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Versicherungsrecht | 25.11.2015
Kfz-Versicherung
Sonderkündigungsrecht: Wann kann eine Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden?
Normalerweise kann eine Kfz-Versicherung nur ordentlich gekündigt werden. Es gibt jedoch Fälle da steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Was für Fälle sind das? Also ab wann kann eine Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden?

Wann kann eine Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden?
Es gibt im Wesentlichen zwei Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) der Kfz-Versicherung möglich ist:
1. Beitragserhöhung
Eine außerordentliche Kündigung ist zunächst möglich, wenn sich die Beiträge der Kfz-Versicherung erhöhen, ohne dass sich entsprechend der Versicherungsschutz erweitert. In einem solchen Fall steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Grundsätzlich wird die Absicht zur Beitragserhöhung mit Ablauf des Versicherungsjahres mitgeteilt. Damit wird dem Versicherungsnehmer genügend Zeit gegeben, sich unter Umständen eine neue Versicherung auszusuchen und die alte zu kündigen. Aber auch wenn die Beitragserhöhung erst nach Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben wird, kann der Versicherungsnehmer kündigen. Dies geschieht dann rückwirkend.
Die außerordentliche Kündigung muss einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung schriftlich gekündigt werden. Zur Beweissicherung sollte dies mit Einschreiben und Rückschein erfolgen.
2. Schadensfall
Ein weiterer Fall eines Sonderkündigungsrechts ist der Eintritt eines Schadenfalls. Dabei kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Vollkommen unerheblich ist, wer für den Schadensfall verantwortlich ist und ob bzw. in welcher Höhe die Versicherung den Schadensfall reguliert hat.
Die außerordentliche Kündigung muss einen Monat nach Beendigung der Schadensbearbeitung erfolgen und sollte zur Beweissicherung mit Einschreiben und Rückschein erfolgen.
Zwar mag es auf dem ersten Blick reizvoll sein, seine alte Kfz-Versicherung im Falle eines schuldhaft verursachten Schadenfalls zu kündigen, um einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu entgehen. Jedoch wird sich die neue Versicherung regelmäßig bei der alten Versicherung informieren, so dass auch die neue Versicherung den Versicherungsnehmer zurückstufen wird.
Zudem muss beachtet werden, dass viele Versicherungen im Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags die restlichen Beiträge einfordern oder einen Ersatz geltend machen. Daher ist es ratsam die Kfz-Versicherung stets zum Vertragsende zu kündigen.
Bearbeitungsstand: 25.11.2015
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