Warnwestenpflicht26.02.2015

Muss man eine Warnweste im Auto haben?

Eine Warnweste, auch Signalweste genannt, ist nach der europäischen Norm EN ISO 20471 entweder orange oder gelb. Sie ist zudem mit retroreflektierenden Streifen versehen. Schon seit langem ist bekannt, dass das Tragen einer solchen Weste im Straßenverkehr die Sichtbarkeit und damit den Schutz der Verkehrsteilnehmer merklich erhöht. Daher ist es ratsam eine solche Weste beispielsweise im Auto mitzuführen. Doch ist dies auch Pflicht? Muss man eine Warnweste im Auto haben?

Muss man eine Warnweste im Auto haben?

Früher gab es keine gesetzliche Bestimmung, die das Mitführen einer Warnweste im Auto vorschrieb. Seit dem 1. Juli 2014 muss allerdings jedes Fahrzeug mit einer Warnweste ausgestattet sein. Ausgenommen sind nur Motorräder. Mit dieser Entscheidung folgte die Bundesrepublik dem Vorbild vieler Europäischer Staaten, die teilweise seit langem eine entsprechende Pflicht gesetzlich geregelt haben.

In welchen Europäischen Ländern gibt es die Mitnahmepflicht für Warnwesten?

Folgende Europäische Staaten haben die Pflicht zur Mitnahme einer Warnweste bereits geregelt:

  • Belgien:
  • seit Februar 2007 Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorräder) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen

  • Finnland:

Pflicht zum Tragen einer Weste für Fahrzeugführer im Falle des Verlassens des Fahrzeugs bei Dunkelheit

  • Frankreich:
  • seit 2008 Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads)

  • Italien:

seit April 2004 Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen sowie für Personen, die zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufstellen

  • Kroatien:
  • Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen

  • Luxemburg: seit 2008 Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen oder Pannen auf der Autobahn und auf Schnellstraßen sowie Pflicht zum Mitführen einer Weste pro Sitzplatz
  • Montenegro:
  • Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen

  • Norwegen:

seit März 2007 Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder) mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen

  • Österreich:
  • seit Mai 2005 Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Weste bei Pannen oder ähnlichem eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs (gilt daher nicht für Motorräder) auf Autobahnen oder Autostraßen außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern

  • Portugal:

seit Juni 2005 Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Weste (gilt nicht für Motorräder) mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen

  • Slowakei:
  • Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorräder) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen

  • Spanien:

seit Juli 2004 Pflicht zum Tragen einer Weste oder fluoreszierende Hosenträger bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen

  • Tschechien:
  • Pflicht zum Tragen einer Weste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen sowie Pflicht zum Mitführen einer Weste pro Mitfahrer

  • Ungarn:

seit 2008 Pflicht zum Tragen einer Weste beim Verlassen eines Fahrzeugs durch Fahrzeuginsassen außerhalb des Ortsgebiets
Wer die Pflicht zum Tragen bzw. Mitführen einer Warnweste missachtet, dem droht je nach Land eine Strafe von 14 bis 600 €.

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