen einer Veränderungen oder Ver­schlechterung der Mietsache geht, gilt gemäß § 548 Abs. 1 BGB die kurze Verjährungs­frist von sechs Monaten. Die Frist beginnt jedoch erst mit der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Unter welchen Voraus­setzungen eine Wohnungs­rückgabe vorliegt, können Sie hier nachlesen: Wohnungs­übergabe: Wie muss eine Wohnung zurück­gegeben werden?

Quelle:refrago/rb
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18 Gedanken zu „Miete nicht gezahlt: Wann verjähren Miet­schulden?

  • 12. März 2019 um 21:40 Uhr
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    Hallo,
    ich habe im Jahr 2001 Mietschulden gemacht. Das ging innerhalb der 3 Jahre vor Hericht mit dem Ergebnis, ich muss zahlen. Obwohl ich nicht mal volljährig war bei Vertragsabschluss. Jedenfalls hab ich Raten vereinbart und zahle seit dem jeden Monat eine kleine Summe. Mir war allerdings nicht bewusst dass die Zinsen höher waren als besagte Summe. Nun fordert der Anwalt 16000 Eur ein.
    Ist das rechtens? Bzw. verjährt es auch nach Gerichtsbeschluss?

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  • 3. November 2017 um 8:32 Uhr
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    Vermieter hat uns OEL bestellt und gezahlt.Wir zahlen monatlich,aber da wir eine 3o Jahre alte Heizung und alte Fenster haben,ist es 19 grad in der Wohnung.Unsere Gesamntschuld beläuft sich auf einen Restbetrag von 4.500 E Vermieter hat aber seid 2013 nichts angemahnt.Was ist wenn Vermieter plötzlich stirbt,da er fast 8o Jahre ist.Und die Frau ist zu jedem unfreundlich.Mir sagte jemand das könnte die Frau nicht einklagen,ist das wirklich so?Danke!

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    • 7. August 2018 um 22:24 Uhr
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      also wenn die Frau stirbt und der Goldfisch den Hahn erbt, dann wird ,wenn die Katz ,den Dackel und der Papagei die Hummel, begattet hat, eine Schlonzentorte gebacken.

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  • 12. Juli 2017 um 11:16 Uhr
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    Ich bin 2001 von Brandenburg nach Hessen gezogen.Hatte mich nicht abgemeldet und habe auch nicht groß Post (1x)bekommen.Mir wurde monatelang die Miete angerechnet,eineZwangsräumung veranlaßt,mein Inventar keine Ahnung und jetzt 2017 habe ich ca.10000€ Schulden.

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  • 20. Juni 2017 um 11:00 Uhr
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    Hallo habe 1998 in finsterwalde gewohnt ,wohne seit 2009 in Dortmund habe heute von Inkasso Bescheid bekommen das ich angeblich mietschulden in finsterwalde hätte. Wäre das nicht schon verjährt? Ingo

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    • 3. Juli 2017 um 14:25 Uhr
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      ja auf jeden Fall Ende 2001, Achtung Mahnbescheid prüfen, wenn zugeht und Widerspruch einlegen, ebenfalls, wenn Sie eine Klage erhalten, bitte immer reagieren.

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  • 9. Februar 2017 um 10:58 Uhr
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    mein verstorbener Freund hat mit 20.000 € Mietschulden hinterlassen ich habe kein geld deis auszugleichen das war im Jahr 2013 gibt es da eine verjährungsfrist oder nicht.

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    • 3. Juli 2017 um 14:21 Uhr
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      also Mietforderung oder Forderung aus NK-Nachzahlung oder Zahlung der Kaution bis einschließlich Ende 2013 – > da ist Verjährung zum Ende 2016 eingetreten

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  • 8. Februar 2017 um 21:27 Uhr
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    Ich soll Mietschulden von 200.- haben. Entweder aus Mai – oder – Juni 2016. Meine Miete wurde nachweislich vom Amt bezahlt. Habe den Anruf am 06.02.2017 erhalten

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  • 14. Dezember 2016 um 19:10 Uhr
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    Ich werde verklagt und soll miete aus 2013 zahlen obwohl ich in die Wohnung nie eingezogen bin. Verjährt das dann am 31.12.2016?

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    • 3. Juli 2017 um 14:23 Uhr
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      da nie eingezogen? aber trotzdem Miete aus 2013 -> das würde dann Nutzungsentschädigung heißen und verjährt wie die Miete ! also zum 31.12.2016

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  • 5. Dezember 2016 um 19:08 Uhr
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    Ich habe eine Rechnung mit Mitschulden aus dem Jahr 1998 bekommen habe aber eine Mitschuldenfreiheitsbescheinigung aus dem Jahr 2015 und immer bei der gleichen Verwaltung

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    • 5. Dezember 2016 um 22:52 Uhr
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      Guten Abend,

      Mietforderungen aus dem Jahr 1998 sind verjährt! Auch wenn diese bestehen würden, dann könnte die Hausverwaltung beziehungsweise der Vermieter diese nicht mehr gegen sie durchsetzen . Die Mietschuldenbefreiuung spricht ebenfalls gegen eine Mietschuld.

      Sie müssen nur dann reagieren, wenn sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten.

      Viel Erfolg
      Angelika Sworski

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  • 9. November 2016 um 16:15 Uhr
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    Was idt wenn mann seit etlicher zeit an mietrueckstaenden abbezahlt man es aber nicht mehr kann und seit.bereits mehr als 6 jahren dort nicht mehr wohnt.es besteht kein titel oder urteil.es ist nie vor geticht gegangen.

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  • 10. März 2016 um 15:55 Uhr
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    Habe heute Post von mein ehemaligen Vermieter per einschreiben eine Rechnung bekommen. Das noch mietschulden offen sind. Bin damals über ein Anwalt gegangen. Weil wir Probleme hatten und der Wohnung. Dann ist es zum Vergleich gekommen zwischen Vermieter und mir. Leider nicht schriftlich. Nach fast 4 Jahren bekomme ich eine Rechnung das Miete noch offen ist. Nur Rechnung. Keine gerichtliche Aufforderung. Muss Ich das noch bezahlen

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  • 10. März 2016 um 15:20 Uhr
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    Wie sieht es aus wenn man nach fast 4 Jahren vom Vermieter eine Rechnung bekommt wegen mietschulden. Muss ich es noch bezahlen

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  • 21. August 2015 um 11:21 Uhr
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    Hallo
    Wie sieht es aus, wenn die Mietschuld innerhalb der 3 Jahre gerichtlich geltent gemacht wurde, jedoch nach inzwischen 10 Jahren noch nicht ganz beglichen ist?
    Hat der Vermieter noch Anspruch?
    VG

    Antwort
  • 20. August 2015 um 18:39 Uhr
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    Hallo
    Wie sieht es aus, wenn die Mietschuld innerhalb der 3 Jahre gerichtlich geltent gemacht wurde, jedoch nach inzwischen 10 Jahren noch nicht ganz beglichen ist?
    Hat der Vermieter noch Anspruch?
    VG

    Antwort

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