05.05.2017

Um was kümmert sich ein Anwalt in der Opfer­vertretung?

Wer Opfer einer Straftat wurde, sieht sich möglicher­weise mit vielen Fragen und Problemen konfrontiert. In dieser schwierigen Situation kann eine Opfer­vertretung durch einen Rechtsanwalt hilfreich sein. Doch was genau tut dieser?

Um was kümmert sich ein Anwalt in der Opfer­vertretung?

Ein Anwalt in der Opfer­vertretung kann sich um eine Vielzahl von Sachen kümmern. Darunter kann folgendes zählen:

  • Vermittlung von Ärzten, Psychologen, Sachverständigen

    Nach einer Straftat kann es erforderlich sein, dass sich das Opfer medizinisch untersuchen lässt oder psychologisch betreut wird. Zudem kann die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadens­ermittlung notwendig sein.

  • Beratung und Geltend­machung hinsichtlich zivil­rechtlicher Ansprüche

    Dem Opfer einer Straftat kann viel­fältige Ansprüche gegen den Täter zu stehen, wie etwa Schadens­ersatz- oder Schmerzens­geld­ansprüche sowie Unter­lassungs­ansprüche.

  • Nebenklage­vertretung

    Bei bestimmten Straftaten ist es möglich, dass das Opfer oder auch Hinter­bliebene des Opfers als Neben­kläger auftreten. Dem Neben­kläger stehen einige Verfahrens­rechte zu, wie etwa das Recht zur ständigen Anwesenheit in der Haupt­verhandlung oder das Recht Fragen an Zeugen und den Angeklagten zu stellen, durch die er aktiv am Straf­prozess gegen den Täter teilnehmen kann.

    Lesen Sie dazu mehr hier: Um was handelt es sich bei der Nebenklage?

  • Zeugen­beistand

    Sollte eine Nebenklage nicht möglich oder gewünscht sein, kann das Opfer bei seiner Zeugen­aussage einen Anwalt als Zeugen­beistand beauftragen. Dieser steht dem Opfer im Vorfeld und während der Aussage beratend zur Seite.

  • Schutz vor medialer Auswirkung

    Unter Umständen kann eine Straftat erhebliche mediale Auswirkungen haben. Dabei muss sich das Opfer nicht alles gefallen lassen. Vielmehr stehen ihm Abwehr­rechte zu.

  • Information zum Straf­prozess

    Da die wenigsten Menschen schon einmal vor Gericht standen, kann ein Straf­prozess erheblich belastend für das Opfer sein. Dies kann umso mehr gelten, als das Opfer sich mit dem Täter konfrontiert sieht.

  • Durchführung eines Adhäsions­verfahrens

    Durch ein Adhäsions­verfahren kann das Opfer einer Straftat bereits im Straf­verfahren vermögens­rechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten geltend machen.

    Lesen Sie für mehr Informationen über dieses Thema folgende Rechtsfrage: Was ist das Adhäsions­verfahren?

Quelle:refrago/rb
#1789 (879)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert