Weihnachts­gratifi­kation07.11.2018

Muss der Arbeit­nehmer im Falle der Beendigung des Arbeits­verhältnisses Weihnachts­geld zurück­zahlen?

Gewährt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Weihnachts­geld, ist die Freude bei den Beschäftigten in der Regel hoch. Steht dadurch doch mehr Geld für den Weihnachts­einkauf zur Verfügung. Die Gründe für die Auszahlung eines Weihnachts­geldes können ganz unterschiedlich sein. So kann sich beispiels­weise der Arbeitgeber mit dem Weihnachts­geld bei seinen Beschäftigten für die geleistete Arbeit bedanken. Anderer­seits ist es möglich, dass er damit die Betriebs­treue honorieren möchte. Doch was passiert, wenn ein Arbeit­nehmer aus dem Unternehmen ausscheidet? Muss er in diesem Fall das Weihnachts­geld zurück­zahlen?

Muss der Arbeit­nehmer im Falle der Beendigung des Arbeits­verhältnisses Weihnachts­geld zurück­zahlen?

In bestimmten Fällen kann der Arbeit­nehmer dazu verpflichtet sein, geleistetes Weihnachts­geld zurück­zuzahlen. Denn einige Unternehmen vereinbaren mit ihren Angestellten für die Rück­zahlungs­verpflichtung eine Stichtags­regelung für den Fall, dass der Arbeit­nehmer das Arbeits­verhältnis kündigt. Das Bundes­arbeits­gericht hat jedoch Grenzen für eine solche Verpflichtung gezogen, um eine übermäßig lange Bindung des Arbeit­nehmers an das Unternehmen zu verhindern. Ein Arbeit­nehmer dürfe durch die Stichtags­regelung nicht zeitlich unbegrenzt an das Unternehmen gebunden werden.

Folgende zeitliche Grenzen hat das Bundes­arbeits­gericht gezogen:

  • Bei einem Weihnachts­geld bis zu einer Höhe von 100 Euro ist eine Rück­zahlungs­verpflichtung generell unzulässig. Eine Rück­forderung ist in diesem Fall daher ausgeschlossen.

  • Bei einem Weihnachts­geld zwischen 101 Euro und einem Monats­gehalt darf eine Rück­zahlungs­verpflichtung bis zum 31. März des Folgejahres bestehen. Ist der Arbeit­nehmer bis zu diesem Tag in dem Unternehmen beschäftigt, ist eine Rück­forderung somit ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeit­nehmer bereits eine Kündigung ausgesprochen hat.

  • Bei einem Weihnachts­geld in Höhe von einem oder mehr Monats­gehältern darf der Stichtag für eine Rück­zahlungs­verpflichtung bis zum 30. Juni verlängert werden.

Gilt die Rück­zahlungs­verpflichtung auch für Weihnachts­geld in Form eines 13. Monats­gehalts?

Wird das Weihnachts­geld in Form eines 13. Monats­gehalts ausgezahlt, ist eine Rück­zahlungs­verpflichtung generell unzulässig. Hintergrund dessen ist, dass ein 13. Monats­gehalt als Dankeschön für die geleistete Arbeit des Mitarbeiters bezahlt wird. Der Grund der Zahlung liegt also in der Vergangenheit. Daher spielt es keine Rolle, dass der Arbeit­nehmer nach Auszahlung das Arbeits­verhältnis kündigt und somit zukünftig nicht mehr für das Unternehmen arbeitet.

Eine Rück­zahlungs­verpflichtung kann daher nur dann vereinbart werden, wenn das Weihnachts­geld gezahlt wird, um die Betriebs­treue zu honorieren. Zwar kann eine solche Zahlung als Belohnung für vergangene Dienste erfolgen, es wird aber in der Regel für die zukünftige Betriebs­treue gezahlt. Damit soll der Arbeit­nehmer enger an das Unternehmen gebunden werden. Scheidet er aus dem Betrieb aus, kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Muss der Arbeit­nehmer im Falle der Beendigung des Arbeits­verhältnisses Weihnachts­geld zurück­zahlen?

  • 14. Oktober 2016 um 8:06 Uhr
    Permalink

    Man sollte darauf hinweisen, dass die vom BAG gezogene Grenze von 100 € schon sehr alt ist und es ist meines Erachtens sehr wahrscheinlich, dass im Falle einer erneuten Entscheidung des BAG die Grenze auf 200 € oder mindestens 150 € hochgesetzt werden wird, aufgrund der Geldentwertung und der gestiegenen Lebenshaltungskosten.

    Leider wird immer noch von vielen Kommentatoren diese uralte Grenze von 100 € (die Entscheidung des BAG stammt aus Mitte der 90iger Jahre) einfach kritiklos weiter verwendet wie ein in Fels gemeißeltes Gesetz. Erspart dies doch eigenes Mitdenken.

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